Die Finanzkommission des Ständerates ist detailliert über die Finanzlage des Bundes informiert worden. Sie richtet eine Empfehlung an den Bundesrat bezüglich der Verbuchung der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Bund.

Im Mittelpunkt der Diskussion der Sitzung der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) standen die Auswirkungen der Pandemie auf die Bundesfinanzen. Die Coronapandemie wird die Finanzen des Bundes für einen längeren Zeitraum prägen, und zwar sowohl aufgrund der direkten Ausgaben für die Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Krise, als auch aufgrund deren langfristiger wirtschaftlicher Folgen. Die Situation bleibt jedoch sehr ungewiss und zum aktuellen Zeitpunkt ist es schwierig, genaue Zahlen zu nennen. Die Kommission wird die Entwicklung der Lage weiterhin genau verfolgen.

Der Umgang mit dem krisenbedingten Defizit wird in den kommenden Jahren ein zentraler Punkt bei der Steuerung der Bundesfinanzen sein. Gemäss den geltenden Bestimmungen muss ein Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto innerhalb von sechs Jahren ausgeglichen werden, namentlich mit Hilfe von strukturellen Überschüssen in den Budgets. Mehrere parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema sind derzeit in den Finanzkommissionen und in den Räten hängig.

Die FK-S hat sich mit der Agenda befasst, die sie in dieser Thematik verfolgen will. Um kohärente und fundierte Beschlüsse fassen zu können, hat die Kommission entschieden, die verschiedenen ihr zugewiesenen Vorstösse erst nach Vorliegen der Erwägungen des Bundesrates zu diesem Thema und somit frühestens im dritten Quartal 2021 zu behandeln. Zu diesem Zeitpunkt wird der Bundesrat ausserdem bereits eine Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt in die Vernehmlassung geschickt haben.

Mit 9 zu 4 Stimmen hat sie indes beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, ab sofort den Bundesanteil aus dem Grundbetrag (2 Mia. Franken) der Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB dem ordentlichen Haushalt gutzuschreiben und die Zusatzausschüttungen dem Amortisationskonto. Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission handelt es sich bei diesen Zusatzausschüttungen um ausserordentliche und nicht um ordentliche Einnahmen.

Motion 20.4338 «Die Covid-19-Erfahrungen nutzen, um das Arbeiten beim Bund nachhaltiger zu gestalten»

Die Kommission ist sich des grundlegenden Wandels, der sich derzeit in Bezug auf die Anforderungen an die Arbeitsinfrastruktur und die Flexibilisierung der Arbeitsformen vollzieht, und der ökologischen und gesellschaftlichen Folgen, die dieser Wandel mit sich bringen kann, bewusst, weshalb sie ihrem Rat einstimmig beantragt, die von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichte Motion 20.4338 anzunehmen. Mit dieser soll der Bundesrat beauftragt werden, bei der Weiterentwicklung der Arbeitsplätze für das Bundespersonal die positiven wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des dezentralen Arbeitens als wesentliche Kriterien einzubeziehen.

Jahresbericht der Finanzdelegation

Schliesslich hat die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte der Kommission ihren Tätigkeitsbericht 2020 präsentiert, welcher am 30. März 2021 veröffentlicht wird.

Die Kommission hat am 22. März 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Hegglin (M‑CEB, ZG) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EFD, Bundesrat Ueli Maurer, in Bern getagt.