Verpflichtungskredit für den Aufbau einer ausfallsicheren Rechenleistung und die erforderliche Transformation der IKT von MeteoSchweiz (21.062 n)
Die Kommission hat die Vorlage des Bundesrates zur Finanzierung des Aufbaus einer ausfallsicheren Rechenleistung von MeteoSchweiz mit Georedundanz und Cloud-Infrastruktur vorberaten. Mit einer solchen Ausfallsicherung, für welche der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in Höhe von 34,3 Millionen Franken beantragt, könnte das Hauptrisiko grosser technischer Betriebsunterbrüche von MeteoSchweiz verringert werden. Ein allfälliger Ausfall des Rechenzentrums von MeteoSchweiz während eines Starkwetterereignisses könnte schwerwiegende Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft und die Leistungserbringung von MeteoSchweiz und folglich auf die Warnkapazitäten des Bundes haben – mit entsprechendem Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Im Mittelpunkt der Beratung in der Kommission standen die relativ lange Projektdauer, die Verantwortung für die Projektbegleitung und das Sicherheitsniveau der in der Cloud gespeicherten Daten. Die Kommissionsmitglieder haben sich auch nach den Betriebskosten und den erforderlichen zusätzlichen Personalressourcen erkundigt. Nach der Detailberatung hat die Kommission beschlossen, dem Rat zu beantragen, der Vorlage des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates in allen Punkten zuzustimmen. Der Ständerat wird das Geschäft in der kommenden Frühjahrssession behandeln.
Mo. Pfister. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (21.3928 n)
Die Motion verlangt, Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (FKG, SR 614.0) zu streichen, um die Suva künftig der Aufsicht der EFK zu unterstellen. Die Streichung dieser Ausnahmeregelung würde gleichzeitig bedeuten, dass die Suva auch unter die parlamentarische Oberaufsicht fällt. Die FK-S hatte die Beratung dieser vom Nationalrat in der Herbstsession 2021 stillschweigend angenommenen Motion im November 2021 aufgenommen und daraufhin beschlossen, die Beratung so lange auszusetzen, bis die EFK der Kommission erläutert hat, wie die Aufsicht der EFK über die Suva in der Praxis aussehen würde, sollte die Motion angenommen werden. Sie hat nun ihre Beratungen fortgesetzt. Die Kommissionsmehrheit kommt nach der Diskussion zum Schluss, dass die aktuellen Aufsichtsstrukturen ausreichen. In ihren Augen würde die zusätzliche Beaufsichtigung der Suva durch die EFK keinen Mehrwert bringen, sondern könnte vielmehr zu Doppelspurigkeiten und unnötigen Kosten führen. Sie hat zudem darauf hingewiesen, dass die Suva – im Gegensatz zu anderen Einheiten, die von der EFK beaufsichtigt werden – keine Finanzhilfen oder Subventionen vom Bund erhält. Die Kommissionsminderheit wiederum ist der Meinung, dass es nur von Vorteil sein kann, wenn die Suva der Aufsicht der EFK unterstellt wird und somit auch unter die Oberaufsicht des Parlaments fällt. Die FK‑S beantragt mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion. Es wurde ein Minderheitsantrag auf Annahme der Motion eingereicht, der in der Frühjahrssession beraten wird.
Kommissionsmotion. Unterstützung der Investitionsplanung der SBB und einer langfristigen Vision in Covid-19-Zeiten
Die FK-S hat sich zudem mit einem Antrag auf Einreichung einer sofort zu behandelnden Kommissionsmotion befasst, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Defizite der SBB als ausserordentlich gelten und der SBB entsprechende Ausgleichszahlungen gewährt werden. So soll sichergestellt werden, dass die von der Bundesversammlung gewünschten Bahninfrastrukturinvestitionen plangemäss durchgeführt werden können. In den Augen der Kommissionsmehrheit müssen die geplanten Bahninfrastrukturinvestitionen ohne Verzögerung erfolgen, einerseits da dies dem Willen des Parlaments und dem Beschluss vom letzten Dezember, die Beiträge des Bundes an den Bahninfrastrukturfonds zu erhöhen, entspricht, andererseits um so die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene sowie die Wirtschaft zu unterstützen. Die Mehrheit hat zudem betont, dass diese Investitionen allen Regionen des Landes zugutekommen. In ihren Augen muss der Bundesrat unbedingt auf die Notwendigkeit dieser Investitionen hingewiesen werden, weshalb sie sich auch für die dringliche Beratung der Motion ausgesprochen hat. Die Kommissionsminderheit wiederum hat die dringliche Behandlung der Motion infrage gestellt, da sie der Auffassung ist, dass dieses Thema detailliert und vertieft analysiert werden sollte. Die Finanzierung der Investitionen der SBB sei unbestritten, könne aber vielleicht auch über eine andere Lösung sichergestellt werden, da die schwierige Finanzlage der SBB nicht zwangsläufig auf diese Problematik zurückzuführen sei. Zu guter Letzt hat die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, die Motion einzureichen. Der Ständerat wird diese in der Frühjahrssession beraten.
Mitberichte
Die FK-S hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanziellen Aspekten zweier Vorlagen – der Änderung des PUBLICA-Gesetzes (21.054 n) und des Verpflichtungskredits zur Erneuerung des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) (21.031 n) – befasst, für welche die Staatspolitische Kommission zuständig ist.
Mit der ersten Vorlage soll die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Konsolidierung der geschlossenen Vorsorgewerke von PUBLICA geschaffen werden. Die Kommission befürwortet die Vorlage des Bundesrates und die vom Nationalrat eingeführte Änderung, wonach nach Auflösung des Vorsorgewerks die verbleibenden Mittel in den Bundeshaushalt zurückfliessen sollen, falls der Bund zuvor Sanierungsbeiträge geleistet hat.
Mit der zweiten Vorlage beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in Höhe von 54,3 Millionen Franken sowie die Freigabe einer ersten Tranche von 23 Millionen Franken, mit welcher das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) nach einer Betriebszeit von 15 Jahren umfassend erneuert werden soll. Die Kommission unterstützt die Vorlage des Bundesrates, spricht sich aber auch für die Änderung des Nationalrates am Risikobeitrag aus. Der Nationalrat hielt diesen für zu hoch und beschloss, ihn von 9,3 Millionen Franken auf 5,66 Millionen Franken zu senken und damit den Verpflichtungskredit von 54,3 Millionen Franken auf 50,66 Millionen Franken, also um 3,64 Millionen Franken, zu kürzen.
Die FK-S wird der SPK-S ihre Erwägungen präsentieren, wenn diese die beiden Geschäfte vorberät.
Die Kommission hat am 24. Januar 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und teils in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDI, des EJPD und der EFK in Bern getagt.