Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat die Beratung des Nachtrags I zum Voranschlag 2025 aufgenommen. Zudem hat sie zwei Studien betreffend die Besteuerung der Kantonalbanken zur Kenntnis genommen und diskutiert. Weiter hat sie Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates über den Kostendeckungsgrad des Bundesamtes für Zivildienst sowie vom Tätigkeitsbericht 2024 der Finanzdelegation.

Die FK-S hat im Rahmen der für Nachträge zum Voranschlag obligatorischen Eintretensdebatte die allgemeine Diskussion über den Nachtrag I zum Voranschlag 2025 des Bundes geführt.

Mit diesem ersten Nachtrag zum Voranschlag 2025 beantragt der Bundesrat sieben Nachtragskredite von insgesamt 674,9 Millionen Franken. Davon werden 666 Millionen Franken für die Teilnahme am EU-Rahmenprogramm Forschung und Innovation benötigt.

Diskutiert wurde in erster Linie darüber, wie die Höhe des Nachtragskredits von 666 Millionen Franken ermittelt wurde und wie wahrscheinlich es ist, dass der Kredit im laufenden Jahr in vollem Umfang aufgebraucht wird. Thematisiert wurde auch, wie vorhersehbar Nachtragskredite für internationale Institutionen sind, welche die Schweiz mitfinanziert, und über welchen Handlungsspielraum sie in diesem Zusammenhang verfügt.

Nachdem formell Eintreten festgestellt wurde, befassen sich nun die Subkommissionen mit dem Dossier. Sie werden die beantragten Kredite des Bundesrates im April eingehend prüfen. Die Plenarkommission wird die Anträge der Subkommissionen an ihrer Sitzung vom 12. und 13. Mai 2025 im Rahmen der Detailberatung behandeln. 

Studien zur Besteuerung der Kantonalbanken

Die Kommission nahm Kenntnis von zwei Studien zur steuerlichen Situation der Kantonalbanken, die insbesondere die Frage der Steuerbefreiung der meisten Kantonalbank untersuchen. Eine im Februar 2025 publizierte Analyse von Avenir Suisse geht davon aus, dass dem Bund dadurch jährlich rund 190 Mio. Fr. entgehen. Eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vom März 2018, verfasst im Auftrag der Eidgenössischen Finanzkontrolle, kam zu Schluss, dass der Bund bei einer Steuerpflicht der Kantonalbanken 139 Millionen Franken zusätzlich an Steuern hätte einnehmen können. Die allgemeine Kantonalbankenbesteuerung hätte jedoch Auswirkungen auf die Ausschöpfung des Ressourcenpotentials, wodurch sich die Zahlen des Nationalen Finanzausgleichs zum Teil erheblich verändern, wie eine Simulation der Eidgenössischen Finanzverwaltung aufzeigte.

Die Kommission kam zum Schluss, die Gründe für die unterschiedliche Behandlung von Geschäfts- und Kantonalbanken zu analysieren und sich zu vergewissern, dass die daraus resultierenden Steuerausfälle für den Bund nach wie vor gerechtfertigt sind. Abgesehen vom Aspekt der zusätzlichen Steuereinnahmen, die eine systematische Besteuerung der Kantonalbanken dem Bund bringen würde, hält die Kommission fest, dass die sich aktuell zwischen den Kantonen unterscheidenden Besteuerungsregeln beim Finanzausgleich zu einer Benachteiligung einiger Kantone gegenüber den anderen führen. Nach Meinung der Kommission verzerrt dies die Berechnungen im Zusammenhang mit der Finanzkraft der Kantone. Als parlamentarisches Organ, das für die Bundesfinanzen und den Finanzausgleich zuständig ist, erachtet es die FK-S als notwendig, eine vertiefende Analyse durchzuführen.  Dazu hat sie der Verwaltung einen Prüfauftrag erteilt und möchte an einer ihrer nächsten Sitzungen auch eine Anhörung der Kantone durchführen. 

Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 23.4348 n

Die Kommission hat vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 23.4348 der Finanzkommission des Nationalrates Kenntnis genommen. Im Bericht wird untersucht, wie die Abgabe der Einsatzbetriebe für die mit den Zivildienstleistenden erhaltene Arbeitsleistung erhöht werden kann, damit der Kostendeckungsgrad des Bundesamtes für Zivildienst (ZIVI) auf mindestens 100 Prozent steigt. Die Kommissionsmitglieder haben in erster Linie darüber diskutiert, wie sich eine solche Abgabenerhöhung auf die Attraktivität von Zivildienstleistenden für die Einsatzbetriebe und auf das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage in Sachen Zivildienstleistende auswirken könnte – all dies vor dem Hintergrund des politischen Willens, die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst zu senken. Eine Erhöhung des Kostendeckungsgrads auf 100 Prozent gemäss der im Bericht favorisierten Variante ergäbe jährliche Mehreinnahmen von 2.2. – 2.4 Mio. Franken. 

Tätigkeitsbericht 2024 der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel)

Der Kommission wurde der Tätigkeitsbericht 2024 der FinDel vorgestellt. Die FK-S hat sich unter anderem für die Schlussfolgerungen der FinDel zur RUAG MRO, bestimmte IKT-Schlüsselprojekte des Bundes sowie für die finanziellen und technischen Risiken von Skyguide interessiert. Gewisse Aspekte werden noch mit den zuständigen Verwaltungseinheiten im Rahmen der Subkommissionssitzungen vom April und Mai vertieft und geklärt. Die FK-S würdigt die beeindruckende Arbeit, welche die FinDel im Rahmen der Ausübung der Finanzoberaufsicht leistet. Der Bericht der FinDel wird am 4. April 2025 veröffentlicht. 

 

Die Kommission hat am 27. März 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teils in Anwesenheit des Direktors der Eidg. Finanzkontrolle sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD und des WBF in Bern getagt.​​