In Sachen mutmassliches Geheimabkommen der Schweiz mit der PLO anfangs der 70er Jahre haben die GPK heute den Schlussbericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDA) «1970» sowie den Schlussbericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) mit dem Generalsekretär des federführenden EDA, dem Vorsitzenden der IDA und dem Direktionsadjunkt des Bundesamtes für Justiz (Mitglied der IDA) bzw. mit dem Präsidenten der AB-BA erörtert.
Sie haben dabei von den Resultaten der beiden Abklärungen Kenntnis genommen und würdigen die umfangreichen und systematischen Abklärungen der IDA und der AB-BA, welche in kurzer Zeit durchgeführt wurden. Die Untersuchung der AB-BA bestätigte, dass sich den Akten der Bundesanwaltschaft zum Flugzeugabsturz in Würenlingen keinerlei Hinweise auf eine nicht gesetzmässige Durchführung des Strafverfahrens entnehmen lassen. Auch die Arbeiten der IDA führten zu keinerlei Erkenntnissen, welche die These eines mutmasslichen Geheimabkommens zwischen der Schweiz und der PLO erhärten würden.
Im Fokus der heutigen Befassung der GPK stand insbesondere die Frage, ob alle potentiell relevanten und zugänglichen Informationsquellen durch die IDA und die AB-BA konsultiert wurden. Die angehörten Behördenvertreter konnten den GPK jedoch nachvollziehbar darlegen, dass alle Quellen, welche Informationen aus erster Hand hätten liefern können, im Rahmen der erfolgten Abklärungen ausgeschöpft wurden.
In diesem Zusammenhang bedauern es die GPK, dass insbesondere die IDA keinen Zugang zu den anonymen Quellen des NZZ-Journalisten erhielt, welcher die Möglichkeit eines Geheimabkommens der Schweiz mit der PLO und eines damit verbundenen Einflusses auf das Strafverfahren im Fall Würenlingen in den Raum stellte.
Die GPK begrüssen die zusätzliche Transparenz, welche mit der Veröffentlichung des Berichts der IDA inkl. der zahlreichen Anhänge geschaffen wurde. In diesem Sinne kamen die GPK mit dem Präsidenten der AB-BA überein, dass die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft ihren Bericht ebenfalls veröffentlichen wird.
Die GPK kamen aufgrund der erhaltenen umfangreichen Informationen zum Schluss, dass die Abklärungen vertieft und umfassend vorgenommen wurden und weitere Abklärungen durch die Bundesverwaltung oder die AB-BA zu keinen wesentlichen neuen Erkenntnissen führen würden.
Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags der GPK die Geschäftsführung der von ihnen beaufsichtigten Behörden zu prüfen, sehen die GPK keinen weiteren Handlungsbedarf.
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben am 19. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alfred Heer (SVP, ZH) und Ständerat Hans Stöckli (SP, BE) in Bern getagt.