Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) verfolgt aufmerksam die Umsetzungsarbeiten des VBS zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) sowie die Vorbereitungsarbeiten der neuen Kontroll- und Aufsichtsorgane. Zu diesem Zweck führte die GPDel eine Aussprache mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) und dem Vorsteher des VBS. Thema der Aussprache mit dem VBS war auch die Motion 15.3498. Dabei legte die GPDel Wert darauf, dass der Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion aufzeigen sollte, wie über eine weitere Stärkung der Unabhängigkeit der neuen Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst die Wirksamkeit der Aufsicht insgesamt noch weiter verbessert werden kann.

Als parlamentarische Oberaufsicht verfolgt die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) aufmerksam die Vorbereitungsarbeiten zur Inkraftsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG), das in der Volksabstimmung vom 25. September 2016 angenommen wurde. Insbesondere ist es der GPDel ein Anliegen, dass alle Kontroll- und Aufsichtsorgane rechtzeitig ihre neuen Aufgaben wahrnehmen können.

Am 23. November 2016 führte die GPDel deshalb eine erste Aussprache mit dem Präsidenten und weiteren Vertretern des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer), welchem die Genehmigung eines grossen Teils der neuen Informationsbeschaffungsmassnahmen des NDB obliegen wird. Mit Befriedigung konnte die GPDel die laufenden und geplanten Vorbereitungsarbeiten des BVGer zur Kenntnis nehmen.

Am 24. November 2016 besprach die GPDel mit dem Vorsteher des VBS und seiner Generalsekretärin den Aufbau der neuen unabhängigen Aufsichtsbehörde, welche geschaffen wird, um den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und den Militärischen Nachrichtendienst (MND) zu beaufsichtigen. Der Vorsteher des VBS informierte über den Stand der Ausschreibung und den Zeitplan für die Wahl des Leiters oder der Leiterin der neuen Aufsichtsbehörde durch den Bundesrat.

Die GPDel ihrerseits legte dem Vorsteher VBS die Anforderungen dar, die eine Person gemäss den Erfahrungen der Delegation erfüllen sollte, um für eine wirksame Aufsicht über den Nachrichtendienst sorgen zu können. Für die GPDel ist die richtige Auswahl der Leitung der neuen Aufsichtsbehörde von grösster Bedeutung, da die gewählte Person wegen ihrer Unabhängigkeit über einen grossen Gestaltungsspielraum verfügen wird. So fallen die Verabschiedung der Geschäftsordnung und die Anstellung des Personals der Behörde ausschliesslich in ihre Kompetenz. Sie wird auch über ein eigenes Budget verfügen.

Nach Angaben des VBS wird der Bundesrat in einer Verordnung über die nachrichtendienstliche Aufsicht die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aufsichtsorganen des Bundes, aber auch mit den Kantonen regeln. Wie zum übrigen Ausführungsrecht des NDG wird auch zu dieser Verordnung eine Vernehmlassung durchgeführt, an welcher sich auch die GPDel beteiligen wird.

Die GPDel erkundigte sich beim Vorsteher des VBS überdies über den Stand der Arbeiten an der Motion 15.3498 (Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes). Darin wird der Bundesrat beauftragt, Bericht zu erstatten und Massnahmen aufzuzeigen, ob und wie eine Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes ausserhalb der Bundesverwaltung eingerichtet werden soll und wie diese auszugestalten ist.

Gegenüber dem Vorsteher des VBS legte die GPDel Wert darauf, dass der Bundesrat im Bericht zur Motion aufzeigen sollte, wie mittels einer Verstärkung der Unabhängigkeit der neuen Aufsichtsbehörde die Aufsicht über den Nachrichtendienst noch wirksamer gestaltet werden könnte. Gleichzeitig wäre nach Meinung der GPDel auch zu prüfen, ob zu diesem Zweck die Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt in ein eigenes Bundesgesetz über die Nachrichtendienstaufsicht überführt werden sollte.