Mit einer intensiven zweitägigen Debatte hat die FK-S die Anfang September begonnene Vorberatung des Voranschlags 2025 mit integriertem Finanzplan 2026–2028 des Bundes abgeschlossen.
Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates vom 21. August 2024, zu welcher noch eine Nachmeldung vom 13. September 2024 hinzukam, hielt trotz der schwierigen Finanzlage mit einem positiven strukturellen Saldo von mehr als 86 Millionen Franken die Vorgaben der Schuldenbremse ein.
Die FK-S hat sich bei ihrer Beratung auf die Ergebnisse der Arbeiten ihrer Subkommissionen gestützt. Diese hatten zwischen Mitte Oktober und Anfang November die Zahlen der Verwaltungseinheiten, für die sie zuständig sind, detailliert analysiert und der Kommission eine Reihe von Anträgen unterbreitet. Sie hat zudem alle Departementsvorstehenden sowie den Bundeskanzler und ein Mitglied der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung angehört. Nach einem Beratungsmarathon beantragt die Kommission mehrere Änderungen am Voranschlag.
Die grösste Herausforderung für die Kommission bestand darin, einen Voranschlag vorzulegen, der einerseits die Vorgaben der Schuldenbremse einhält, in dem aber andererseits die Mittel für Militärinvestitionen deutlich aufgestockt und Kürzungen, welche die Leistungen des Bundes in Frage stellen würden, möglichst vermieden werden. Schliesslich resultierte ein schuldenbremsen-konformer Voranschlag, mit einer deutlichen Erhöhung der Militärausgaben um 530 Mio. Franken.
Die Kommissionsmehrheit will die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Verteidigungsausgaben beschleunigen, damit das Ziel von 1 Prozent des BIP bereits im Jahre 2032 erreicht wird, und nicht erst im Jahre 2035, wie es der Bundesrat plant. In ihren Augen ist es wichtig, dies jetzt im Voranschlag und im Finanzplan zum Ausdruck zu bringen und damit für Rechtssicherheit zu sorgen. Zur Finanzierung der höheren Armeeausgaben hat die FK-S ein Konzept von Kompensationen im Ausgabenbereich von insgesamt 346 Millionen Franken beschlossen. Gegenüber der Vorlage des Bundesrates sieht es folgende Massnahmen vor: gezielte Kürzungen im Departement des Innern (-30 Mio. Fr. bis 2025), im Asylbereich (-185 Mio. Fr.), bei den Eigenausgaben der Armee (-20 Mio. Fr.), im Bereich der zivilen Bauten (-31 Mio. Fr.) und im Bereich der internationalen Zusammenarbeit (-30 Mio. Fr.), Querschnittskürzungen bei den Eigenausgaben der gesamten Verwaltung (-10 Mio. Fr.) und im Bereich der Forschung der Bundesverwaltung (-40 Mio. Fr.) vorsieht. Die Aufstockung der Armeeausgaben wurde mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Das Kompensations-Konzept wurde mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt.
Um die beschleunigte Armeefinanzierung bis ins Jahr 2032 (1 % BIP) sicherzustellen, hat die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, einerseits das Armeebudget gegenüber der aktuellen Finanzplanung für die Jahre 2029 bis 2032 um 900 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen und andererseits der Kommission im Jahr 2025 eine Botschaft zur Umsetzung der OECD-Steuerreform vorzulegen, die einen Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen von 50 Prozent zugunsten der Kantone und 50 Prozent zugunsten des Bundes vorsieht. Dabei ist die Hälfte des Bundesanteils als Spezialfinanzierung für die Aufstockung des Armeebudgets einzusetzen. Die Mehrheit der FK-S ist der Auffassung, dass die geltende Verteilung von 75 zu 25 Prozent in einem völlig anderen sicherheits- und finanzpolitischen Kontext beschlossen wurde. Die Mittel aus der OECD-Steuerreform müssen grundsätzlich für die Förderung des Wirtschaftsstandorts verwendet werden. Die Mehrheit hält den Einsatz dieser Mittel für die Armee für rechtskonform, da die Stärkung der Landesverteidigung in ihren Augen auch dem Wirtschaftsstandort dienlich ist, indem sie für eine stabile Sicherheitslage sorgt und zudem Aufträge für die Schweizer Industrie mit sich bringt.
Die Kommission hat den Voranschlag ferner in folgenden weiteren Punkten angepasst:
Das Landwirtschaftsbudget wurde um rund 47,7 Millionen Franken angehoben. Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die FK-S das Budget für Qualitäts- und Absatzförderung um 4,8 Millionen Franken zu erhöhen, mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentschied ihres Präsidenten, die Finanzhilfen für die Produktion von Zuckerrüben für die Zuckerherstellung um 1 Million Franken aufzustocken, und mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Direktzahlungen wieder auf das Niveau von 2024 anzuheben. Die Budgetkürzungen des Bundesrates gehen der FK-S aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen und der einkommensmässigen Situation der Landwirtschaft zu weit.
Darüber hinaus beantragt die Kommission angesichts der Dringlichkeit der Situation einmalig 10 Millionen Franken für die Übernahme der Kosten von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit und die epizootische hämorrhagische Krankheit (12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Im Weiteren hat sie zugestimmt, die Förderung von Massnahmen zum Erhalt von Arten- und Lebensraumförderung in Jagdbanngebieten und Wasser- und Zugvogelreservaten um 500’000 Franken pro Jahr zu erhöhen (9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen spricht sich die Kommission ferner dafür aus, die Beträge für Bildung, Forschung und Innovation im Voranschlag und im Finanzplan an die Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen anzupassen, die in der letzten Herbstsession im Rahmen der Behandlung der BFI-Botschaft für die Jahre 2025 bis 2028 (24.031 n) beschlossen wurden.
Mit je 9 zu 4 Stimmen befürwortet die Kommission ausserdem Querschnittskürzungen beim Personalaufwand (-40 Mio. Fr.) und bei den Lohnmassnahmen (-45 Mio. Fr.) sowie mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen beim Aufwand für externe Beratungen und Dienstleistungen (-35 Mio. Fr.).
Da die FK-S die vorgesehenen Erhöhungen im Voranschlagsentwurf angesichts der Ausgabenentwicklung im Jahr 2024 bei diesen UVEK-Posten nicht als realistisch erachtet, hat sie folgende Anpassungen beschlossen:
802 BAV - Güterverkehrsanlagen und technische Neuerungen Güterverkehr (-10,3 Mio. Fr.) [ohne Gegenstimme];
802 BAV - Alternative Antriebssysteme für Busse und Schiffe (-15,3 Mio. Fr.) [ohne Gegenstimme];
803 BAZL - Umweltschutz-Massnahmen (-5 Mio. Fr.) [8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung];
805 BFE - Technologietransfer (-5 Mio. Fr.) [11 zu 2 Stimmen];
805 BFE - Impulsprogramm Heizungsersatz und Massnahmen Energieeffizienz (-20 Mio. Fr.) [8 zu 5 Stimmen].
Ferner beantragt die Kommission eine Erhöhung von 2,2 Millionen Franken für Sportverbände und andere Sportorganisationen, eine Kürzung des Eigenaufwands des SECO im Bereich Wirtschaftspolitik um 2 Millionen Franken und angesichts der jüngsten Prognosen des BSV eine Kürzung der Leistungen des Bundes an die AHV um 3 Millionen Franken.
Mehrere von der Kommission abgelehnte Anträge (z. B. höhere Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit oder eine Einlage von 12'477’000 Fr. für den Fonds für die Neue Regionalpolitik) werden als Minderheitsanträge in der Parlamentsberatung behandelt.
Während die Mehrheit die für 2025 gefundene Lösung zur Finanzierung der höheren Militärinvestitionen begrüsst, ist die Minderheit der Ansicht, dass der Investitionsplan noch nicht klar genug ist. Die Mehrheit weist indes darauf hin, dass die aktuellen Zahlen des Finanzplans 2026–2028 nach wie vor weitgehend negativ sind und weiterhin Anlass zur Sorge geben.
Motion zur Beschleunigung der Asylverfahren
Im Rahmen der Beratung des Voranschlags hat die Kommission zudem mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Kommissionsmotion beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament rasch verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren zu unterbreiten.
Nachtrag II zum Voranschlag 2024 (24.042 ns)
Nach einer eingehenden Analyse der verschiedenen Nachtragskredite in Höhe von insgesamt rund 302 Millionen Franken, die der Bundesrat im Rahmen des Nachtrags II zum Voranschlag 2024 beantragt, empfiehlt die Finanzkommission einstimmig, diese Kredite gutzuheissen.
Weitere Geschäfte
Ausserdem hat die FK-S Kenntnis genommen von den Schlussfolgerungen ihrer Subkommission, die für die Ausschöpfung der Nutzen- und Synergiepotenziale des Informatikprogramms SUPERB zuständig ist.
Die Kommission hat am 18. und 19. November 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und im Beisein aller Departementsvorstehenden, des Bundeskanzlers, eines Mitglieds der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung und des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Bern getagt.