Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) zeigt sich angesichts der Kosten und der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen kritisch gegenüber der Beteiligung des Bundes an den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Parlamentarische I​nitiative der WBK-N: Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (21.403 n)

Die FK-S hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanziellen Aspekten der parlamentarischen Initiative der WBK-N befasst. Ziel der Initiative ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, indem die Eltern bei der familienergänzenden Kinderbetreuung finanziell unterstützt werden. Die Kosten für die von der WBK-N vorgeschlagenen Instrumente belaufen sich auf rund 710 Millionen Franken pro Jahr. Ausserdem soll der Bund maximal die Hälfte der kantonalen Kosten für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung übernehmen. Die WBK-N beantragt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 224 Millionen Franken für einen Zeitraum von vier Jahren.

Die Kommissionsmehrheit äussert grosse Vorbehalte gegenüber der Vorlage: nicht aus inhaltlichen Gründen, da anerkannt ist, dass sich die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die Wirtschaft auswirkt, sondern aufgrund der Kosten und der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bzw. Gemeinden. Sie erinnert an die schwierige Finanzlage des Bundes für 2024 und die Folgejahre, die der Bundesrat erst in seiner Medienmitteilung vom Vortag betont hat. Die finanzielle Situation der Kantone hingegen ist besser. Ausserdem mahnt sie an, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen zu achten. Der Bund würde direkt in eine kantonale Zuständigkeit eingreifen, obwohl er die Möglichkeit hat, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch innerhalb seines Kompetenzbereichs zu fördern, namentlich durch steuerliche Anreize. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass der Gegenstand dieser Vorlage in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fällt, welche zudem unterschiedliche Bedürfnisse haben.

Die Kommission wird ihre Erwägungen der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur für deren Vorprüfung zukommen lassen. Ausserdem ruft sie die Kantone auf, ihre Verantwortung in diesem wirtschaftlich relevanten Bereich wahrzunehmen.

Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den IWF-Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit​ (23.044 s)

Ebenfalls im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-S mit dieser Vorlage des Bundesrates befasst. Mit dieser wird ein Verpflichtungskredit über 750 Millionen Franken beantragt für die Garantie eines Darlehens der Schweizerischen Nationalbank an den Internationalen Währungsfonds (IWF), das als Einlage in den Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit gewährt wird. Die Kommission hat die finanziellen und finanzpolitischen Aspekte der Vorlage analysiert. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, wie hoch das Risiko ist, dass diese Garantie vom Schuldner in Anspruch genommen wird. Aufgrund der Erläuterungen und Informationen des Vertreters des EFD ist die Kommission zum Schluss gelangt, dass sich die Risiken in Grenzen halten. Die Kommission beantragt daher, die bundesrätliche Vorlage unverändert anzunehmen. Sie wird der Aussenpolitischen Kommission, die mit der Vorberatung der Vorlage betraut ist, ihre Erwägungen zukommen lassen.

Die Kommission hat am 29. Juni 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und im Beisein von Vertretern des EDF und des EDI in Luzern getagt.