Die Kommission hat die Detailberatung zum Horizon-Paket 2021-2027 (20.052) geführt und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Nebstdem hat sie das ETH-Gesetz (19.065) und die Kulturbotschaft (20.030) für die Session vorberaten.

In Anbetracht des hohen Stellenwerts der Rahmenprogramme der Europäischen Union (EU) für den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz unterstützt die Kommission die nahtlose Verlängerung der Schweizer Beteiligung an Horizon ausdrücklich. Einen Antrag, welcher auf Basis anderer Annahmen zu den Schwankungen des Wechselkurses den dafür vorgesehenen Reservebetrag um 147.6 Millionen Franken kürzen wollte, lehnte sie mit 8 zu 3 Stimmen ab. Eine Minderheit bringt den Antrag in den Rat.

ETH-Gesetz

Die Kommission hat die Detailberatung der Revision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Änderung ETH-Gesetz, 19.065) geführt, nachdem sie an ihrer letzten Sitzung einstimmig auf die Vorlage eingetreten war (siehe Medienmitteilung vom 26. Juni 2020). Die WBK-S beantragt anders als der Nationalrat mit 7 zu 3 Stimmen, dass Videoaufzeichnungen in anonymisierter Form für Zwecke der Schulung oder Unfallverhütung weiterverwendet werden können (Version des Bundesrates). Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt sie ausserdem, das Beschwerderecht für die ETH und die Forschungsanstalten gegen Entscheide des ETH-Rats in gewissen Bereichen einzuschränken, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Zwei Minderheiten beantragen jeweils, bei der Version des Nationalrats zu bleiben. Der Ständerat wird die Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession beraten.

Kulturbotschaft: Kommission berät Vorlage vorbehältlich der Beschlüsse des Nationalrates

Die Kommission hatte am 25. Juni ohne Gegenantrag beschlossen, auf die Kulturbotschaft (20.030) einzutreten, die Beratung des Filmgesetzes jedoch auszusetzen (siehe Medienmitteilung). An der heutigen Sitzung hat sie über die Entwürfe 1 und 3 bis 13 vorbehältlich der Beschlüsse des Nationalrates befunden. Sie wird sich während der Session nach der Beratung im Nationalrat nochmals abschliessend mit der Vorlage befassen. Hintergrund dieses Verfahrens bildet das Anliegen, eine parallele Erstberatung dieser mehrjährigen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen (2021-2024) mit den Budget-Beratungen zu vermeiden.

Die Kommission hat mehrere Beschlüsse gefällt, behält sich aus genannten Gründen jedoch weitere Anpassungen vor:

  • Mit 7 zu 6 Stimmen hat sie beschlossen, die Finanzhilfen für die Fotostiftung Schweiz um insgesamt 0,8 Millionen Franken zu erhöhen (Zahlungsrahmen im BB 6). Eine Minderheit lehnt die Erhöhung ab. Eine weitere Minderheit möchte, analog zur Mehrheit der WBK-N, eine Aufstockung der Mittel um 1,2 Millionen für Memoriav (Antrag abgelehnt mit 7 zu 6 Stimmen).
  • Bei den Finanzhilfen für die Baukultur möchte die Mehrheit der Kommission der WBK-N folgen und den Betrag um 20 Millionen aufstocken (BB 9).
  • Zwei Minderheiten möchten die Beträge im Bereich Sprachen und Verständigung (BB 10) erhöhen: um 10 Millionen für Mobilität und Austausch (Antrag abgelehnt mit 7 zu 6 Stimmen) und um 1,2 Millionen für die Förderung des Rätoromanischen (Antrag abgelehnt mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
  • Schliesslich lehnt sie es ab, die Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite um den Betrag der realen Mittelaufstockung von 34,7 Millionen Franken gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung zu kürzen. Dies beträfe die Bundesbeschlüsse 6 (Kulturförderungsgesetz), 9 (Baukultur), 10 (Sprachen und Verständigung), 12 (Pro Helvetia) und 13 (Nationalmuseum). Für jeden Bundesbeschluss (BB) wurde eine Minderheit eingereicht.

Die Kommission möchte zudem den Bundesrat beauftragen, ein Konzept zur Bewahrung und aktiven Pflege des Kulturerbes Schweiz vorzulegen. Sie hat zu diesem Zweck mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine Kommissionsmotion (20.3930) eingereicht.

Covid-19-Gesetz

Der Bundeskanzler und die Verwaltung präsentierten der Kommission den Entwurf zum «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)» (20.058). Die Kommission befasste sich daraufhin eingehend mit jenen Punkten des Entwurfs, welche den Kulturbereich betreffen und begrüsst die vorgesehenen Massnahmen grundsätzlich. Sie hat sich zur Beratung verschiedener Anträge intensiv mit den vom Bundesrat am letzten Mittwoch beantragten Nachtragskrediten (20.042) im Kulturbereich und mit der finanziellen Situation der Kulturschaffenden befasst. Mit 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen spricht sich die WBK-S dafür aus, im Covid-19-Gesetz den Höchstbetrag für Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK) mit einem oder mehreren Kantonen zur Unterstützung der Kulturunternehmen von 80 auf 100 Millionen Franken zu erhöhen. Die Kommission verlangt ausserdem, dass eine Lösung für die Frage der Unterstützung von Schaustellern gefunden wird.

Des Weiteren hat sich die Kommission mit der aktuellen Situation der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung auseinandergesetzt. Während sie aktuell keinen Handlungsbedarf sieht, ist es ihr ein Anliegen, dass Kitas und weitere Institutionen der familienexternen Kinderbetreuung bei einer Verschlechterung der Lage erneut finanziell unterstützt werden können.

Ausführliche Diskussionen führte die Kommission zu den möglichen Modalitäten einer Unterstützung der professionellen Fussball- und Eishockeyclubs durch den Bund. Angesichts des gesellschaftlichen Stellenwerts des Sportes spricht sie sich einstimmig (10 Stimmen) dafür aus, diesen Bereich im Covid-19-Gesetz mit einem zusätzlichen Artikel zu regeln und bei einem Modell der Darlehensvergabe zu bleiben, wobei diese Darlehen an die Clubs ausbezahlt werden sollen. Die zinslosen Darlehen sollen höchstens 25% des betrieblichen Aufwands der Clubs der Saison 2018/2019 betragen und sollen innert höchstens 10 Jahren zurückzuzahlen sein. Die dafür von den Clubs verlangten Sicherheiten sollen auf 25% gesetzt werden. Falls die Darlehen nicht innerhalb von drei Jahren zurückbezahlt werden, soll der Bund nach Ansicht der Kommission von den Darlehensnehmern Lohnkürzungen bis zu 20% verlangen können. Ausserdem soll der Bundesrat für weitere semiprofessionelle Ligen (wie Basketball, Handball, Unihockey, Volleyball) eine sinngemäss gleiche Regelung treffen können.

Lissabonner Abkommen

Die Kommission hat die Beratung zur Genehmigung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (20.048) geführt und empfiehlt ihrem Rat einstimmig die Zustimmung. Das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltete internationale Registrierungs- und Schutzsystem ermöglicht den Mitgliedstaaten, geografische Angaben über ein Mitteilungsverfahren in allen teilnehmenden Ländern schützen zu lassen. Die WBK-S ist überzeugt, dass mit diesem einfachen und kostengünstigen System der Schutz schweizerischer geografischer Angaben verbessert und deren wirtschaftlicher Wert gestärkt werden kann.

 

Die Kommission hat am 18./19. August 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI und von Bundeskanzler Walter Thurnherr in Bern getagt.