Die zweite Amtsperiode des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) endet am 31. Dezember 2018. Die Gerichtskommission schlägt vor, die 69 sich erneut zur Verfügung stellenden Richterinnen und Richter wiederzuwählen. Als Ersatz für die Richterinnen und Richter, die aus Altersgründen zurücktreten, schlägt sie der Vereinigten Bundesversammlung vor, folgende Personen für die neue Amtsperiode 2019–2024 zu Richterinnen beziehungsweise Richtern des Bundesverwaltungsgerichtes zu wählen:
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Sonja Bossart Meier (CVP)
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Raphaël Gani (SP)
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Keita Mutombo (SP)
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Roswitha Petry (CVP)
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Grégory Sauder (SVP)
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Jürg Tiefenthal (SVP)
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Christian Winiger (SP)
Um den Bedürfnissen des BVGer zu entsprechen, schlägt die Kommission zwei Kandidaten französischer Sprache (Raphaël Gani und Grégory Sauder) sowie zwei Kandidatinnen und drei Kandidaten deutscher Sprache zur Wahl vor. Alle sind erfahrene Juristinnen beziehungsweise Juristen, die über hervorragende Qualifikationen verfügen, um das Richteramt in der Abteilung I, II, IV beziehungsweise V auszuüben.
Wahl von zwei nebenamtlichen Richterinnen des Bundesgerichtes
Die Gerichtskommission schlägt der Vereinigten Bundesversammlung zudem vor, für die Nachfolge von Alexander Brunner (SP) und Luisa Gianella (CVP) folgende Personen für den Rest der Amtsperiode 2015–2020 zu nebenamtliche Richterinnen des Bundesgerichtes zu wählen:
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Sonja Koch (SVP)
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Beata Wasser-Keller (SVP)
Beide Kandidatinnen gehören einer Partei an, die unter den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern des Bundesgerichtes untervertreten ist, und verfügen über grosse Erfahrung als Strafrichterinnen an einem kantonalen Obergericht, sodass es dem Gericht möglich sein sollte, den Überhang an pendenten Strafrechtsfällen abzubauen.
Wahl eines Mitglieds der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)
Nachdem Veronica Hälg-Büchi ihren Rücktritt angekündigt hat, schlägt die Kommission der Vereinigten Bundesversammlung vor,
für den Rest der Amtsperiode 2015–2018 als Anwalt in die AB-BA zu wählen.
Cornel Borbély ist Doktor der Rechtswissenschaften und im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen. Er verfügt über Berufserfahrung in den Bereichen Strafverfolgung und Aufsicht.