Der Kommission lag ein Antrag auf Prüfung verschiedener Varianten für eine Änderung des Nationalbankgesetzes oder der Vereinbarung zwischen dem EFD und der SNB über die Gewinnverteilung der SNB vor, mit dem eine stabile Gewinnverteilung an Bund und Kantone gewährleistet werden sollte. Die FK-S hat daraufhin den Präsidenten des Direktoriums der SNB, Professor Thomas Jordan, die Vertretungen der Kantonsregierungen, Regierungsrätin Rosalie Beuret Siess und Regierungsrat Anton Lauber, sowie die Vorsteherin des EFD, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, angehört.
Nach einer intensiven Diskussion hat die Kommission diesen Antrag mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist die aktuelle Ausschüttungspolitik zufriedenstellend und bedarf keiner Änderung. Der extremen Volatilität der Gewinne und Verluste der SNB müsse Rechnung getragen werden und die Nationalbank dürfe nicht zu einer Zahlung gezwungen werden, wenn sie ein Defizit mache. Die Mehrheit hat zudem darauf hingewiesen, dass der Auftrag der SNB in erster Linie darin besteht, die Geld- und Währungspolitik des Landes zu führen und dabei vorrangig für Preisstabilität zu sorgen, und dies in völliger Unabhängigkeit. Die Minderheit ist der Auffassung, dass das derzeitige System der Rückstellungen und Reserven der SNB nicht unbedingt transparent ist und auf Kosten des Bundes und der Kantone geht und dass es noch Spielraum gibt, um die Ausschüttungen der SNB verbindlich zu bestimmen und zu stabilisieren.
Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 (24.041)
Nach der materiellen Verabschiedung des Voranschlags 2025 des Bundes durch den Bundesrat begann die Finanzkommission am 5. Juli 2024 ihre Arbeiten zum Voranschlag 2025, indem sie Kenntnis nahm von den wichtigsten Zahlen des Voranschlags 2025 und des integrierten Aufgaben- und Finanzplans 2026–2028 des Bundes.
Nachdem der Bundesrat am 21. August 2024 die Botschaft zum Voranschlag verabschiedet hatte, konnte die Kommission ihre Arbeiten fortsetzen. Wie üblich hat die Kommission ihre Prüfung mit einer Diskussion mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank über die Konjunkturaussichten und das Wachstum in der Schweiz und im Ausland für das kommende Jahr begonnen.
Anschliessend hat sie sich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) die erste Hochrechnung für 2024 vorstellen lassen. Diese weist ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 0,4 Milliarden Franken auf, während im Voranschlag noch mit einem Defizit von 0,5 Milliarden Franken gerechnet wurde. Hinzu kommt ein erwartetes ausserordentliches Finanzierungsdefizit von 1,2 Milliarden Franken (anstatt der ursprünglich veranschlagten 2,2 Mrd. Fr.). Der Finanzierungssaldo insgesamt sinkt somit von –2,6 auf –1,6 Milliarden Franken und verbessert sich damit um 1,0 Milliarden Franken. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Auszahlung des einmaligen Kapitalzuschusses von 1,15 Milliarden Franken an die SBB auf 2025 verschoben wurde. Wenn sich diese Zahlen bestätigen, werden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten.
Im Rahmen der allgemeinen Aussprache hat die Vorsteherin des EFD auf einzelne Elemente des Voranschlags 2025 des Bundes sowie auf die verschiedenen Massnahmen des Bundesrates zur Erstellung eines schuldenbremsenkonformen Voranschlags hingewiesen und diese erläutert. Nach der Umsetzung der beschlossenen Entlastungsmassnahmen (Querschnittskürzung von 1,4 % bei den schwach gebundenen Ausgaben, Kürzung des Beitrags an die Arbeitslosenversicherung [– 589 Mio. Fr.], Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds [–300 Mio. Fr.], Reserveabbau im ETH-Bereich [–100 Mio. Fr.]) sieht der Voranschlag einen ordentlichen Finanzierungssaldo von – 397 Millionen Franken vor. Damit wird das konjunkturbedingte Defizit, das die Schuldenbremse zulässt, nicht ausgeschöpft. Der verbleibende Handlungsspielraum beläuft sich auf 115 Millionen Franken.
Querschnittskürzungen künftig nicht mehr linear
In der allgemeinen Diskussion hat die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Antrag angenommen, der dem Bundesrat einen Grundsatz für die Umsetzung allfälliger Querschnittskürzungen ab 2026 vorgibt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, allfällige künftige Querschnittskürzungen zur Bereinigung des Voranschlags nicht linear, sondern proportional zur Wachstumsrate der Budgets der jeweiligen Aufgabengebiete vorzunehmen. Die Kommissionsmehrheit erachtet diese Methode als gerechter gegenüber Bereichen, die sich in den vergangenen Jahren in Sachen Bedarf und Budget sparsam gezeigt haben. Die Minderheit wiederum ist der Ansicht, dass die Bereiche, die mehr Mittel erhalten haben, eben genau jene sind, in denen nachweislich Bedarf besteht oder die vom Parlament priorisiert wurden, weshalb ein solcher Beschluss den früheren Entscheiden des Parlaments widerspreche. Nach dem Beschluss dieses Grundsatzes wird eine Subkommission der FK-S einen konkreten Antrag vorbereiten, der als Auftrag an den Bundesrat in den Finanzplan 2026–2028 aufgenommen wird.
Nachdem Eintreten beschlossen wurde, werden die zuständigen Subkommissionen im Oktober mit der Detailberatung zum Voranschlag 2025 beginnen und der FK-S im Hinblick auf deren Sitzung vom 18. und 19 November 2024 Anträge stellen. Die eidgenössischen Räte beraten den Voranschlag in der Wintersession.
Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025
Die FK-S hat die Vorlage des Bundesrates über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 (24.016 n) beraten. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG). Mit der Änderung des AVIG soll der Bundeshaushalt im Zeitraum 2025–2029 um insgesamt 1,25 Milliarden Franken entlastet werden.
Zunächst ist die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung wurde kein Änderungsantrag gestellt. Die Kommission beantragt somit, der Vorlage des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates ohne Änderung zuzustimmen. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 11 zu 1 Stimme angenommen.
Anhörung der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung
Am 25. August 2024 hat die vom Bundesrat am 8. März 2024 eingesetzte Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung ihre Arbeiten abgeschlossen und ihren inzwischen veröffentlichten Schlussbericht ihrem Auftraggeber überreicht. Die FK-S hat den Vorsitzenden der Expertengruppe, den ehemaligen Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung Serge Gaillard, angehört. Dabei wurden sowohl das Vorgehen und die Methodik der Expertengruppe als auch deren Erkenntnisse und Vorschläge auf Sparmassnahmen diskutiert. Schwerpunkte der Diskussion waren die Machbarkeit einzelner Massnahmenvorschläge, die zu erwartenden Lastenverschiebungen auf die Kantone bzw. bestimmte Bevölkerungsgruppen und die regionalpolitischen Aspekte der Empfehlungen der Expertengruppe.
Die Kommission begrüsst den Expertenbericht, welchen sie als gute Grundlage für die bevorstehenden politischen Diskussionen über die Bereinigung des Bundeshaushaltes bezeichnet. Sie nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der Expertengruppe genügend Spielraum besteht, um die im Bundeshaushalt prognostizierten Fehlbeträge durch Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich 5 Milliarden Franken ab 2030 zu beseitigen. Damit würde der Handlungsspielraum des Bundes für die Zukunft ausgeweitet. Zudem hält die FK-S fest, dass die Expertengruppe vorschlägt, Steuervergünstigungen abzuschaffen, welche aus nicht fiskalischen Gründen nur schwer zu begründen sind, sollten auch einnahmenseitige Massnahmen erforderlich sein oder politisch priorisiert werden.
Der Bundesrat wird in den kommenden Wochen beschliessen, welche Massnahmenvorschläge der Expertengruppe oder welche bundesverwaltungsinterne Vorschläge weiterverfolgt werden. Die FK-S wird die Vorsteherin des EFD diesbezüglich voraussichtlich im nächsten Quartal anhören, wenn bekannt ist, welche Massnahmen in eine Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates aufgenommen werden sollen. Die Finanzkommissionen stellen sich auf eine Vorberatung eines Mantelerlasses für die Änderungen diverser Bundesgesetze im vierten Quartal 2025 ein.
Kurz- und langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen
Im April 2024 wurde der Bericht über die Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen der Schweiz vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der anstehenden Budgetberatungen liess sich die FK-S die Herausforderungen für die öffentlichen Finanzen der Schweiz bis ins Jahr 2060 präsentieren. Aus der Mitte der Kommission wurde hinterfragt, inwiefern Prognosen bis 2060 die Grundlage für politische Beschlüsse bilden können.
Da der demografische Wandel die AHV vor grosse Herausforderungen stellen wird, hörte die Kommission auch den Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen an, um sich über die fehlerhaften Berechnungen der AHV-Finanzperspektiven und ihre Auswirkungen auf die Bundesfinanzen zu informieren.
Die Zunahme der demografieabhängigen Ausgaben stellt den Bundeshaushalt schon heute vor grosse Herausforderungen: Die Wachstumsdynamik im Bereich der sozialen Wohlfahrt ist die Haupttreiberin der stetigen Zunahme des Anteils der stark gebundenen Ausgaben. Derzeit sind 65 Prozent der Bundesausgaben durch die Verfassung, Gesetze oder exogene Faktoren wie die Zinsentwicklung stark gebunden und können bei der Festsetzung des Voranschlags kurzfristig kaum angepasst werden. Dadurch wird der kurzfristige finanzpolitische Entscheidungsspielraum von Bundesrat und Parlament stark eingeschränkt, welche kurzfristig nur Mittel ohne Ausgabenbindung umpriorisieren können (in den Bereichen Bildung und Forschung, Armee, Landwirtschaft, internationale Zusammenarbeit, regionaler Personenverkehr, Umwelt, Kultur und Eigenbereich der Verwaltung).
Vor diesem Hintergrund befasste sich die Kommission mit dem Bericht des Bundesrates zu Ausgabenbindungen, welchen der Bundesrat am 1. Mai 2024 in Erfüllung der Postulate 21.4337 der FK-N und 23.3605 von Ständerat Erich Ettlin verabschiedet hatte. Die FK-S liess sich die Möglichkeiten, wie die Flexibilität bei der Budgetierung der gebundenen Ausgaben aus Sicht des Bundesrates erhöht werden könnte, von der Verwaltung vorstellen.
Bankenstabilität: Bericht des Bundesrates
Der Bundesrat verabschiedete am 10. April 2024 den Bericht zur Bankenstabilität. Dieser nimmt auch zahlreiche Fragestellungen und Anliegen aus parlamentarischen Vorstössen auf, welche von den eidgenössischen Räten in der ausserordentlichen Session vom April 2023 zur CS-Krise angenommen wurden (u. a. die Postulate 23.3441 und 23.3442 der Finanzkommissionen). Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht, der ihr von der Vorsteherin des EFD präsentiert wurde. Sie wird sich mit dem Thema wieder befassen, wenn die Parlamentarische Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» ihre Arbeiten abgeschlossen hat.
Die Kommission hat am 5. und 6. September 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teils im Beisein von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums der SNB, Rosalie Beuret Siess, Regierungspräsidentin des Kantons Jura, Anton Lauber, Regierungsrat des Kantons Baselland, Serge Gaillard, sowie von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente und Behörden (EFD, EDI und EFV) in Bern getagt.