Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat sich über die Ergebnisse der Staatsrechnung 2017 und die aktuellen Perspektiven für die kommenden Jahre orientieren lassen. Zudem hat sie Kenntnis genommen von den Schlussfolgerungen des Gutachtens zur Ergänzung der Schuldenbremse und sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit der Armeebotschaft 2018 (18.022) befasst.

​Staatsrechnung 2017

Der FK-S wurden die vom Bundesrat am 14. Februar 2018 veröffentlichten Ergebnisse der Staatsrechnung 2017 präsentiert. Diese schliesst mit einem Finanzierungsüberschuss von rund 3 Milliarden Franken ab, während im Voranschlag ein Defizit von 250 Millionen Franken vorgesehen war. Ursächlich dafür sind Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag in Höhe von 380 Millionen Franken, Mehreinnahmen in Höhe von 2,669 Milliarden Franken sowie nicht budgetierte ausserordentliche Einnahmen in Höhe von 177 Millionen Franken. Hauptgrund für die Mehreinnahmen sind die Erträge aus der Verrechnungssteuer, welche 2 Milliarden Franken über den Schätzungen des Voranschlags lagen. In diesen Zahlen ist eine finanzierungswirksame Rückstellung in Höhe von 2 Milliarden Franken, welche im Hinblick auf die anstehenden Verrechnungssteuerrückzahlungen gebildet wurde, bereits berücksichtigt. Ohne diese finanzwirksame Rückstellung, die eine neue Praxis darstellt, hätte der Überschuss der Staatsrechnung 2017 5 Milliarden Franken betragen.

Der Vorsteher des EFD erläuterte der Kommission diese neue Praxis. Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer seien erheblich angestiegen, ohne dass die Rückerstattungen sich proportional dazu entwickelt hätten. Dies sei vermutlich auf die derzeitigen Negativzinsen zurückzuführen, welche viele Anspruchsberechtigte veranlassten, mit ihren Rückerstattungsanträgen abzuwarten. Die erhebliche Differenz zwischen Einnahmen und Rückerstattungen führe dazu, dass die Finanzlage nicht realitätsgetreu abgebildet werde. In den kommenden Jahren werde ein Nachholeffekt eintreten. Die neue Praxis der Rückstellungsbildung führt laut EFD zu einer Ergebniskorrektur und zu realistischeren Zahlen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle erachtet eine solche Rückstellung zulasten der Finanzierungsrechnung zwar für nachvollziehbar, hat jedoch Bedenken in Bezug auf die Gesetzeskonformität dieser Praxis mit dem Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG, SR 611.0) und das bundesrätliche Verfahren geäussert.

Die Mehrheit der Kommissionmitglieder zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen der Staatsrechnung, doch gab es durchaus auch kritische Stimmen, die darauf hinwiesen, dass es nicht Aufgabe des Gemeinwesens ist, Gewinne zu erzielen.

Die Subkommissionen der beiden Finanzkommissionen werden im April die Detailprüfung der Staatsrechnung 2017 vornehmen und ihre Schlussfolgerungen der jeweiligen Plenarkommission an deren Maisitzungen vorlegen.

Der Vorsteher des EFD nahm ausserdem eine finanzpolitische Standortbestimmung für die kommenden Jahre vor. Nach derzeitigem Stand wird für die Jahre 2019, 2020 und 2021 mit einem strukturellen Ergebnis von 1,1 Milliarden, 1 Milliarde beziehungsweise 1,9 Milliarden Franken gerechnet. Die Kommission hat von diesen angepassten Zahlen Kenntnis genommen.

Gutachten zur Ergänzung der Schuldenbremse

Im Rahmen einer Anhörung wurden den Kommissionsmitgliedern die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Expertengruppe präsentiert, die vom Bundesrat damit beauftragt worden war, zu beurteilen, ob das Regelwerk der bestehenden Schuldenbremse zu ergänzen oder zu verfeinern ist.

Professor Jan Egbert Sturm, Leiter der Expertengruppe, und Professor Marius Brülhart, Mitglied der Gruppe, präsentierten und erläuterten die Ergebnisse ihrer Arbeit, zu der Professor Cédric Tille ausserdem eine Aussensicht lieferte. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, vorerst keine Änderungen am bestehenden Regelwerk vorzunehmen und abzuwarten, bis genügend Informationen vorliegen, um Schlussfolgerungen aus der Umsetzung des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) und dessen Auswirkungen auf die Kreditreste ziehen zu können. Die Experten hielten fest, dass die Schuldenbremse ihren Zweck sehr gut erfüllt und seit ihrer Einführung die Bruttoverschuldung des Bundes von rund 124 Milliarden Franken auf 99 Milliarden Franken reduziert werden konnte. Die anschliessende Diskussion drehte sich um die Frage, inwiefern es für ein Land wie die Schweiz aus makroökonomischer Sicht sinnvoll ist, ein angemessenes Schuldenniveau zu halten, um die Nachfrage auf den Finanzmärkten zu bedienen. Ausserdem wurde über die Opportunitätskosten einer auf Schuldenabbau ausgerichteten Politik debattiert. Die Theorie der Opportunitätskosten hält fest, dass alles einen Preis hat: Mit dem Geld für Schuldenabbau kann nicht gleichzeitig Investitionen getätigt werden und deshalb ist abzuwägen, was nachhaltig mehr Nutzen stiftet.

Mitbericht zum Geschäft 18.022 s «Armeebotschaft 2018»

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens behandelte die Kommission die Armeebotschaft 2018. Diese sieht drei Gesamtkredite in Höhe von insgesamt 2,053 Milliarden Franken vor: 848 Millionen Franken für das Rüstungsprogramm, 742 Millionen Franken für das Armeematerial und 463 Millionen Franken für das Immobilienprogramm des VBS. Die Kommissionsmitglieder prüften die finanziellen Aspekte der Vorlage und verzichteten auf Änderungsanträge. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates wird die Botschaft an ihrer Märzsitzung behandeln.

Die FK-S hat am 22. Februar 2018 unter dem Vorsitz von Hannes Germann (SVP, SH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EFD, Bundesrat Ueli Maurer, sowie der stellvertretenden Direktorin der Eidgenössischen Finanzkontrolle und mehreren Mitarbeitenden des EFD und des VBS in Bern getagt.