Die FK-S zeigt sich besorgt, dass mit der Einführung der 13. AHV-Rente, welche ab 2026 geplant ist, auch der Beitrag des Bundes an die AHV steigen wird. Deshalb liess sie sich an ihrer Sitzung von einer Vertretung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) über die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,7 Prozent und die Senkung des Bundesbeitrages informieren. Dabei interessierte sie sich für verschiedene Möglichkeiten, in welchen Ausmassen der Bundesbeitrag gesenkt respektive der Mehrwertsteuersatz erhöht werden könnte. Mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die FK-S der federführenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S), der Senkung des Bundesbeitrages von 20,2 auf 19,5 Prozent zuzustimmen. So könne sichergestellt werden, dass der bereits angespannte Bundeshaushalt nicht zu sehr durch die Finanzierung der 13. AHV-Rente belastet würde.
Nachtrag II zum Voranschlag 2024 (24.042 ns)
Die Finanzkommission ist auf den Nachtrag II zum Voranschlag 2024 eingetreten, sodass die Behandlung der Vorlage nun in den Subkommissionen fortgesetzt werden kann. Diese werden die vom Bundesrat beantragten Nachtragskredite in Höhe von insgesamt rund 302 Millionen Franken – von denen 185 Millionen Franken für die Schutzsuchenden aus der Ukraine vorgesehen sind und als ausserordentliche Ausgaben verbucht werden sollen – bis zum 1. November 2024 im Detail analysieren und ihre Schlussfolgerungen und Anträge im Rahmen der Detailberatung am 18. und 19. November 2024 der Plenarkommission präsentieren.
Immobilienbotschaft zivil 2024 (24.040 n)
Die Kommission hat sich zudem mit der Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes 2024 befasst, welche der Nationalrat in der Herbstsession beraten hatte. Sie empfiehlt ohne Gegenstimme, die Verpflichtungskredite in Höhe von insgesamt 277,8 Millionen Franken, die der Bundesrat für die Realisierung verschiedener Bauvorhaben, namentlich für die Erweiterung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis (92,4 Mio. Fr.), beantragt, zu genehmigen. Das Geschäft geht in der Wintersession 2024 in den Ständerat.
Aufbau einer Swiss Government Cloud (SGC). Verpflichtungskredit (24.018 n)
Die Swiss Government Cloud (SGC) löst die bestehende Private-Cloud des Bundes ab, die am Ende ihres Lebenszyklus ist und zeitnah erneuert werden muss. Die Finanzkommission empfiehlt ihrem Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Weiter beantragt sie, den Beschlüssen des Nationalrates weitgehend zu folgen. Diskutiert wurden im Wesentlichen Sicherheitsfragen, insbesondere bezüglich Cyberangriffen, Risiken bei langdauernden Projekten, mögliche Haftungsrisiken der Eidgenossenschaft sowie den durch den Erstrat zu einem Zweckartikel ausgebauten Artikel 1 des Bundesbeschlusses, welcher im Wesentlichen die vom Bundesrat in der Botschaft formulierten Ziele der Beschaffung der SGC aufnimmt. Anpassungen schlägt die FK-S ihrem Rat schliesslich zu diesem Zweckartikel vor, namentlich mit einer Nuance bei den Erwartungen im Bereich des ökologischen Fussabdruckes (mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen) sowie mit einer Präzisierung der Konditionen für die Nutzung der SGC durch Kantone und Gemeinden. Die Vorlage wird in der Wintersession im Ständerat behandelt.
Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Da der nationale Finanzausgleich ein zentrales Element des Föderalismus ist, wird alle vier Jahre über die Wirksamkeit dieses Systems Bericht erstattet. Die Vorsteherin des EFD hat der Kommission den vierten Bericht vorgestellt. Dieser deckt den Zeitraum von 2020 bis 2025 ab. Darin heisst es, dass die gesetzlichen Ziele weitgehend erreicht wurden und dass das aktuelle Finanzausgleichssystem insgesamt zufriedenstellend funktioniert. Der Bundesrat schlägt deshalb keine Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG; SR 613.2) vor, sondern nur technische Anpassungen in der entsprechenden Verordnung.
Als künftige Herausforderungen für das Finanzausgleichssystem wurden die zunehmenden Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen und die demografische Dynamik genannt. Die FK-S hat wie ihre Schwesterkommission des Nationalrates beschlossen, ihre Diskussionen über dieses Thema 2025 fortzusetzen und dann insbesondere die Kantone anzuhören.
Mitberichte der Finanzkommission
Die FK-S hat im Rahmen des Mitberichtsverfahrens die nachfolgenden Geschäfte behandelt und wird die zuständigen Sachbereichskommissionen über ihre Schlussfolgerungen orientieren.
Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen (22.423 n)
Die FK-S beschäftigte sich mit der parlamentarischen Initiative 22.423, welche einen befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung fordert. Obwohl die FK-S eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft als unabdingbar für die Schweizer Demokratie erachtet, lehnt sie den Gesetzesentwurf der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) ab. Sie erachtet die bereits bestehende Gesetzesgrundlage als weitreichend genug. Auch mit Blick auf die Bundesfinanzen spricht sie sich gegen Mehrausgaben in diesem Bereich aus. Mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die FK-S deshalb der federführenden KVF-S Nichteintreten auf die Vorlage. Ein Antrag, welcher eine Befristung auf sieben Jahre der gesamten indirekten Presseförderung (Aufhebung des Art. 16 Abs. 4-7 des Postgesetzes) forderte, fand in der FK-S keine Mehrheit (Resultat 5 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung). Dieser Antrag entspricht dem ursprünglichen Entwurf der KVF-N.
«Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) (24.026 n)
Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung könnten die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft und positive Erwerbsanreize gesetzt werden, so der Bundesrat. Die FK-S beantragt der federführenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben ihres Rates (WAK-S) mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Steuergerechtigkeits-Initiative abzulehnen und mit 7 zu 6 Stimmen auf den indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) einzutreten. Unter Anwesenheit einer Vertretung des EFD wurde eine angeregte Diskussion geführt. Inhaltlich ging es insbesondere um die Auswirkungen der Vorlage auf die Bundes- und Kantonsfinanzen, um Kosten für die Implementierung auf allen Staatsebenen sowie auch um operative, technische Umsetzungsfragen.
Die Kommission hat am 17. und 18. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente und Behörden (EFD, EDI, WBF und UVEK) in Bern getagt.