Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat die Eintretensdebatte zum Voranschlag 2020 des Bundes geführt. Ausserdem hat sie sich mit den Beschlüssen des Nationalrates zur Immobilienbotschaft des EFD 2019 befasst und beantragt ihrem Rat einstimmig, diesen zu folgen.

​Voranschlag 2020 des Bundes (19.041 sn) und Nachtrag II zum Voranschlag 2019 (19.042 sn)

Die FK-S hat ihre Arbeiten zum Voranschlag 2020 des Bundes begonnen. Den Erläuterungen des Vorstehers des Finanzdepartements (EFD) zufolge sieht der am 21. August 2019 vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag, einschliesslich der Nachmeldung vom 27. September 2019, Einnahmen von 75,666 Milliarden Franken und Ausgaben von 75,231 Milliarden Franken vor. Daraus resultiert ein positiver Saldo von rund 435 Millionen Franken. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden also eingehalten. Im Nachtrag II zum Voranschlag 2019 beantragt der Bundesrat 13 Kredite über insgesamt rund 93 Millionen Franken sowie fünf Zusatzkredite von insgesamt 8,5 Millionen Franken zu bestehenden Verpflichtungskrediten für die Einführung einer neuen, bundesweiten elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER Bund).

Diskutiert wurden vor allem die Auswirkungen der extrem tiefen Zinsen auf die Wirtschaftsaussichten und die Bundesfinanzen.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Kommission auf die beiden Geschäfte eingetreten. Die Subkommissionen, die mit der Detailberatung der Budgets der einzelnen Departemente betraut sind, werden im Oktober tagen und ihre Schlussfolgerungen der Plenarkommission an deren Sitzung vom 11. und 12. November 2019 präsentieren.

Immobilienbotschaft des EFD 2019 (19.034 n)

Die Kommission hat sich zudem mit der vom Nationalrat in der Herbstsession behandelten Immobilienbotschaft des EFD befasst. Die Vorlage des Bundesrates sieht zwei Gesamtkredite vor, einen in Höhe von 94,4 Millionen Franken für die Bundesasylzentren und einen über 315,9 Millionen Franken für verschiedene zivile Bauten. Ausserdem wird ein Zusatzkredit von 22,2 Millionen Franken für die Verlängerung der Miete des Bundesgerichtsgebäudes beantragt. Nachdem die FK-S von der Verwaltung über die Vorlage orientiert worden war und von den Schlussfolgerungen ihrer zuständigen Subkommission Kenntnis genommen hatte, hat die Kommission über die verschiedenen Vorhaben diskutiert. Sie hat sich insbesondere damit befasst, ob die Schaffung neuer Plätze in den Bundesasylzentren angesichts der aktuell rückläufigen Asylanträge in der Schweiz sinnvoll ist. Es ist darauf hingewiesen worden, dass die Forderungen der Botschaft auf einem Konzept basieren, das von Parlament und Volk gutgeheissen worden war. Ausserdem könnte sich die aktuelle Situation rasch ändern. Die Schweiz würde sich dann ohne die vorgesehenen Investitionen in einer ungünstigen Lage wiederfinden. Im Anschluss an die Diskussion hat die FK-S einstimmig beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, dem Entscheid des Nationalrates zu folgen und der Vorlage des Bundesrates ohne Änderung zuzustimmen. Der Ständerat wird das Geschäft in der Wintersession behandeln.

Motion 19.3413 n: Wirkungsmessung im BFI-Bereich

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 0 Stimmen, die Motion 19.3413 abzulehnen. Diese beauftragt den Bundesrat, ein Modell für eine Wirkungsmessung der eingesetzten finanziellen Mittel einzuführen und dem Parlament jährlich mit der Rechnungsablage Bericht über die erreichten Wirkungen zu erstatten. Die Kommissionsmitglieder teilen das Motionsanliegen, dass die Bundesmittel wirksam einzusetzen sind. Allerdings reichen ihrer Meinung nach die zahlreichen bereits vorhandenen Instrumente zur Wirkungsmessung sowie Evaluationen und die damit einhergehenden Berichte aus, um den Informationsbedarf des Parlaments zu decken. Die Erarbeitung eines zusätzlichen Berichtes würde beträchtliche Personalressourcen binden, brächte in den Augen der Kommissionsmitglieder aber keinen Mehrwert.

Mitberichte

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-S mit den finanziellen Aspekten des ausserordentlichen Gesamtkredits über 1’022 Millionen Franken für die Realisierung der zweiten Etappe der 3. Rhonekorrektion (18.097 n) befasst. Die Kommissionsmitglieder beantragen, der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen.

Die Kommission hat zudem das Geschäft 19.050 s zur Stabilisierung der AHV beraten. Die Vorlage sieht mehrere Massnahmen vor, mit denen die Finanzierung und die Leistungen kurzfristig gesichert werden können. Die Kommissionsmitglieder unterstützen die Vorlage, weisen aber darauf hin, dass zusätzliche Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Finanzierung der AHV längerfristig zu sichern.

Die FK-S wird ihre Erwägungen an einer der nächsten Sitzungen der Sachbereichskommissionen, die mit der Vorberatung dieser beiden Geschäfte betraut sind, mitteilen.

Die Kommission hat am 7. und 8. Oktober 2019 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hannes Germann (SVP, SH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EFD, Bundespräsident Ueli Maurer, sowie des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle und mehrerer Mitarbeitenden des EFD, EDI, WBF und UVEK in Bern getagt.