Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat in einem nach wie vor schwierigen Finanzumfeld die allgemeine Aussprache über den Nachtrag II zum Voranschlag 2023 des Bundes geführt. Ausserdem hat sie Kenntnis genommen von den letzten Änderungen des Bundesrates am Voranschlag 2024.

Nachtrag II zum Voranschlag 2023 (23​.042 sn)

Die FK-S hat eine allgemeine Aussprache über den Nachtrag II zum Voranschlag 2023 des Bundes geführt. Mit diesem Nachtrag beantragt der Bundesrat für das Jahr 2023 13 Nachtragskredite in Höhe von insgesamt 241,1 Millionen Franken, namentlich für die Beschaffung eines neuen Flugzeuges für den Lufttransportdienst des Bundes (103,2 Mio. Fr.), für die Betriebsausgaben der Bundesasylzentren (51,5 Mio. Fr.) sowie für einen einmaligen Beitrag an das IKRK (50,0 Mio. Fr.). Beantragt werden ferner Nachtragskredite über 230 Millionen Franken in den Sonderrechnungen für den Betrieb, Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen und für den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur. Diskutiert wurde in erster Linie, ob die Beschaffung eines neuen Flugzeuges sinnvoll ist. Die Subkommissionen werden noch in diesem Monat die verschiedenen beantragten Nachtragskredite im Detail analysieren und ihre Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Plenarsitzung der FK-S vom 13. und 14. November 2023 vorlegen.

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (23.​041 sn)

Mit der Kündigung der Verlustgarantie durch die UBS am 11. August 2023 verschlechterte sich das Ergebnis des Voranschlags 2024 um 26 Millionen Franken, was zu einem strukturellen Finanzierungsdefizit von 22 Millionen Franken führte. Mit der Nachmeldung vom 29. September 2023 beantragte der Bundesrat Änderungen am Voranschlag 2024, damit die Schuldenbremse im nächsten Jahr eingehalten werden kann. Die Kommission hat von diesen Änderungen Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Voranschlags 2024 des Bundes wird nächste Woche von den Subkommissionen der FK-S aufgenommen und an der Plenarsitzung vom 13. und 14. November 2023 abgeschlossen.

Mitberichte

Die FK-S hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanziellen Aspekten von drei bundesrätlichen Vorlagen befasst, die von finanzpolitischer Bedeutung sind. Sie unterstützt alle Vorlagen und beantragt keine Änderungen. Die Kommission wird ihre Erwägungen den für die Vorberatung dieser Vorlagen zuständigen Sachbereichskommissionen übermitteln.

23.062 s Bankengesetz. Änderung («Public Liquidity Backstop»). Die Vorlage sieht vor, das Bankengesetz dahingehend zu ändern, dass eine staatliche Liquiditätssicherung («Public Liquidity Backstop», PLB) für systemrelevante Banken eingeführt werden kann. Die Kommission hat sich vor allem mit gewissen technischen Aspekten des Mechanismus befasst, namentlich mit der Abgeltungspauschale, welche systemrelevante Banken an den Bund entrichten müssen, um das Risiko für diesen abzugelten.

23.055 s Perspektive Bahn 2050. Stand und Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur. Der Bundesrat beantragt Änderungen an den Ausbauschritten und an den entsprechenden Krediten. Der Verpflichtungskredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) soll um 590 Millionen Franken gekürzt werden, wohingegen die Verpflichtungskredite für den Ausbauschritt 2025 um 340 Millionen Franken und jener für den Ausbauschritt 2035 um 2,855 Milliarden Franken erhöht werden sollen. Die Kommission hebt hervor, dass die Finanzierung der Bahninfrastruktur angesichts des Bedarfs aller Regionen eine Herausforderung bleibt.

23.​056 s Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025–2034. Verpflichtungskredit. Der Bundesrat beantragt für die Bundesgarantien für Bankdarlehen zugunsten von lagerpflichtigen Unternehmen einen Verpflichtungskredit von 750 Millionen Franken bis Ende 2034. Die Kommission nimmt Kenntnis von der Aufstockung des Verpflichtungskredits, der insbesondere auf die Erhöhung der Pflichtlagerbestände zurückzuführen ist.

Die Kommission hat am 9. Oktober 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des WBF und des UVEK in Bern getagt.