Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat Teile des Nachtrags Ia zum Voranschlag 2021 (21.007) im Lichte der Anträge der Wirtschaftskommission ihres Rates (WAK-S) zum Covid-19-Gesetz (21.016) vom 23. Februar 2021 erneut beraten. Zentraler Diskussionspunkt war dabei die Aufteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Finanzierung der Härtefallmassnahmen. Eine Mehrheit der WAK-S beantragt dem Ständerat, den Finanzierungsanteil des Bundes an den Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken von 70 auf 80 Prozent zu erhöhen. Dafür wären im Nachtrag zusätzliche 600 Millionen Franken einzustellen. Mit 10 zu 1 Stimme beantragt die FK-S, diese zusätzlichen Gelder nicht zu sprechen. Sie ist klar der Meinung, dass zwischen Bund und Kantonen eine gewisse Opfersymmetrie bei der Finanzierung der Krisenbewältigung herrschen sollte. Nach ersten Schätzungen der Finanzstatistik des Bundes ist davon auszugehen, dass der Bund bislang rund zehnmal höhere Ausgaben getätigt hat und in absehbarer Zukunft tätigen wird. Zudem werden die Kantone aufgrund der neusten Gewinnausschüttungsvereinbarung mit der Schweizerischen Nationalbank deutlich höhere, unerwartete Einnahmen erhalten.
Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission zudem, im Nachtrag zusätzliche 50 Millionen Franken zugunsten des Nachwuchs- und Breitensports vorzusehen. Damit soll das Stabilisierungspaket für Sportvereine, die stark von den anhaltenden Massnahmen betroffen sind, nachhaltig finanziert werden.
Der Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021 wird in der laufenden Frühjahrssession im Parlament beraten.
Die Finanzkommission hat am 1. März 2021 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Peter Hegglin (M-CEB/ZG), in Anwesenheit des Vorstehers des EFD in Bern getagt.