Nach einer mehrwöchigen Vorberatung durch ihre Subkommissionen beantragt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) ihrem Rat einen Voranschlag 2025, der einen leichten strukturellen Überschuss von 12,3 Millionen Franken aufweist. Noch kurz vor Ende ihrer abschliessenden dreitägigen Budgetberatung in Anwesenheit aller Bundesrätinnen und Bundesräte lag ein strukturelleres Defizit von 117,7 Millionen Franken vor. Weil damit der Budgetantrag der FK-N die Vorgaben der Schuldenbremse nicht erfüllt hätte, beschloss die Kommission auf einige ihrer bereits gefällten Beschlüsse zurückzukommen.

Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 (24.​041 ns)

Der Voranschlagsentwurf des Bundesrates, welcher am 13. September 2024 um eine Nachmeldung ergänzt wurde, sieht im ordentlichen Haushalt ein Defizit von 426 Millionen Franken vor. Die Schuldenbremse würde jedoch ein konjunkturelles Defizit von 512 Millionen Franken zulassen, so dass ein struktureller Überschuss (Handlungsspielraum gemäss Schuldenbremse) von 86 Millionen Franken resultiert. Damit präsentiert der Bundesrat einen mit der Schuldenbremse konformen Voranschlag 2025, was abermals nur dank umfangreichen Bereinigungsmassnahmen möglich war. Zu diesen gehört insbesondere eine Kürzung von 1,4 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben des Bundes. Ausgenommen von dieser Kürzung wird die Armee, weil das Parlament eine sukzessive Aufstockung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP beschlossen hat. Weitere Entlastungsmassnahmen sind unter anderem die Kürzung des Beitrags an die Arbeitslosenversicherung, die Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie der Reserveabbau im ETH-Bereich.

Die Subkommissionen der FK-N haben den Voranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 in den vergangenen Wochen vorberaten und der Kommission zahlreiche Änderungsanträge gegenüber dem Entwurf des Bundesrates gestellt. Nach einer dreitägigen Beratung beantragt die FK-N nun dem Nationalrat einen Voranschlag, welcher gegenüber dem Bundesratsentwurf Mehrausgaben von 95,9 Millionen Franken vorsieht. Damit beträgt der strukturelle Überschuss nach der Vorberatung durch die FK-N noch 12,3 Millionen Franken. In der Gesamtabstimmung hat die FK-N diese Version des Voranschlags mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Einstimmig unterstützt die Kommission die Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus dem BIF und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) für das Jahr 2025.

Für die Mehrheit der Kommission muss das Parlament dringend finanzpolitische Prioritäten setzen und die Beschlüsse umsetzen, die das Parlament in der Herbstsession zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen (Armeebotschaft, BFI-Botschaft und Kulturbotschaft) gefasst hat. Die Änderungen, welche die FK-N am Entwurf des Bundesrates vorgenommen hat, zeigen auf, wo die Prioritäten der Kommissionsmehrheit liegen: Bei der Landesverteidigung und der Landwirtschaft, unter strikter Einhaltung der Schuldenbremse. Für die Umsetzung dieser finanzpolitischen Prioritäten seien Kürzungen in anderen Bereichen unvermeidbar.

Die Minderheit der Kommission kritisiert diese Prioritätensetzung. Sie ist insbesondere der Ansicht, dass die massive Kürzung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit einem Bruch mit der humanitären Tradition der Schweiz gleichkommt. Auch die von der Mehrheit beantragte Erhöhung des Armeebudgets sei konzeptlos.

Im Folgenden werden die zentralen Beschlüsse der FK-N zum Voranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 in thematischen Blöcken zusammengefasst:

Landwirtschaft und Standortförderung

Angenommen wurden folgende Anträge:

  • eine Aufstockung der Direktzahlungen in der Landwirtschaft um 41,9 Millionen Franken (mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Eine Zweckbindung dieser Kreditaufstockung, wonach die zusätzlichen Mittel zugunsten einer gleichmässigeren Verteilung der landwirtschaftlichen Einkommen zwischen den Betrieben einzusetzen seien, wurde mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt;
  • eine Aufstockung der Mittel zugunsten der Förderung des Absatzes und der Qualität von Landwirtschaftsprodukten um 4,8 Millionen Franken (mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung). Ein Antrag auf eine Kürzung dieser Position um 9,9 Millionen Franken wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
  • eine Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung in Höhe von 12,5 Millionen Franken (mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • eine Reduktion der Finanzhilfen an Schweiz Tourismus um 5 Prozent ab 2026 (mit 22 zu 3 Stimmen);
  • eine Reduktion der Mittel zugunsten des Förderinstruments Innotour um 1 Million Franken (mit 20 zu 5 Stimmen);

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Franken für die Produktion von Zuckerrüben zur Zuckerherstellung (mit 14 zu 11 Stimmen);
  • eine Erhöhung der Mittel zugunsten der landwirtschaftlichen Beratungszentrale Agridea um 0,2 Million Franken (mit 15 zu 10 Stimmen).
  • eine Halbierung der Beiträge zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • eine Halbierung der Beihilfen zur Stützung der Fleisch- und Eierpreise (mit 16 zu 9 Stimmen);
  • eine Kürzung um 1,9 Millionen Franken der für die Abwerbung ausländischer Firmen zwecks einer Ansiedlung in der Schweiz vorgesehenen Mittel (mit 17 zu 8 Stimmen);

Beziehungen zum Ausland

Angenommen wurde folgender Antrag:

  • eine Kürzung der Kredite der internationalen Zusammenarbeit (IZA) um insgesamt 250 Millionen Franken (mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Von der Kürzung betroffen sind Kredite der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA (-147,7 Mio. bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und -52,3 Mio. bei den Beiträgen an multilateralen Organisationen) sowie Kredite des Staatssekretariats für Wirtschaft (-50 Mio. bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit).

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • eine Erhöhung diverser IZA-Kredite, um eine APD-Quote von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erreichen (mit 17 zu 8 Stimmen);
  • eine haushaltsneutrale Umlagerung von 128 Millionen Franken von der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (SECO) hin zu den IZA-Krediten der DEZA (mit 17 zu 8 Stimmen);

Migration

Angenommen wurden folgende Anträge:

  • eine Kürzung bei den Betriebsausgaben der Bundesasylzentren um 85 Millionen Franken (mit 17 zu 8 Stimmen);
  • eine Kürzung der Entschädigungen an die Kantone um 20 Millionen Franken für die an Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ausgerichtete Sozialhilfe (mit 16 zu 9 Stimmen).

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • Verschiebungen aus dem ausserordentlichen ins ordentliche Konto von Mitteln zugunsten der Kantone für Schutzbedürftige aus der Ukraine: Teilverschiebungen der Mittel wurden mit 13 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen bzw. mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Eine vollständige Verschiebung der eingestellten Mittel (700 Mio.) mit einer Kürzung in gleicher Höhe im Gesamtbudget des SEM wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt;
  • eine Streichung der Mittel des Rahmenkredits Migration als Beitrag der Schweiz an die Erweiterung der EU (mit 17 zu 8 Stimmen);
  • eine Erhöhung um 20 Millionen resp. eine Kürzung um 53 Millionen Franken bei den Integrationsmassnahmen für ausländische Personen (mit 17 zu 8 resp. mit 16 zu 9 Stimmen).

Umwelt, Energie und Verkehr

Angenommen wurden folgende Anträge:

  • eine Erhöhung der Mittel für die Programmvereinbarung Wald um 17,5 Millionen Franken (mit 16 zu 8 Stimmen);
  • eine Erhöhung der Bundesbeiträge für den regionalen Personenverkehr um 7,7 Millionen Franken (mit 14 zu 11 Stimmen);
  • eine Aufhebung der Kreditsperre beim grenzüberschreitenden Personenverkehr (mit 13 zu 12 Stimmen). Mit dem gleichen Stimmverhältnis wurde ein Antrag auf Streichung der eingestellten Mittel in dieser Rubrik (29,6 Mio.) abgelehnt.

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Millionen Franken zugunsten der Revitalisierung von Gewässern (mit 15 zu 10 Stimmen);
  • eine Reduktion der Mittel für die ProgrammeEnergieSchweiz um 3,6 Millionen Franken (mit 17 zu 8 Stimmen);
  • eine Aufhebung der Kreditsperre bei den alternativen Antriebssystemen (mit 13 zu 12 Stimmen).

Sicherheit und Justiz

Angenommen wurden folgende Anträge:

  • eine Erhöhung der Rüstungsausgaben und -investitionen um 530 Millionen Franken im 2025 (darunter 200 Mio. für das bodengestützte Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite), 840 Millionen im 2026, 1185 Millionen im 2027 und 1445 Millionen im 2028 (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung). Anträge auf Kürzung dieser Position um 23 resp. 180 Millionen Franken wurden mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt;
  • eine Erhöhung des Eigenaufwands des Bundesamtes für Cybersicherheit um 10 Millionen Franken mit entsprechender Kompensation beim Rüstungsaufwand, welche mittels Einsparungen durch Synergiepotenziale der IT-Vorhaben der Armee realisieren werden soll (mit 18 zu 6 Stimmen);
  • eine Reduktion des Betriebsaufwands der Armee und von armasuisse um insgesamt 50 Millionen Franken, welche durch gezielte Effizienzsteigerungen erreicht werden soll, um die Investitionsfähigkeit der Armee anzuheben (ein Antrag wurde mit 24 zu 1 Stimme angenommen, der andere einstimmig);
  • eine Erhöhung der Einnahmen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit um 22 Millionen Franken durch die Erhebung einer Entschädigung für die Personenkontrolle durch das Grenzwachtkorps an den Flughäfen Genf und Basel (mit 18 zu 7 Stimmen);
  • eine Reduktion der Abgeltung ausserordentlicher Schutzaufgaben der Kantone und Städte (z.B. WEF) um 2,6 Millionen Franken ab 2026 (mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Kürzung dieser Position im Voranschlag 2025 wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.
  • eine Kürzung um 1 Million Franken der Beiträge des Bundes an Modellversuchen im Straf- und Massnahmenvollzug (mit 17 zu 8 Stimmen);

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • Verzicht auf die Abgabe von Gratis- und verbilligter Munition an Schiessvereine (mit 16 zu 9 Stimmen);
  • zusätzliche Mittel im Umfang von 20 Millionen Franken für zusätzliches Personal zum Schutz der Grenzen mit gleichzeitiger Kompensation im Eigenaufwand des Staatssekretariats für Migration (mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen).

Bildung, Forschung und Kultur

Im Sinne einer Umsetzung der Beschlüsse der eidgenössischen Räte vom September 2024 zur BFI-Botschaft (24.03​1 n) wurden folgende Anträge angenommen:

  • eine Aufstockung des Finanzierungsbeitrags an den ETH-Bereich um 12,5 Millionen Franken und des Bundesbeitrags an die Institutionen der Forschungsförderung um 3,4 Millionen (mit je 13 zu 12 Stimmen);
  • eine haushaltsneutrale Aufstockung der Pauschalbeiträge an die Kantone im Bereich der Berufsbildung um 7,8 Millionen ab 2026 und der Mittel zur Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung um 1,1 Millionen Franken (jeweils ohne Gegenstimme), sowie der Grundbeiträge an die Universitäten und die Fachhochschulen um 8,1 resp. 5,9 Millionen Franken (15 zu 10 Stimmen).

Ebenfalls angenommen wurden folgende Anträge:

  • eine Kürzung der Kredite für Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz um 4,8 Millionen Franken (mit 15 zu 10 Stimmen);
  • eine Kürzung der Mittel für internationale Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten im Bildungsbereich um 2,6 Millionen Franken (mit 16 zu 9 Stimmen);
  • eine Aufstockung der Mittel für Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter um 0,5 Million Franken im Sinne einer Umsetzung der Beschlüsse der Räte zur Kulturbotschaft (027 s; mit 15 zu 9 Stimmen).

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • eine Kürzung des Finanzierungsbeitrags an den ETH-Bereich um 40,1 Millionen Franken (mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen);
  • eine Kürzung des Bundesbeitrags an die Institutionen der Forschungsförderung um 29,7 Millionen (14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen);
  • eine Reduktion des Beitrags an Pro Helvetia um 1,5 Millionen Franken (mit 13 zu 12 Stimmen);
  • eine Aufstockung der Mittel für die Unterstützung der nomadischen Lebensweise um 0,3 Million Franken (mit 16 zu 8 Stimmen);
  • Kürzungen bei der Filmförderung (-1,2 Mio.) und Filmkultur (-5,6 Mio.) (mit je 17 zu 8 Stimmen);

Digitalisierung, Gleichstellung, Familie und Sport

Angenommen wurden folgende Anträge:

  • zusätzliche Mittel in Höhe von 6,9 Millionen Franken für die Anschubfinanzierung von neu geschaffenen Plätzen für familienergänzende Kinderbetreuung (mit 13 zu 12 Stimmen);
  • zusätzliche Mittel in Höhe von 0,3 Million Franken für die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • die vollständige Streichung der Finanzhilfen in Höhe von 2 Millionen Franken für die digitale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft von hohem öffentlichem Interesse (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • die Aufhebung der Kreditsperre bei den internationalen Sportanlässen (einstimmig).

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • zusätzliche Mittel für diverse Präventionsprogramme (5,9 Mio. für die Überwachung übertragbarer Krankheiten, 1,8 Mio. für die Massnahmen gegen antimikrobielle Resistenz, 0,1 Mio. für die Organisation «sexuelle Gesundheit Schweiz», 0,15 Mio. für die Prävention von Gewalt im Alter, 2 Mio. für Gewaltprävention in der Armee), mit diversen Mehrheitsverhältnissen.
  • eine Kürzung des Eigenaufwands des Gleichstellungsbüros und der Mittel für Massnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann um insgesamt 1 Million Franken (mit 16 zu 9 Stimmen);

Ausgaben im Eigenbereich des Bundes

Angenommen wurden folgende Anträge:

  • eine Querschnittkürzung bei den Personalausgaben aller Departemente in Höhe von insgesamt 70 Millionen Franken (mit 17 zu 8 Stimmen);
  • eine Querschnittkürzung in Höhe von insgesamt 35 Millionen Franken bei den Ausgaben aller Departemente, Behörden und Gerichte im Bereich der Beratung und der externen Dienstleistungen (mit 17 zu 8 Stimmen);
  • eine Querschnittkürzung von 20 Millionen Franken beim Sach- und Betriebsaufwand aller Departemente, Behörden und Gerichte (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • eine Kürzung des Budgets des Büros für Konsumentenfragen um 14 Prozent (mit 16 zu 9 Stimmen);
  • eine Kürzung des Eigenaufwands des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung um 0,6 Million Franken (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung).

 Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • eine Aufstockung der Mittel für die Finanzierung von Beratungsdienstleistungen der gemeinnützigen Bauträger um 0,13 Million Franken (mit 16 zu 9 Stimmen);
  • Kürzungen im Eigenaufwand von diversen Verwaltungseinheiten des Bundes: Parlamentsdienste (-1,3 Mio.), Bundesamt für Gesundheit (-8,5 Mio. im 2026), Bundesamt für Statistik (-2,9 Mio.), jeweils mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die erwähnten Beschlüsse der FK-N werden in der anstehenden Wintersession dem Nationalrat in der Form von Mehr- oder Minderheitsanträgen unterbreitet (die Fahne zuhanden der Fraktionen, welche auch die Anträge der FK-S an den Ständerat enthält, wird Ende nächster Woche separat publiziert). Der FK-N lagen bei ihren Beratungen weitere Anträge vor, welche aber für die Ratsberatung nicht weitergezogen und an dieser Stelle deshalb nicht erwähnt werden.

Voranschlag 2024. Nachtrag II (24.0​42 ns)

Mit 14 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt die FK-N ihrem Rat, den Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 2024 anzunehmen.

Mit dem Nachtrag II 2024 beantragt der Bundesrat dem Parlament Nachtragskredite im Umfang von 302,1 Millionen Franken. Davon sollen 100 Millionen intern kompensiert werden. Die FK-N beantragt ihrem Rat die Annahme der Nachtragskredite. Ohne Gegenantrag beantragt sie einen zusätzlichen Nachtragskredit von 1 Million Franken für Herdenschutzmassnahmen. Ein Antrag auf Streichung des Nachtragskredites in Höhe von 185 Millionen Franken, mit welchem der erhöhte Mittelbedarf für Schutzsuchende aus der Ukraine gedeckt werden soll und vom Bundesrat als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt wird, wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ferner beantragt eine Minderheit der FK-N, den Verpflichtungskredit von 50 Millionen für die Projektierung neuer Reservekraftwerke nicht zu genehmigen (Resultat: 16 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen).

Weitere Geschäfte

Weiter hat sich die Kommission über die zweite Hochrechnung zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2024 des Bundes informieren lassen. Mit dem erwarteten ordentlichen Überschuss dürfte die Mindestvorgabe der Schuldenbremse aus heutiger Sicht übertroffen werden.

Zu guter Letzt hat sich die FK-N von ihrer zuständigen Subkommission über deren Erkenntnisse zur Realisierung der Nutzen- und Synergiepotenziale des Informatikprogramms «SUPERB» orientieren lassen.

Die Kommission hat am 11., 12. und 13. November 2024 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), und im Beisein aller Departementsvorsteherinnen und ‑vorsteher, des Bundeskanzlers, des Nationalratspräsidenten, des Generalsekretärs der Bundesversammlung und des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Bern getagt.