Zur Verbesserung der Governance, der Transparenz, der Kohärenz und der Beaufsichtigung der Tätigkeiten des Bundes im Bereich der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) schlägt die Finanzkommission des Nationalrates (FK N) vor, die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) und Compenswiss in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes zusammenzuführen, die alle zentralisierten Aufgaben im Bereich dieser drei Versicherungen übernimmt. Im Mittelpunkt der Kommissionsberatungen vom 9. und 10. September standen zudem die aktuelle und die künftige Finanzlage des Bundes, die von der FK-N ziemlich positiv beurteilt werden. Die Kommission sprach sich in diesem Zusammenhang mit grosser Mehrheit für die neue vom Bundesrat beantragte Tranche der Nachtragskredite zum Voranschlag 2021 aus.

1. Zusammenlegung von Zentraler Ausgleichsstelle und Compenswiss

Die FK-N empfiehlt mit 17 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen in einem Mitbericht zuhanden der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK‑N), bei der Revision des AHV-Gesetzes, mit der die Aufsicht modernisiert werden soll (19.080 s), die Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu berücksichtigen, wonach die Zentrale Ausgleichsstelle und Compenswiss zusammenzulegen sind und diese neue Struktur in eine Sozialversicherungsanstalt des Bundes zu übertragen ist (siehe Auditbericht der EFK vom 10.5.2021 betreffend die fachliche und finanzielle Aufsicht über die AHV).

Derzeit bestehen zwei Stellen, die für die zentralisierten Aufgaben der ersten Säule zuständig sind: Zum einen die der Eidgenössischen Finanzverwaltung und somit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angegliederte ZAS, die zahlreiche Aufgaben in den Bereichen der AHV, der IV und der EO übernimmt, so z. B. die Verwaltung des Geldverkehrs von und zu den AHV-/IV-/EO-Ausgleichskassen sowie die Erstellung der Jahresrechnungen dieser drei Versicherungen. Zum anderen Compenswiss, eine öffentlich-rechtliche und dem Eidgenössischen Departement des Innern angegliederte Bundesanstalt, die für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung der AHV, der IV und der EO zuständig ist und die von der ZAS erstellten Jahresrechnungen dieser drei Versicherungen veröffentlicht.

Eine klare Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist der Ansicht, dass die derzeitige Aufteilung in zwei getrennte Stellen mit unterschiedlichem Rechtsstatus, die zudem noch zwei verschiedenen Departementen angegliedert sind, governance- und aufsichtstechnisch problematisch ist. Die Zusammenlegung der beiden bestehenden Strukturen (ZAS und Compenswiss) zu einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt, die alle zentralisierten Aufgaben übernimmt, wäre kohärenter, effizienter und transparenter als das aktuelle System. Zudem würde durch eine solche Zusammenlegung eine Annäherung an die Organisationsmodelle erfolgen, die in der Schweiz und im Ausland ansonsten in Sachen Verwaltung der Sozialversicherungen üblich sind.

2. Budgetsituation: Standortbestimmung und Aussichten

Mit einer Anhörung des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) hat die FK‑N die Prüfung des Voranschlags 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023–2025 (21.041 sn) aufgenommen. Im Mittelpunkt der Aussprache standen diverse Themen wie die erwartete Entwicklung der Schweizer und der internationalen Wirtschaft im Voranschlagsjahr 2022, die Geldpolitik der SNB und die Einschätzung der SNB zum Inflationsrisiko und zur Situation auf dem Immobilien- und Hypothekarmarkt. Ebenfalls thematisiert wurden die Nachhaltigkeit der Investitionen und Anlagen der SNB sowie die Aufsicht über die Cybersicherheit bei den Finanzdienstleistern. Der Vertreter der SNB hat der Kommission auf eloquente, klare und kompetente Weise nützliche Informationen geliefert.

Anschliessend hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) der FK‑N die per 30. Juni 2021 erstellte Hochrechnung des Jahresergebnisses 2021 präsentiert. Diese zeigt, dass die Covid-19-Pandemie wohl das zweite Jahr in Folge zu einem hohen Finanzierungsdefizit führen wird. Das Defizit dürfte sich Ende 2021 auf 17,4 Milliarden Franken belaufen. Die Hochrechnung ist allerdings mit grossen Unsicherheiten behaftet, namentlich angesichts der schwer vorhersehbaren Pandemieentwicklung (zur neuen Tranche der Nachtragskredite zum Voranschlag 2021 für die Bewältigung der Covid-19-Krise siehe Punkt 3).

Die FK-N hat sich ferner mit den mittel- und langfristigen Budgetaussichten befasst. Der Vorsteher des EFD hat der Kommission die Grundzüge des Voranschlags 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023–2025 (21.041 sn) präsentiert. Nachdem die Voranschlagsjahre 2020 und 2021 von hohen Ausgaben zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie geprägt waren, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament für 2022 einen ausgewogenen ordentlichen Haushalt. Die ausserordentlichen Ausgaben für die Pandemiebekämpfung sollen 2022 weniger als einer Milliarde Franken betragen. Die Kommission begrüsst die Normalisierung der Budgetsituation. In der allgemeinen Aussprache, die der Eintretensdebatte entspricht, wurde insbesondere über die pandemiebedingten Planungsschwierigkeiten und die Ausschüttungsreserven der SNB diskutiert. Die zuständigen Subkommissionen werden im Oktober mit der Detailberatung zum Voranschlag 2022 beginnen und der FK-N im Hinblick auf deren Sitzung vom 15., 16. und 17. November 2021 Anträge stellen.

Darüber hinaus hat der Vorsteher des EFD der Kommission den Vorentwurf des Bundesrates betreffend den Abbau der durch die Covid-19-Krise verursachten Schulden präsentiert, der seit dem 25. August 2021 und bis zum 28. November 2021 in der Vernehmlassung ist. Die FK-N hatte dem Bundesrat hierzu vorgängig verschiedene Denkanstösse unterbreitet. Der Bundesrat schlägt zum Schuldenabbau zwei Wege vor, die nach aktuellem Stand ohne Sparprogramme umsetzbar sind. Die definitive Vorlage wird die FK-N im Frühjahr 2022 beraten, sobald der Bundesrat den eidgenössischen Räten seine Botschaft unterbreitet haben wird.

3. Voranschlag 2021. Nachtrag IIa (21.042 sn)

Die Kommission beantragt dem Nationalrat, den vom Bundesrat unterbreiteten Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 unverändert zu genehmigen. In der Gesamtabstimmung hat sie den Bundesbeschluss I über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen und den Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2021 einstimmig angenommen.

Der Bundesrat beantragt mit dem Nachtrag IIa in neun Nachtragskrediten Ausgaben von insgesamt 411,3 Millionen Franken, von denen 163,3 Millionen Franken für die Abfederung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie vorgesehen sind. Im Weiteren will er die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 233,1 Millionen Franken erhöhen.

Die Mehrheit der FK-N stimmt dem Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 zu. Die Kommissionsminderheit ersucht den Bundesrat hingegen, die beantragten Nachtragskredite für das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) innerhalb des Budgets des Departements zu kompensieren. Sie ist der Ansicht, dass bereits beachtliche Kredite für die Bewältigung der Covid-19-Krise gesprochen worden sind und dass die Departemente somit über ausreichend Ressourcen verfügen, um die Nachtragskredite für das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Statistik departementsintern kompensieren zu können.

Die Bundesversammlung wird in der Herbstsession über die Vorlage befinden. Die Anträge der Finanzkommissionen an ihre Räte wurden im Hinblick auf die Fraktionssitzungen zu Beginn der Session in der Fahne zuhanden der Fraktionen zusammengefasst (siehe Beilage).

4. Immobilienbotschaft EFD 2021 (21.045 n)

Die FK-N unterstützt einstimmig die Anträge des Bundesrates. Beantragt werden Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 364 Millionen Franken. Darunter finden sich Verpflichtungskredite für den Neubau des Unterkunfts- und Ausbildungsgebäude in Magglingen (27 Millionen Franken) sowie für den Ersatzneubau «Schwimmsportzentrum» in Tenero (91 Millionen Franken). Mit den Bauten werden früher gefällte Entscheide zum «Aktionsplan Sportförderungspolitik des Bundes» umgesetzt. Für Verpflichtungskredite im Bereich «zivile Bauten» beantragt der Bundesrat Kredite in Höhe von 246 Millionen Franken. Darunter sind Kredite für den Ersatzneubau Verpflegungs- und Konferenzgebäude von Agroscope in Posieux (15 Millionen Franken), die vierte Etappe des Neubaus des Verwaltungsgebäudes in Zollikofen (48 Millionen Franken) sowie den Ersatzneubau des Unterkunftsgebäudes in Tenero (12 Millionen Franken). Die vorberatende Subkommission hatte die Anlagen in Tenero besucht, um sich vor Ort über die geplanten Bauten orientieren zu lassen. Die Kommission begrüsst insbesondere, dass die Bauten hohe Umwelt- und Energiestandards erfüllen werden. Hingewiesen wurde auf die Wichtigkeit des Recyclings von Baumaterial. Kritisch hinterfragt wurden die Baustandards.

5. Weitere Geschäfte

Die Kommission wurde zu Änderungen der Finanzhaushaltverordnung (SR 611.01) konsultiert und unterstützt diese. Gestrichen werden soll die Pflicht der Verwaltungseinheiten, bei der Aufgabenprüfung die Möglichkeit eines Public-PrivatePartnerships (PPP) zu prüfen (vgl. Art. 52a und Art. 75 Abs. 2 Bst. k FHV), weil sich diese Form der Zusammenarbeit in der Praxis nicht etabliert hat. Beantragt wurde, dem Bundesrat zu empfehlen, von der Streichung abzusehen. Die Kommission hat den Antrag mit 17 zu 6 Stimmen abgelehnt, weil nur die Verpflichtung zur Prüfung gestrichen werden soll. PPP-Projekte bleiben weiterhin möglich.

Schliesslich haben die Subkommissionen der FK-N der Plenarkommission Bericht erstattet über ihre Schlussfolgerungen zur Informatiksteuerung des Bundes sowie über die Ergebnisse ihrer kürzlich durchgeführten Informationsbesuche beim Bundesamt für Gesundheit, beim Bundesamt für Umwelt und beim Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH). Im Zusammenhang mit dem Besuch ihrer zuständigen Subkommission beim ETH-Bereich befasste sich die FK-N mit der Zukunft der Bildungs- und Forschungszusammenarbeit mit der EU nach dem gescheiterten Rahmenabkommen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Nichtassoziierung der Schweiz an den EU-Forschungsrahmenprogrammen aus forschungs- und innovations- aber auch aus finanzpolitischer Sicht erhebliche negative Folgen haben könnte. In einem Brief an den Bundesrat fordert sie diesen auf, rasch auf eine spezifische Vereinbarung über die Assoziierung der Schweiz als Drittland an den EU-Programmen des Horizon-Pakets und am Erasmus+-Programm hinzuarbeiten.

Die Kommission hat am 9. und 10. September 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Olivier Feller (FDP, VD) in Bern getagt. An der Sitzung anwesend waren auch der Vorsteher des EFD, der Vizepräsident des SNB-Direktoriums, der Direktor der EFK sowie Vertreterinnen und Vertreter des EFD, des EDA, des EDI, des EJPD, des UVEK und der EFK.