Geschäfte im Zusammenhang mit der Coronakrise
Wiederum waren Vorlagen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Coronakrise Schwerpunkt der Sitzung. Die Kommission hat die Nachtragskreditbotschaft IIb vorberaten und zwei Mitberichte verfasst, welche einen Zusammenhang mit der Coronakrise aufweisen. Alle Geschäfte werden aufgrund ihrer Dringlichkeit in der Herbstsession 2020 von beiden Räten behandelt.
Mit der
Nachtragskreditbotschaft IIb (20.042 ns) vom 12. August 2020 beantragt der Bundesrat 13 Nachtragskredite im Umfang von rund 770 Millionen Franken. Für die Begründung der Kredite ihres Departements waren auch Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga als Vorsteherin des UVEK sowie Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des EDI, anwesend. Die Kredite betreffen schwergewichtig die Kosten für Coronatests (288,5 Millionen), eine zusätzliche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (221,3 Millionen) und die Rekapitalisierung von Skyguide (150 Millionen). Ein grösserer Teil des Nachtragskredits wird als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt (476 Millionen). Knapp 50 Prozent der Nachträge werden in bereits bewilligten Krediten kompensiert. Die Kredite führten zu keinen grossen Diskussionen. Die Kommission beantragt Zustimmung zu allen Nachtragskrediten und stimmte beiden Bundesbeschlüssen einstimmig zu.
In einem Mitbericht an die federführende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) äussert sich die FK zum Covid-19-Gesetz (20.058 ns). Die Kommission beurteilte die Vorlage aus finanzpolitischer Sicht. Sie diskutierte zu Beginn aber grundsätzliche Fragen in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Gesetzes (Ausserkrafttreten der Covid-19-Verordnungen, Folgen einer Ablehnung der Vorlage in der Schlussabstimmung in den Räten oder im Rahmen eines allfälligen Referendums, etc.). Danach befasste sie sich mit den finanzpolitisch relevanten Artikeln. Sie beantragt der SGK Zustimmung zu den Massnahmen im Kulturbereich (Art. 8), im Medienbereich (Art. 9), zu den Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls (Art. 10) sowie zu den Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung (Art. 11). Bei all diesen Anträgen lag kein Abänderungsantrag zur Vorlage des Bundesrats vor. Zu einer längeren Diskussion führte ein Antrag an die SGK, im Sportbereich eine ähnliche Unterstützung vorzusehen wie im Kulturbereich. Beide Bereiche seien für die Gesellschaft wichtig. Auch der Amateursportbereich verdiene eine ähnliche Unterstützung wie der Kulturbereich. Die Kommission unterstützt das Anliegen, lehnte den Antrag aber mit 8 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) ab, weil die WBK-S das Anliegen bereits in ihrem Mitbericht an die SGK-S aufgenommen hat (siehe
Medienmitteilung WBK-S vom 19.08.2020). Abgelehnt mit 7 zu 5 Stimmen wurde ein Antrag, der in Artikel 1 Absatz 2 eine Präzisierung vorsehen wollte, dass der Bundesrat «im Rahmen der bewilligten Kredite» von diesen Befugnissen Gebrauch macht. Für die Mehrheit ist diese Ergänzung nicht nötig, da der Bundesrat stets nur im Rahmen von bewilligten Krediten Ausgaben tätigen darf.
Zustimmung findet auch das Dringliche Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs (20.055 sn). Die FK ist sich der Bedeutung des öffentlichen Verkehrs (öV) bewusst und befürwortet dessen finanzielle Unterstützung in den für den öV schwierigen Zeiten. Zwei Anträge betreffen die Ziffer 4 des Gesetzes (Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009). Im Mitbericht an die hier federführende KFV-S beantragt die FK mit 7 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) in Artikel 28 Absatz 1ter (neu) vorzusehen, dass nur die zweckgebundene Spezialreserve gemäss Artikel 36 verwendet wird. Die stillen Reserven und andere Reserven sollen nicht betroffen sein. Mit 5 zu 4 Stimmen (2 Enthaltungen) soll ein Artikel 28 Absatz 2bis (neu) eingefügt werden. Dieser sieht vor, dass der Bund für die Jahre 2020 und 2021 in Abweichung von Artikel 28 Absatz 2 Abgeltungen in Höhe eines Drittels der Covid-19-bedingten finanziellen Verluste an den Ortsverkehr ausrichtet, und zwar paritätisch mit den Kantonen und Gemeinden.
Programme «SUPERB» und «ERP Systeme V/ar» (19.079 n)
Die SAP-Systeme der Bundesverwaltung müssen abgelöst werden. Der Bundesrat beantragt dafür einen Verpflichtungskredit von 320 Millionen Franken für das Programm «SUPERB», welches vom EFD verantwortet wird, sowie 240 Millionen Franken für das Programm «ERP Systeme V/ar», welches vom VBS verantwortet wird (19.079 n). Der Nationalrat bewilligte die Kredite in der Sommersession 2020 einstimmig. Er unterstützte damit auch eine Forderung der Finanzkommission des Nationalrats, welche ein Weisungsrecht des Programmauftraggebers «SUPERB» verlangt für Fälle, in denen sich beteiligte Ämter und Departemente nicht einigen können (vgl. Art. 4 des BB). Der Bundesrat erfüllte die Forderungen des Nationalrats, indem er mit Beschluss vom 19. August 2020 die Weisungen zum Programm «SUPERB» vom 12. Februar 2020 im Sinne der Forderungen des Nationalrates anpasste. Die FK-S ist von der Notwendigkeit der Kredite überzeugt und beantragt dem Ständerat einstimmig Zustimmung zum Beschluss des Nationalrats. Die Vorlage wird in der Herbstsession 2020 behandelt.
Immobilienbotschaft EFD 2020 (20.050 s)
Ebenfalls einstimmig (1 Enthaltung) beantragt die Kommission Zustimmung zu den Verpflichtungskrediten der Immobilienbotschaft EFD 2020 (20.050 s). Für die 2. Etappe des Neubaus des Verwaltungsgebäudes am Guisanplatz beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken. Der Neubau ist für Einheiten des VBS vorgesehen. Diskutiert wurden in der vorberatenden Subkommission wie in der Kommission die Auswirkungen der Coronakrise auf die Immobilienstrategie des Bundes im Allgemeinen und auf die vorliegende Immobilienbotschaft im Besonderen. Die Coronakrise hat z. B. zu einem starken Anstieg des Anteils der Mitarbeitenden geführt, welche im Home-Office arbeiten. Dies wirft die Frage auf, ob künftig noch so viele Büroarbeitsplätze notwendig sind. Die Kommission kam zum Schluss, dass der geplante Neubau auch unter den neuen Rahmenbedingungen sinnvoll ist. Rund 153 Millionen Franken beantragt der Bundesrat für die Miete und die Erstausstattung eines Laborneubaus für Agroscope in Posieux. Das Projekt als solches wurde nicht infrage gestellt. Zu Diskussionen Anlass gab aber das vorgesehene Verfahren. Der Kanton Freiburg erstellt den Laborneubau im Baurecht auf einem Grundstück des Bundes und vermietet ihn dann für 25 Jahre dem Bund. Danach kann der Bund den Bau zu einem Restwert ins Eigentum übernehmen («Heimfall»). Aufgrund der Ausführungen des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) und von Agroscope unterstützt die Kommission das Vorgehen. Es gab aber auch Stimmen, welche das gewählte Verfahren kritisch hinterfragten.
Revision des FHG zur Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung (19.071 s)
In Erfüllung der Motion Hegglin Peter 16.4018 s «Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht» beantragt der Bundesrat eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG, SR 611.0; 19.071 s). Die Kommission befasste sich an der Sitzung vom 20. Februar 2020 ein erstes Mal mit der Vorlage und bestellte bei der Verwaltung weitere Berichte (vgl.
Medienmitteilung der FK-S vom 21.02.2020). Mit einer Präsentation der bestellten Berichte und Ausführungen von Professor Nils Soguel, IDHEAP Lausanne, nahm die Kommission die Beratung wieder auf. Zentrales Diskussionsthema war die Ablösung der Finanzierungsrechnung durch die Erfolgsrechnung, was zu einer längeren und vertieften Diskussion über die Vor- und Nachteile beider Varianten führte. Die Kommission beauftragte das EFD, die Variante mit der Erfolgsrechnung rechtlich genau auszuarbeiten. Die FK wird das Geschäft an der nächsten Sitzung wiederaufnehmen.
Weitere Geschäfte
Die Kommission führte als Startpunkt der Beratung des Voranschlags 2021 (20.041 ns) die traditionelle Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Diskutiert wurden diverse Fragen wie die Auswirkungen der Coronakrise auf die Weltwirtschaft und die Schweiz. Bundesrat Ueli Maurer informierte über die Hochrechnung zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2020, welches stark von den Auswirkungen der Coronakrise geprägt ist (vgl.
Medienmitteilung des Bundesrats vom 12. August 2020). In einem Mitbericht an die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) unterstützt die FK die Finanzhilfen an die Internationale Fernmeldeunion (ITU). Der Bundesrat beantragt hierzu die Gewährung eines Darlehens von rund 95 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) (20.037 n).
Die Finanzkommission tagte unter der Leitung ihres Präsidenten, Peter Hegglin (M-CEB/ZG), am 24./25. August 2020 in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, die Bundesräte Ueli Maurer und Alain Berset, der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Prof. Dr. Thomas Jordan, der Direktor und Mitarbeitende der Eidg. Finanzverwaltung (EFV), des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) sowie der Eidg. Finanzkontrolle (EFK), Vertretungen aus der Bundeskanzlei und allen Departementen sowie Nils Soguel, Professor am IDHEAP in Lausanne.