Weiterhin schwierige Haushaltslage
Die neue Finanzministerin hat der Kommission die finanzpolitischen Aussichten für 2024 und für den Finanzplan erläutert. Die präsentierten Zahlen waren auf der Grundlage der bis und mit Wintersession 2022 getroffenen Beschlüsse aktualisiert worden. Sie sind mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen, da namentlich in Bezug auf die Einnahmen vieles unsicher ist, zeigen aber dennoch klar auf, dass sich grössere Korrekturmassnahmen aufdrängen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Der Bundesrat wird in den kommenden Wochen zu entscheiden haben, wie er den Voranschlag und den Finanzplan anpassen will, und wird dafür im Februar Weisungen zur Ausarbeitung des Voranschlags 2024 erlassen. Die FK-S wird an ihrer Sitzung vom 17. Februar 2023 Kenntnis von den Beschlüssen des Bundesrates nehmen und ihre Arbeiten in dieser Sache fortführen.
Mitberichte
Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-S mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen (22.035 n) befasst. Mit der Einführung einer Tonnagesteuer sollen gleich lange Spiesse geschaffen werden mit dem Ausland, das eine solche Steuer bereits anwendet. Die Kommission beantragt der WAK-S mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf den Entwurf einzutreten. Sie will, dass eine Diskussion über die Zweckmässigkeit der Einführung einer solchen Steuer geführt wird. Die Kommission lehnt es indes mit 9 zu 3 Stimmen ab, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und diesen zu beauftragen, eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für die Einführung der Tonnagesteuer zu schaffen. Da in ihren Augen insbesondere Informationen zu den Steuerfolgen der Einführung einer solchen Steuer fehlen, hat die Kommission darauf verzichtet, zu den Details der Vorlage Stellung zu nehmen. Sie überlässt es der vorberatenden Kommission, die für die Analyse relevanten Daten einzufordern und die Verfassungsmässigkeit der Vorlage sicherzustellen.
Die Kommission hat sich auch mit den finanziellen Aspekten der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» (22.054 s) befasst. Die Initiative verlangt, dass das Rentenalter für Männer und Frauen in einem ersten Schritt auf 66 Jahre erhöht und danach an die Lebenserwartung gebunden wird. Obschon die finanzielle Situation der AHV weitere Reformen unumgänglich macht und die Renteninitiative die Finanzierung stabilisieren sowie langfristig sichern würde und positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hätte, zeigt sich die FK-S zurückhaltend, da sie die Reform nicht auf das Rentenalter beschränken will. Sie möchte die Vorschläge des Bundesrates abwarten. Daher beantragt die FK-S der vorberatenden Kommission (SGK-S) mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative abzulehnen, und mit 7 zu 5 Stimmen, auf einen Gegenentwurf zu verzichten. Die knappe Mehrheit ist darauf zurückzuführen, dass die Kommission eine neue Reform zwar für notwendig erachtet, aber die Vorlage des Bundesrates abwarten möchte. Dieser wurde beauftragt, dem Parlament bis 2026 eine Vorlage zu unterbreiten, mit der die Finanzierung der AHV über das Jahr 2030 hinaus gesichert werden soll.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat beschlossen, die Behandlung der Motion 22.4255 n «Finanzierung von dezentralen Digitalisierungsprojekten» so lange zu sistieren, bis die Beratung des Entwurfs des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (22.022 s), der derzeit in den eidgenössischen Räten hängig ist, abgeschlossen ist.
Zu guter Letzt hat sich die FK-S mit dem Bericht des Bundesrates vom 15. November 2022 über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen 2017–2020 beschäftigt, der in Erfüllung des Postulats 14.3951 Amherd erstellt worden war.
Die Kommission hat am 23. Januar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (FDP, FR) und in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD und des EDI in Bern getagt.