Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) spricht sich mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Annahme der Staatsrechnung 2017 (18.003 ns) aus. Sie beantragt allerdings, den entsprechenden Bundesbeschluss um einen Artikel über die nachträglichen Korrekturen der festgestellten Buchungsfehler zu ergänzen.

​Der Vorsteher des Finanzdepartments (EFD) präsentierte den Kommissionsmitgliedern im Rahmen der allgemeinen Beratung die wichtigsten Elemente der Staatsrechnung und des Nachtrags I zum Voranschlag 2018. Anschliessend nahm die FK-S Kenntnis vom Bericht der Revisionsstelle zur Staatsrechnung und den darin enthaltenen Vorbehalten zur Finanzierungsrechnung (Rückstellungen für künftige Verrechnungssteuerrückforderungen), zu den Verrechnungssteuereinnahmen sowie zur Bewertung der Nationalstrassen und der Rüstungsbauten. Die Kommission wurde zudem von den vier ständigen Subkommissionen, die dafür verantwortlich sind, die Rechnungen der ihnen zugewiesenen Departemente im Detail zu prüfen, über die Schlussfolgerungen orientiert. Sie hatten bereits im April die Staatsrechnung an ihren Subkommissionssitzungen behandelt.

Die Kommission hatte sich bereits an ihrer Sitzung vom 22. Februar 2018 mit der Problematik der getätigten Rückstellungen befasst und ging daher an der aktuellen Sitzung nicht erneut auf dieses Thema ein. Sie setzte sich allerdings eingehend mit den Fehlern auseinander, die nach der Veröffentlichung der Staatsrechnung festgestellt wurden. Nach einer intensiven Debatte beschloss die Kommission, ihrem Rat dennoch die Annahme der Staatsrechnung 2017 zu beantragen. Sie verlangt allerdings wie bereits ihre Schwesterkommission, dass der Bundesbeschluss über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2017 um einen Artikel ergänzt wird, welcher den Bundesrat beauftragt, die festgestellten Buchungsfehler nachträglich in der Staatsrechnung 2017 zu korrigieren. Die berichtigten Zahlen 2017 sind der Bundesversammlung spätestens mit der Botschaft zur Rechnung 2018 vorzulegen.

Zum Prozess der Staatsrechnung findet sich auf der Homepage des Parlaments ein Blogeintrag.

Im Weiteren spricht sich die FK-S einstimmig dafür aus, die vom Bundesrat im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2018 beantragten Nachtragskredite zu genehmigen (18.007 ns).

Mitbericht zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung; 18.034 s)

Die FK-S befasste sich ausserdem im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanziellen Auswirkungen der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung). Ziel der Vorlage ist es, im Bundesgesetz eine Paar- und Familienbesteuerung zu verankern, die im Einklang mit den steuerrechtlichen Vorgaben der Bundesverfassung steht. Laut Bundesverwaltung dürfte die Revision bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von 1,15 Milliarden Franken führen, von denen der Bund 0,95 Milliarden Franken (83 %) und die Kantone 0,2 Milliarden Franken (17 %) zu tragen hätten. Die Kommission steht der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüber, da diese eine vor etlichen Jahren vom Bundesgericht aufgeworfene Frage beantwortet. Sorge bereiten ihr jedoch die daraus resultierenden erheblichen Mindereinnahmen, umso mehr, als sich auch andere hängige Steuerreformen negativ auf die Steuereinnahmen des Bundes auswirken werden. Die FK-S wird ihre Erwägungen an einer der nächsten Sitzungen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates, die für die Vorberatung dieser Vorlage zuständig ist, mitteilen.

Weitere Geschäfte

Schliesslich nahm die FK-S Kenntnis vom Jahresbericht 2017 der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie vom Bericht der Neat-Aufsichtsdelegation betreffend die Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahr 2017.

Die FK-S hat am 17. und 18. Mai 2018 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hannes Germann (SVP, SH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EFD, Bundesrat Ueli Maurer, sowie des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle und mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EFD, des VBS und des UVEK in Bern getagt.