Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat die Detailberatung des Voranschlags 2018 des Bundes und des Nachtrags II zum Voranschlag 2017 durchgeführt. Sie beantragt ihrem Rat, gegenüber dem Voranschlagsentwurf des Bundesrates zusätzliche Ausgaben in Höhe von rund 70 Millionen Franken vorzusehen, namentlich zugunsten der Bereiche Bildung und Forschung.

​Verwendung der aufgrund der Ablehnung der Altersreform 2020 frei werdenden Mittel im Voranschlag 2018 zu Gunsten der AHV (17.496n)

Vor der Beratung des Voranschlags befasste sich die Finanzkommission mit der von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichten Kommissionsinitiative «Verwendung der aufgrund der Ablehnung der Altersreform 2020 frei werdenden Mittel im Voranschlag 2018 zu Gunsten der AHV». Diese verlangt, das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (SR 831.10) durch eine Bestimmung (Art. 103 Abs. 1bis) zu ergänzen, die vorsieht, dass der Bundesbeitrag im Jahr 2018 einmalig um 441,8 Millionen Franken erhöht wird. Dieser Betrag entspricht der Summe, um die das Budget entlastet wird, weil die Altersreform 2020 in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 abgelehnt wurde. Die Debatte drehte sich vor allem um die Grundsatzfrage, ob die strukturellen Überschüsse ausschliesslich für die Schuldentilgung verwendet werden sollen. Was die Initiative an sich betrifft, so stellte sich die Frage, worin der Zweck der Initiative besteht, wenn es sich nicht um eine wiederholende, sondern um eine einmalige – 2018 erfolgende – Zahlung an den AHV-Fonds handelt. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass durch die Annahme der Initiative eine weitere gebundene Ausgabe geschaffen würde, obwohl dies dem bereits früher ausdrücklich geäusserten Wunsch der Mehrheit der FK-S widerspreche, den Anteil der gebundenen Ausgaben im Bundeshaushalt zu senken. Ferner lasse sich aus dem Abstimmungsergebnis vom 24. September nicht zwingend ableiten, dass die Bevölkerung den AHV-Fonds konsolidieren möchte. Die Abstimmung könne unterschiedlich interpretiert werden. Die Kommission lehnte die Initiative ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission daher mit 8 zu 5 Stimmen ab.

Voranschlag 2018 des Bundes (17.041sn)

Einleitend wurde die Kommission vom Vorsteher des Finanzdepartements über die letzte, Ende September erfolgte Hochrechnung des Rechnungsergebnisses des Bundes für das Jahr 2017 orientiert. Diese sieht einen ordentlichen Überschuss von rund 800 Millionen Franken vor, während im Voranschlag noch von einem Defizit von 250 Millionen Franken ausgegangen wurde. Der Grund für diese deutliche Verbesserung liegt zum einen in höheren Einnahmen (+0,5 Mrd.), zum anderen in geringeren Ausgaben (-0,6 Mrd.) als budgetiert.

Der vom Bundesrat unterbreitete Voranschlag 2018 sieht Einnahmen von insgesamt 71,322 Milliarden Franken und Ausgaben von insgesamt 71,219 Milliarden Franken vor, dies einschliesslich der beiden nach Unterbreitung der Botschaft vom 23. August 2017 erfolgten Nachmeldungen. Für 2018 wird demnach mit einem Überschuss von 103 Millionen Franken gerechnet. Die Kommission nahm zunächst Kenntnis von den Beratungen und den Schlussfolgerungen ihrer Subkommissionen, welche im Oktober die Budgets der ihnen zugewiesenen Departemente geprüft hatten, und befasste sich dann mit den Anträgen auf Änderung der Vorlage des Bundesrates.

Mehrere dieser Anträge wurden von der Kommission angenommen. Die FK-S beantragt beispielsweise, bestimmte Beträge im Zusammenhang mit Bildung und Forschung zu erhöhen. So soll gemäss der Kommissionsmehrheit der Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich um rund 53 Millionen Franken angehoben werden. Die Kommission beantragt zudem, grosszügigere Kredite als vom Bundesrat vorgesehen für die Grundbeiträge an die Universitäten und Fachhochschulen zu gewähren. Ferner nahm die Kommission einen Antrag an, wonach im Rahmen der Umsetzung des neuen Geldspielgesetzes drei Stellen bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission geschaffen werden sollen. Diese Zusatzausgaben sollen innerhalb des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements kompensiert werden. Des Weiteren will die Kommissionsmehrheit das Budget für die Familienorganisationen sowie für die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weniger stark kürzen als vom Bundesrat vorgesehen. Zudem beantragt die Kommissionsmehrheit, den Kredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen um 18 Millionen Franken zu kürzen.

Durch die nach Abschluss der Beratungen von der Kommission angenommenen Änderungsanträge steigt der Aufwand um 70,0 Millionen Franken und nehmen die Einnahmen um 150 000 Franken zu, woraus sich ein neuer Saldo der Finanzierungsrechnung von 32,8 Millionen Franken ergibt.

Im Rahmen der Behandlung der oben genannten Kommissionsinitiative (17.496n) diskutierte die Kommission folgenden vom Bundesrat per Nachmeldung vom 29. September 2017 gestellten Antrag: Der Bundesrat möchte die aufgrund der Ablehnung der Altersreform 2020 frei werdenden Mittel nicht ausschliesslich für den Schuldenabbau einsetzen. Deshalb soll ein Teil davon in den Bahninfrastrukturfonds einbezahlt werden. Dadurch wird dieser 2018 mit dem zulässigen Höchstbetrag ausgestattet. Die FK-S spricht sich mit 9 zu 4 Stimmen für diesen Vorschlag des Bundesrates aus.

Die Kommission hat am 6. und 7. November 2017 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anita Fetz (SP, BS) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des Finanzdepartements, Bundesrat Ueli Maurer, der anderen Bundesratsmitglieder, des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie einiger von deren Mitarbeitenden in Bern getagt.