Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) beantragt die Annahme des Bundesgesetzes über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019, möchte bei den Sparmassnahmen allerdings gewisse Änderungen anbringen.

​16.045 s Stabilisierungsprogramm 2017–2019

Die Kommission hat sich eingehend mit dem Stabilisierungsprogramm 2017–2019 des Bundes befasst. Laut der Botschaft soll der Haushalt gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017–2019 im Jahr 2017 um 800 Millionen, im Jahr 2018 um 900 Millionen und im Jahr 2019 um 1 Milliarde Franken entlastet werden. Das Programm sieht 24 Massnahmen vor, die das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes abdecken. Da es sich um ein ausgewogenes Programm handelt, leisten alle Aufgabengebiete einen – wenn auch unterschiedlichen – Beitrag zu den Sparanstrengungen.

Mit dieser Botschaft werden der Bundesversammlung zwei Gesetzesvorlagen unterbreitet: das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 und das Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESAG). Das erste ist ein Mantelerlass mit sechzehn Gesetzesänderungen, das zweite regelt die Rahmenbedingungen für die Umwandlung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt.

Zur Erläuterung des Standpunkts der Kantone hörte die Kommission den Finanzdirektor des Kantons Jura, Charles Juillard, und jenen des Kantons Zürich, Ernst Stocker, an. Die beiden Kantonsvertreter zeigten sich vor allem darüber besorgt, dass die Sparmassnahmen des Bundes zu einer Kostenüberwälzung auf die Kantone führen könnten. Nach dieser Stellungnahme und den Erläuterungen des Vorstehers des Finanzdepartements beschlossen die Mitglieder der FK-S einstimmig, auf den Entwurf zum Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 einzutreten.

In der Detailberatung befasste sich die Kommission mit 16 Änderungsanträgen zu dieser Vorlage. Mit 10 zu 3 Stimmen wurde ein Antrag abgelehnt, wonach die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen sei mit dem Auftrag, die Berechnung des Konjunkturfaktors, welcher für die Festlegung des Höchstbetrags der zulässigen Ausgaben verwendet wird, anzupassen.

Bildung, Forschung und Innovation (BFI)

Die Kommission lehnte zwei gegensätzliche Anträge zum Bereich Bildung, Forschung und Innnovation ab. Der erste, mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnte Antrag fordert eine Reduktion der vorgesehenen Einsparungen in Höhe von 250 Millionen Franken, wohingegen der zweite, mit 11 zu 1 Stimmen abgelehnte zusätzliche Sparanstrengungen im BFI-Bereich in Höhe von 225 Millionen Franken verlangt. Die Kommissionsmitglieder erachten den Sparbeitrag dieses Bereichs für angemessen.

Landwirtschaft

Die Kommission lehnte fünf Anträge ab, die Einsparungen im Landwirtschaftsbereich reduzieren wollten. Einen Antrag, wonach bei der Qualitäts- und Verkaufsförderung auf Sparmassnahmen verzichtet werden soll, lehnte die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen ab. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis sprach sich die Kommission gegen zwei Anträge aus, welche verlangen, die Einsparungen bei den Investitionskrediten Landwirtschaft und bei den Krediten für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen zu halbieren. Die Anträge auf Streichung der Sparmassnahmen im Bereich der Direktzahlungen und der Sicherung der Milchqualität wurden mit Stichentscheid der Kommissionspräsidentin abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass alle Bereiche ihren Beitrag leisten müssen, da sonst die Ausgewogenheit der Vorlage ins Wanken gerät.

Internationale Zusammenarbeit

Mit 7 zu 6 Stimmen angenommen wurde der Antrag, im Bereich der internationalen Zusammenarbeit zusätzliche 100 Millionen Franken pro Jahr einzusparen. Die Mehrheit argumentierte, dass dieser Bereich in den vergangenen Jahren deutlich stärker gewachsen ist als die anderen Aufgabengebiete des Bundes.

Individuelle Prämienverbilligungen

Die Kommission strich im Weitern die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, welche vorsieht, den Berechnungssatz für die Bundesbeiträge von 7,5 auf 7,3 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu senken. Die Kantone nutzen diese Beiträge zur Finanzierung der individuellen Prämienverbilligungen. Die Kommissionsmitglieder sind der Ansicht, dass die dadurch zwangsläufig verursachte Kostenüberwälzung auf die Kantone für diese nicht tragbar ist.

Zoll

Zur Unterstützung der Grenzkantone hat die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen einen Antrag angenommen, wonach auf die Schliessung von Zollstellen und einen Abbau des Personalbestands zu verzichten sei. Dies hat Mindereinsparungen von 5,5 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.

Migration und Integration

Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission einen Antrag angenommen, der verlangt, dass die Sparmassnahmen im Bereich der Migration und Integration gestrichen werden. Die Kommission hält es nicht für angebracht, die Integrationsgelder gerade dann zu kürzen, wenn diese besonders gebraucht werden.

Zusammenfassend beantragt die Kommissionsmehrheit, die der Verwaltung abverlangten Sparmassnahmen im Jahr 2017 um 94,0 Millionen Franken, im Jahr 2018 um 9,6 Millionen und im Jahr 2019 um 6,0 Millionen zu erhöhen.

Ferner stimmte die Kommission einhellig einem Antrag auf Sistierung des Entwurfs zum Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht zu mit der Begründung, dass vorerst die Beschlüsse des Parlaments zu konnexen Geschäften abgewartet werden müssen.

Abstimmungsresultate und eingereichte Minderheitsanträge sind in der Beilage aufgeführt.

Die gesamte Vorlage des Bundesrates wird in der kommenden Herbstsession im Ständerat behandelt.

 

Aussprache mit dem Nationalbankpräsidenten

Wie gewohnt führte die FK-S im Vorfeld der Budgetberatung eine Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Thomas Jordan. Die Kommission wollte in Erfahrung bringen, wie die SNB die Konjunkturlage und die Entwicklung für das kommende Jahr einschätzt. Dabei kamen die aktuelle und die künftige Wirtschaftslage Europas, die Brexit-Abstimmung und deren Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft zur Sprache. Weitere Themen waren die Frankenstärke und die Fortführung der Negativzinspolitik der Nationalbank. Die Kommission ist nach wie vor beunruhigt über die möglichen Auswirkungen dieser Politik auf die Wirtschaft und die Pensionskassen. Schliesslich erläuterte Thomas Jordan die Ergebnisse der SNB des ersten Halbjahres 2016.

 

Weitere Kommissionsgeschäfte

Die Kommission stimmte der Immobilienbotschaft 2016 des EFD (16.046 s) zu. Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat 179,8 Millionen Franken für zwei Gesamtkredite. Mit dem ersten in Höhe von 27,8 Millionen Franken soll die Erweiterung des Bundesasylzentrums in Boudry finanziert werden. Der zweite in Höhe von 152 Millionen Franken ist vorgesehen für den Bau von Dienstwohnungen für das Grenzwachtkorps in Genf, für die Sanierung und Erweiterung der Hochsicherheitsanlage im Veterinärbereich in Mittelhäusern sowie für den Rahmenkredit «Zivile Bundesverwaltung».

 

Die FK-S hat am 22. August 2016 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anita Fetz (SP, BS) in Bern getagt, dies teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Finanzdepartements, von Mitarbeitenden des EFD und des EDI, dem Präsidenten des SNB-Direktoriums, Thomas Jordan, sowie den Finanzdirektoren der Kantone Jura und Zürich.