Mitbericht über die Änderung des Postorganisationsgesetzes
Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat sich seit August 2021 zum dritten Mal mit diesem Geschäft (21.048 s) befasst. In einem ersten Schritt hatte sie sich für eine Kapitalisierungszusicherung des Bundes an die Post ausgesprochen und hatte den entsprechenden vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit in Höhe von 1,7 Milliarden Franken genehmigt. Sie hatte jedoch beschlossen, vorerst weder zur Aufhebung des Hypothekar- und Kreditverbots für Postfinance noch zur Privatisierung von Postfinance Stellung zu nehmen, da die Mehrheit der Mitglieder der Auffassung war, dass die FK-S erst dann in voller Kenntnis der Sachlage Stellung nehmen kann, wenn der
Bericht der Expertenkommission vorliegt, die vom UVEK mit dem Auftrag eingesetzt wurde, Vorschläge zur Konzeption und Finanzierung der künftigen Grundversorgung auszuarbeiten.
Dieser Bericht wurde am 24. Februar 2022 veröffentlicht, weshalb die FK-S das Geschäft erneut traktandieren konnte, um dessen Beratung abzuschliessen. Christine Egerszegi, Präsidentin der Expertenkommission, und Oliver Wünsch, Mitglied der Expertenkommission, haben den Bericht den Mitgliedern der FK-S präsentiert.
Nach einer intensiven Diskussion über die Grundversorgung, den künftigen Bedarf der Bevölkerung und der Unternehmen in diesem Bereich sowie über die Kosten und die Finanzierung, die damit verbunden wären, hat die Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, der KVF-S, die für die Vorberatung des Geschäfts zuständig ist, zu beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Aus Sicht der FK-S müssen der Umfang und die Finanzierung der postalischen Grundversorgung primär Gegenstand einer politischen Debatte sein. Mit dem Nichteintreten auf die Vorlage wird die Kapitalisierungszusicherung, für welche sich die Kommission schon früher ausgesprochen hatte, nicht infrage gestellt.
Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022 (22.007 ns)
Die Kommission hat die allgemeine Aussprache über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022 geführt, dessen Entwurf der Bundesrat am 30. März 2022 verabschiedet hatte. In diesem Nachtrag beantragt der Bundesrat 17 Nachtragskredite in Höhe von rund 2,7 Milliarden Franken. Die nach wie vor extrem hohen Beträge und die Schätzung der zur Bewältigung der Pandemie noch benötigten Finanzmittel wurden eingehend diskutiert, wobei mehrfach der Wunsch nach einer Normalisierung der Situation – auch in Bezug auf die Bundesfinanzen – geäussert wurde. Zu den Folgen der Ukrainekrise – namentlich für das Budget des Staatssekretariats für Migration (SEM) – wurden ebenfalls Fragen gestellt. Gemäss dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) ist es noch zu früh, um den zusätzlichen Bedarf zu beziffern. Der Bundesrat wird nötigenfalls im zweiten Halbjahr im Rahmen des Nachtrags II zum Voranschlag 2022 einen entsprechenden Antrag stellen.
Die beantragten Kredite werden von den Subkommissionen bis Anfang Mai eingehend analysiert. Auf der Grundlage von deren Schlussfolgerungen wird die FK-S an ihrer nächsten Sitzung, die im Mai stattfindet, die Detailberatung vornehmen.
Finanzpolitische Standortbestimmung
Die FK-S wurde vom Vorsteher des EFD über die Annahmen des Bundesrates zur Festlegung des Budgetrahmens informiert, auf dessen Grundlage der Bundesrat am 16. Februar 2022 seine Weisungen zum Voranschlag 2023 und zum Finanzplan 2024–2026 des Bundes erlassen hatte.
Das Finanzdepartement ging noch im Februar von einer kräftigen Erholung nach 24 Monaten Pandemie aus und rechnete für die kommenden Jahre mit positiven ordentlichen Finanzergebnissen ohne ausserordentliche Ausgaben. Durch die Ukrainekrise hat sich die Ausgangslage jedoch verändert und ist die Unsicherheit in den Vordergrund gerückt. Die indirekten Folgen für die Schweizer Wirtschaft, namentlich aufgrund der Inflation und der Konjunkturabkühlung, dürften sich auf die künftigen Steuereinnahmen auswirken – dies vor dem Hintergrund zusätzlicher ausserordentlicher Ausgaben, sei es im Bereich der Migration, der humanitären Hilfe oder der Sozialausgaben.
Weiterer Mitbericht
Die Kommission hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanziellen Aspekten der Botschaft zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (22.022 s) befasst.
Mit der Gesetzesvorlage soll die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes gefördert werden. Ausserdem schafft sie die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government.
Die FK-S hat sich mit der Verfassungsmässigkeit der Vorlage und der Zentralisierung, welche diese zur Folge hätte, auseinandergesetzt und beantragt keine Änderungen an der Vorlage des Bundesrates. Sie wird die WBK-S, die für das Geschäft zuständig ist, über ihre Beratungen informieren, wenn diese das Dossier in Angriff nimmt.
Tätigkeitsbericht 2021 der Finanzdelegation
Ferner hat die Kommission Kenntnis genommen vom
Tätigkeitsbericht der Finanzdelegation, den ihr deren Präsident im Detail vorgestellt hat. Gegenstand der Fragen und der Diskussion nach der Präsentation waren vor allem die Überwachung der im Rahmen der Covid-19-Krise gewährten Kredite, die Schweizer Hochseeschifffahrt sowie die Finanzierung der Bahninvestitionen.
Die Kommission hat am 4. April 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EFD, Christine Egerszegi und Oliver Wünsch sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, der BK und des UVEK in Bern getagt.