Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) begrüssen die Weiterentwicklung des Risikoreportings in den letzten Jahren und die grund-sätzlich professionelle Art und Weise, wie das Risikomanagement des Bundes in der Regel angewandt wird. Sie stellen jedoch gestützt auf die Arbeiten ihrer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe Risikoreporting in ihrem heute veröffentlichten Bericht punktuell Verbesserungspotential fest. In der Folge haben sie sieben Empfehlungen und weitere Auskunftsbegehren an den Bundesrat gerichtet.

​Obwohl sich das Risikoreporting zuhanden des Bundesrates in den letzten Jahren erheblich verbessert hat, orten die GPK in folgenden Bereichen Optimierungsbedarf: Top down-Ansatz als Steuerungsinstrument für den Bundesrat, einheitliche und ganzheitliche Erfassung und Verwaltung von Risiken, Erfassung von Risiken bei der fehlenden Möglichkeit zur Einflussnahme und Eskalation eines Risikos an den Bundesrat.

Aus Sicht der GPK ist es unerlässlich, dass der Bundesrat das Risikoreporting im Sinne eines Top down-Ansatzes als Steuerungsinstrument verwendet. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, forderten die GPK in einem ersten Bericht zum Risikoreporting im Jahr 2010 die Schaffung eines Koordinations- und Kompetenzzentrums. Dies wurde vom Bundesrat mit der Begründung abgelehnt, dass der Ausbau der Koordinationsstelle bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung zielführender sei, weshalb die GPK den Bundesrat nun bitten, zu diesem Ausbau und zur diesbezüglichen Erfahrung Stellung zu nehmen. Des Weiteren fordern die GPK vom Bundesrat, dass die Erfassung eines Risikos konsequent nicht von den vorhandenen finanziellen Ressourcen im jeweiligen Verwaltungsbereich abhängig gemacht wird, wie dies etwa beim Risiko «Sicherheitseinschränkungen beim Schutz des Landes und seiner Bevölkerung» vorübergehend der Fall war. Die GPK legen Wert darauf, dass Budgetentscheide der Eidg. Räte im System des Risikomanagements des Bundes für sich kein Risiko darstellen. Die Frage der finanziellen Ressourcen betrifft die zu treffenden Massnahmen, um ein Risiko bearbeiten zu können und nicht die Erfassung eines Risikos im Risikomanagementsystem des Bundes. Die vom Parlament gesprochenen Mittel stellen eine Vorgabe dar, innerhalb derer den bedeutendsten Risiken durch den Bundesrat und die Bundesverwaltung effizient Rechnung getragen werden sollte.

Eine einheitliche, transparente und ganzheitliche Erfassung der Risiken ist von grosser Bedeutung. In diesem Sinne sollen sämtliche Auswirkungen eines potentiellen Risikos im Reporting ausgewiesen werden, selbst wenn gewisse Aspekte nur marginal betroffen sind. Zudem wird der Bundesrat aufgefordert, sicherzustellen, dass jedes Risiko jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Zu diesem Zweck sind stets die aktuellsten Daten zu verwenden. Sollten diese im Einzelfall nicht vorhanden sein, müssen sie von der zuständigen Stelle beschafft werden.

Bei der Erfassung eines Risikos darf es aus Sicht der GPK keine Rolle spielen, ob der Bundesrat, die Bundesversammlung oder eine andere Verwaltungseinheit auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos Einfluss nehmen kann. Dies gilt insbesondere auch, wenn mit einer Gesetzesänderung Einfluss auf ein Risiko genommen werden soll und das Referendum dagegen ergriffen wird (zum Beispiel das Risiko der Unternehmenssteuerreform III). Alleine aufgrund des Referendums ändert sich der zugrundeliegende Sachverhalt bzw. das Risiko nicht.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass departementale Risiken immer wieder zu einem sehr späten Zeitpunkt an den Bundesrat eskaliert werden. Die GPK sind sich bewusst, dass dieser Entscheid im Einzelfall nicht einfach zu treffen ist. Sie fordern den Bundesrat jedoch auf, die dazu eingeführten Kriterien zu konkretisieren. Wird ein Risiko – bzw. dessen Auswirkungen – zu spät als solches erkannt, kann dies hohe Kosten nach sich ziehen und sowohl die Glaubwürdigkeit des Reportings als auch die Reputation der Verwaltung und das Vertrauen in diese schädigen.

Letztlich bezwecken die Empfehlungen das Risikoreporting zuhanden des Bundesrates weiter zu verbessern. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben heute ihren Bericht veröffentlicht. Der Bundesrat wird darin ersucht, bis am 29. März 2018 zu den verschiedenen Empfehlungen Stellung zu nehmen.