Die Kommission wurde umfassend und transparent durch die Vorsteherin des VBS informiert. Bei den Anhörungen ebenfalls anwesend war der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, der stellvertretende Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung sowie der Ressourcenchef des VBS.
Der FK-N wurde glaubhaft gemacht, dass bei der Armee weder ein «Liquiditätsengpass» noch ein «Finanzloch» besteht. Es besteht lediglich einen Überhang an Investitionen, was einem ganz normalen Vorgang im Rahmen der Beschaffung von Rüstungsgütern entspricht. Dieser Überhang ist aktuell eher hoch einzustufen, bewegt sich aber im Rahmen der Zahlen aus dem Jahr 2014. Sämtliche eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen können im Rahmen der bewilligten Budgets eingehalten werden.
Aus Sicht der Kommission war die Kommunikation der Verwaltung unpräzise und teilweise falsch. Dies führte zu zahlreichen Missverständnissen in der Öffentlichkeit. Aus finanzpolitischer Sicht erkennt die FK-N aber keinen Handlungsbedarf. Seitens der Kommission sind deshalb auch keine weiteren Massnahmen geplant.
Für weiterführende Informationen verweist die Kommission auf den Point de Presse, welcher heute um 13.30 Uhr im Parlamentsgebäude stattgefunden hat.
Finanzpolitische Standortbestimmung
Anlässlich ihrer jüngsten finanzpolitischen Standortbestimmung nahm die FK-N vom provisorischen Ergebnis der
Rechnung 2023 Kenntnis. Der Bund schliesst das Rechnungsjahr 2023 zum zweiten Mal in Folge und zum dritten Mal seit 2005 mit einem strukturellen Defizit ab (2023 in der Höhe von 350 Millionen Franken). Die Finanzkommissionen werden sich im zweiten Quartal im Detail mit der Staatsrechnung 2023 befassen.
Weiter hat die FK-N die aktuelle Haushaltslage und den finanzpolitischen Rahmen, den der Bundesrat am 14. Februar 2024 für die Erstellung des Voranschlags 2025 und die Finanzplanjahre 2026-2028 festgelegt hat, eingehend diskutiert. Die Kommission hat die vom Bundesrat beschlossenen Bereinigungsmassnahmen für das Budget 2025 zur Kenntnis genommen. Trotz dieser Massnahmen dürften die strukturellen Defizite ab 2026 hoch bleiben.
In den kommenden Monaten erarbeitet die Verwaltung den Voranschlag 2025. Nach dessen materieller Verabschiedung durch den Bundesrat Ende Juni 2024 werden die Finanzkommissionen ihre Beratungen aufnehmen, welche sich bis zur Wintersession 2024 hinziehen werden. Zu den Entlastungsmassnahmen auf der Stufe der stark gebundenen Ausgaben sieht der Bundesrat vor, dem Parlament in den kommenden Wochen Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 zu unterbreiten. Die FK-N wird die entsprechende Vorlage voraussichtlich im kommenden Quartal vorberaten.
Mitberichte der Finanzkommission
Im Mitberichtsverfahren hat sich die FK-N mit den finanziellen Aspekten der Vorlage des Bundesrates zum
Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen «DigiSanté» (23.076 n) befasst, wofür der Bundesrat dem Parlament die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 391,7 Millionen Franken beantragt. Bei der Vorberatung ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) federführend. Die Kommission sieht bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens grossen Handlungsbedarf und beantragt der SGK-N und dem Nationalrat mit 17 zu 8 Stimmen, auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten. Eine Minderheit lehnte Eintreten auf die Vorlage mit der Begründung ab, dass die Finanzierung des Programms DigiSanté angesichts der angespannten Finanzlage nicht geklärt ist. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage des Bundes fordert die FK-N mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, dass sämtliche zusätzlichen Stellen, die im Rahmen von DigiSanté geschaffen werden, innerhalb des EDI zu kompensieren sind. Diese interne Kompensation hat gemäss der Verwaltung massive Verzögerungen zur Folge, ggf. wäre sogar das Gesamtprojekt in Gefahr. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass der Umsetzung von DigiSanté möglichst rasch voranschreiten muss, um die Effizienz des Gesundheitssystems zu gewährleisten.
Weiter befasste sich die FK-N mit den finanzpolitischen Aspekten der
Legislaturplanung 2023-2027 (23.082 n). In einem Mitbericht an die federführende Legislaturplanungskommission des Nationalrates (LPK-N) beantragt die FK-N Änderungen an den vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen zur Erreichung des Ziels eines ausgeglichenen Bundeshaushalts und einer stabilen Finanzordnung (Ziel 7). Zum einen soll der Anteil der stark gebundenen Ausgaben an den gesamten Bundesausgaben nicht steigen dürfen (13 zu 12 Stimmen). Zum anderen soll der Thematik «Aufgabenteilung Bund-Kantone» in dieser Legislatur eine höhere Priorität beigemessen werden als im Entwurf der Legislaturplanung vorgesehen (20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen).
Entwurf eines Mandats für Verhandlungen mit der Europäischen Union. Konsultation der Finanzkommission zu den finanzpolitischen Auswirkungen
Um sich einen Überblick über das Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union (EU) zu verschaffen, liess sich die FK-N über dessen finanzpolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen informieren. Dazu führte sie eine Anhörung mit der Departementsvorsteherin des EFD, Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung sowie Experten zweier Forschungsinstituten durch (Konjunkturforschungsstelle KOF und BAK Economics).
Die Mehrheit der FK-N ist überzeugt, dass die volkswirtschaftlichen Vorteile von geregelten Beziehungen mit der EU überwiegen werden. Sie hat Vertrauen, dass der Bundesrat bei den Verhandlungen die finanzpolitischen Interessen der Schweiz wahren wird. Zudem ist sie der Ansicht, dass es zu früh ist, eine finanzpolitische Einschätzung abzugeben. Deshalb verzichtet die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, eine Stellungnahme zuhanden des Bundesrates zu verfassen.
Es wurden fünf Anträge eingereicht. Dabei diskutierte die Kommission über die Forderung zur Streichung der Kohäsionszahlungen an die EU, die Übernahme staatlicher Beihilfen, die Wahrung der Hoheit über die Schweizer Mehrwertsteuersätze, die Entkoppelung der Forschungsprogramme vom Verhandlungspaket sowie die Forderung einer Einführung des obligatorischen Referendums inklusive Ständemehr bei Verhandlungen mit der EU. Alle Anträge wurden mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit betonte die Schwierigkeit, die finanzpolitischen Auswirkungen des Verhandlungsmandats genau zu beziffern. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes dürften keine ungewissen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EU eingegangen werden.
Weitere Geschäfte
Die FK-N hat die letzte noch verbliebene Differenz zu ihrem Entwurf in Umsetzung ihrer
Initiative 22.483 beraten. Einstimmig beantragt sie dem Nationalrat, sich bei Artikel 112 Parlamentsgesetz dem Ständerat anzuschliessen und damit beim geltenden Recht zu bleiben. Ihr Kernanliegen, wonach Erlassentwürfe von Kommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen den Finanzkommissionen zur Stellungnahme zu unterbreiten sind, erachtet die FK-N dennoch als institutionell begründet. Dieses Ziel soll nun auf anderer Weise erreicht werden als auf Gesetzesstufe.
Die Kommission hat ferner mit der Staatssekretärin für internationale Finanzfragen eine Aussprache über
aktuelle internationale Finanz- und Steuerthemen geführt. Dabei diskutierte sie unter anderem die Umsetzung der OECD-Steuerreform, die Entwicklung im Bereich der Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung und die Frage der Nachhaltigkeit im Finanzsektor.
Die Kommission hat am 15. und 16. Februar 2024 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt. Teilweise anwesend waren Bundespräsidentin Viola Amherd, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, der Chef der Armee, der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle und externe Experten sowie Vertretende der Bundeskanzlei und von verschiedenen Departementen (EFD, EDA, EDI, VBS und WBF).