Die Gerichtskommission schlägt vor, den Bundesanwalt und dessen Stellvertreter für die Amtsperiode 2024–2027 wiederzuwählen. Sie hat ausserdem die Bewerbung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) um eine weitere Amtszeit zur Kenntnis genommen.

Wiederwahl der Leitung der Bundesanwaltschaft

Die aktuelle Amtszeit des Bundesanwalts Stefan Blättler und der beiden Stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud läuft Ende 2023 aus. Alle drei stellen sich zur Wiederwahl. Die Kommission hat diese drei Personen angehört und die verschiedenen Aufsichtsbehörden konsultiert. Sie schlägt der Bundesversammlung vor, den Bundesanwalt Stefan Blättler sowie die beiden Stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud für die Amtsperiode 2024–2027 wiederzuwählen. Die Wahl findet in der Sommersession statt. 

Vorbereitung der Wahl des EDÖB

Ab der kommenden Legislatur wird der EDÖB von der Bundesversammlung gewählt (siehe Medienmitteilung von 1. März 2023). Da sich der aktuelle EDÖB, Adrian Lobsiger, für die Amtsperiode 2024–2027 zur Wiederwahl stellt, wird die Stelle nicht ausgeschrieben. Die Kommission wird der Bundesversammlung ihren Vorschlag zur Wiederwahl von Adrian Lobsiger im vierten Quartal 2023 unterbreiten. 

Die Gerichtskommission hat am 24. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) in Bern getagt.