Die Finanzkommission hat die Behandlung des ordentlichen Nachtrags I zum Voranschlag 2024 aufgenommen und eine allgemeine Aussprache in Anwesenheit der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) geführt. Zudem hat die FK-S über die Finanzierung der 13. AHV-Rente diskutiert. Mit einer Kommissionsmotion will die FK-S schliesslich den Bundesrat dazu bewegen, die Bemühungen zur Entlastung des Staatshaushalts zu verstärken.

Nachtrag I 20​24 (24.007)

Der Bundesrat beantragt elf Nachtragskredite in Höhe von insgesamt 603,5 Millionen Franken, davon 315,1 Millionen für Reservekraftwerke sowie 255,1 Millionen für die Bundesasylzentren und das für die Behandlung der Gesuche um Asyl oder den Schutzstatus S zuständige Personal.

Gegenstand der Diskussionen waren die Fehleinschätzung der Anzahl Asylanträge im Budgetprozess sowie die Frage, ob es angesichts des anhaltenden Krieges einen Kredit für die Minenräumung im Jahr 2024 braucht. Nachdem der Voranschlag für 2024 bei seiner Verabschiedung im Dezember 2023 die Schuldenbremse nur ganz knapp eingehalten hatte, hat sich für die Kommission zudem die Frage gestellt, welche Auswirkungen der Nachtrag I auf die Einhaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe hat.

Nun ist es an den Subkommissionen, die einzelnen Nachtragskredite im Detail zu prüfen. Sie tagen im April und legen ihre Schlussfolgerungen dann an der Sitzung der FK-S vom 13. und 14. Mai 2024 vor.

Finanzierung der 13. ​​AHV-Rente

Zudem wurde die FK-S über die Finanzierung der 13. AHV-Rente informiert. Zentrale Diskussionspunkte waren dabei die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, der Anteil des Bundes an den AHV-Ausgaben und die Auswirkungen der neuen Rente auf die Steuereinnahmen. Die Kommission wird sich weiterhin regelmässig über dieses Thema informieren, da die Auswirkungen dieser neuen Rente auf die Finanzen des Bundes erheblich sind.

Kommissionsmotion für Ent​​lastungsprogramm

Die Kommission hat mit 8 zu 4 Stimmen den Antrag auf eine Kommissionsmotion angenommen, die den Bundesrat beauftragt, den Bundeshaushalt dauerhaft zu entlasten und dabei auch vor den gebundenen Ausgaben nicht Halt zu machen. Die Motion beantragt angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes und der Notwendigkeit rascher Lösungen, die Vernehmlassungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die derzeitige Finanzlage nicht auf fehlende Einnahmen, sondern auf zu hohe Ausgaben zurückzuführen ist. Die Sanierung des Haushalts ist in ihren Augen deshalb nicht ohne strukturelle Massnahmen im Bereich der gebundenen Ausgaben möglich. Die Mehrheit der FK-S begrüsst die bereits ergriffenen Massnahmen des Bundesrates, möchte mit dieser Motion aber signalisieren, dass die Arbeiten wenn möglich beschleunigt werden müssen und rasch weitere Massnahmen erforderlich sind. Die Kommissionsminderheit erkennt keinen Nutzen in dieser Motion. Sie hält fest, dass der Bundesrat bereits an Lösungen für die aktuelle Situation arbeitet und sich zudem so oder so an die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse zu halten hat. Sie stellt im Weiteren die Dringlichkeit infrage und bedauert, dass sich die Motion nur auf die Ausgabenseite fokussiert und die Einnahmenseite völlig ausser Betracht lässt.

Mitberich​te der Finanzkommission

Im Rahmen des Mitberichtsverfahren hat sich die FK-S mit den finanziellen Aspekten von verschiedenen Vorlagen beschäftigt.

Die FK-S liess sich über die Totalrevision des Zollgesetzes (22.058) informieren. Mit der Gesetzesrevision soll der Vollzug der Aufgaben des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) harmonisiert und mit einer umfassenden Digitalisierung die Effizienz der Grenzprozesse gesteigert werden. Die FK-S diskutierte über die Umsetzung des Programms DaziT, einem Organisationsprojekt zur Modernisierung und Digitalisierung, welches eng mit der Gesetzesrevision zusammenhängt. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass zwei Drittel von DaziT bereits umgesetzt wurden. Die FK-S stellt fest, dass die Zollrechtsrevision eine rein technische Vorlage ist und keine direkten finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen des Bundes hat. Das Eintreten auf die Vorlage war in der FK-S unbestritten, und es wurden keine Änderungsanträge zuhanden der federführenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) eingereicht.

Wie zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode hat der Bundesrat die Legislaturplanung (23.082) verabschiedet, welchen sich die FK-S präsentieren liess. Die Kommission behandelte die Ziele 7 «Die Schweiz sorgt für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt sowie eine stabile Finanzordnung und verfügt über ein wettbewerbsfähiges Steuersystem» und 8 «Der Bund erbringt seine Leistungen effizient und fördert die Digitalisierung», welche die Finanzkommissionen direkt betreffen. Insbesondere liess sie sich über die Wiederaufnahme des Projekts «Aufgabenteilung Bund-Kantone» sowie über die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung informieren. Die Kommission bemängelte dabei, dass sich die Ausführungen zu den Finanzen (Ziel 7, Einhaltung der Schuldenbremse etc.) im übrigen Bericht der Legislaturplanung 2023 – 2027 nicht spiegelten.

Mit der Vorlage zum Gütertransportgesetz (Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen) (24.017) will der Bundesrat den Schienengüterverkehr und die Güterschifffahrt stärken. Die FK-S hat die in der Botschaft vorgeschlagenen Massnahmen aus finanzpolitischer Sicht beleuchtet. Sie unterstützt die Totalrevision. Die Kommission begrüsst, dass über eine Kürzung der Einlage aus dem Bundesanteil am Reinertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) keine Mehrbelastung für den Bundeshaushalt entsteht.

Erstmalig wurden die Verpflichtungskredite für die Programmvereinbarungen im Umweltbereich, zusammen mit den Bereichen Abwasserreinigung und Restwassersanierung für die Jahre 2025-2028 (23.081) in einer separaten Botschaft verabschiedet und nicht wie vorher üblich im Rahmen der Budgetvoranschläge. Es handelt sich dabei um Verpflichtungskredite im Umfang von insgesamt 2,207 Milliarden Franken. Die FK-S diskutierte ausführlich über die finanziellen Verpflichtungen, welche der Bund durch die Programmvereinbarungen mit den Kantonen und über Einzelprojekte gesteuerte Verbundaufgaben eingehen wird. Sie nahm davon Kenntnis, dass Kürzungen in den Voranschlagskrediten weiterhin möglich sind, auch nachdem die Verpflichtungskredite genehmigt worden sind. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt die FK-S der federführenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) eine Änderung von Art. 1 Bst. f des Bundesbeschlusses. Damit soll der Verpflichtungskredit für die Revitalisierung von Gewässern um 40 Millionen von 146 Millionen auf 186 Millionen Franken aufgestockt werden. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass mehr Geld zu Revitalisierungszwecken gesprochen werden muss, damit Bund und Kantone ihre Umweltziele erreichen können. Ohne eine solche Erhöhung drohten Projektverzögerungen, welche schliesslich Mehrkosten verursachen würden. Eine Kommissionsminderheit spricht sich mit Blick auf den Bundesfinanzhaushalt gegen die vorgeschlagene Aufstockung aus. Bereits in den letzten Jahren sei es schwierig gewesen, ein schuldenbremskonformes Budget zu verabschieden. In den Augen der Minderheit solle das Parlament bei diesen Verpflichtungskrediten nicht weitergehen als der Bundesrat.

Die Kommission hat sich auch mit der Botschaft des Bundesrates zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (24.027) befasst, für deren Umsetzung Finanzmittel in der Höhe von 987,9 Millionen Franken vorgesehen sind. Laut dem Bundesamt für Kultur entsprechen diese Finanzmittel einem durchschnittlichen «Realwachstum» von -0,1 Prozent im Vergleich zu 2024. Die FK-S unterstützt die Vorlage des Bundesrates und schlägt keine Änderungen vor.

Die Kommission wird ihre Erwägungen den für die Vorberatung dieser Vorlagen zuständigen Sachbereichskommissionen übermitteln.

Tätigkeitsbericht 202​​3 der Finanzdelegation

Ferner hat die Kommission Kenntnis genommen vom Tätigkeitsbericht 2023 der Finanzdelegation (FinDel), der ihr vom FinDel-Präsidenten ausführlich vorgestellt wurde. Im Fokus der Gespräche standen das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) und die Kosten des Ukraine-Kriegs für den Bund. Die Kommissionsmitglieder begrüssen die Arbeiten der FinDel von 2023 und danken deren Mitgliedern für ihr wichtiges Engagement. Der Bericht wurde heute, am 28. März 2024, publiziert.

Die Kommission hat am 27. und 28. März 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teilweise in Anwesenheit der Bundesrätinnen Karin Keller-Sutter und Elisabeth Baume-Schneider sowie von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente und Behörden (EFD, BK, UVEK und EDI) in Bern getagt.