Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) stellt gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) Handlungsbedarf bei der Administrativhaft im Asylbereich fest. Sie macht dem Bundesrat unter anderem Empfehlungen zur Anordnung und zum Vollzug der Administrativhaft, zur Inhaftierung Minderjähriger und zur Datenverwaltung bzw. -erfassung.

​Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK-N/S) haben im Januar 2016 die PVK mit einer Evaluation zur Administrativhaft im Asylbereich beauftragt. Die PVK wurde angewiesen insbesondere die Wirksamkeit der Administrativhaft, die Zweckmässigkeit der kantonalen Anordnung der Administrativhaft und die angemessene Aufsicht des Bundes zu überprüfen. Zudem sollte spezifisch die Situation von minderjährigen Asylsuchenden in Bezug auf die Administrativhaft untersucht werden.

Die Kompetenz zum Vollzug einer Wegweisung und damit auch zur Anordnung einer Administrativhaft kommt den Kantonen zu. Der Bund verfügt jedoch über verschiedene Aufsichtspflichten; einerseits beaufsichtigt der Bund den Vollzug des Ausländergesetzes und andererseits überwacht er den Vollzug von Wegweisungsverfügungen im Asylbereich.

Die GPK-N kommt in ihrem heute veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass die Datenerfassung des Staatssekretariats für Migration (SEM) keine verlässlichen Rückschlüsse über untergetauchte Personen zulässt. Aus diesem Grund wird der Bundesrat eingeladen, dafür zu sorgen, dass untergetauchte Personen als solche erfasst werden und die Meldepraxis der Kantone hierzu vereinheitlicht wird.

Die heute veröffentlichte Evaluation der PVK hat gezeigt, dass bei der Anordnung der Administrativhaft und den Ergebnissen des Wegweisungsvollzugs teils sehr grosse kantonale Unterschiede bestehen, was ebenfalls auf eine unterschiedliche Anwendungspraxis der Kantone zurückzuführen ist. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, im Rahmen seiner Kompetenzen und seiner Aufsichtsfunktion auf eine stärkere Harmonisierung bei der Anordnung und dem Vollzug der Administrativhaft hinzuwirken, wobei das Verhältnismässigkeitsprinzip gebührend zu berücksichtigen ist.

Minderjährige ab 15 Jahren dürfen gemäss dem schweizerischen Recht in Administrativhaft genommen werden. Die Inhaftierung Minderjähriger unter 15 Jahren ist verboten. Die Evaluation der PVK kommt zum Schluss, dass sowohl Minderjährige über als auch Minderjährige unter 15 Jahren – letztere meist im Familienverbund – inhaftiert werden. Allerdings konnte nicht restlos geklärt werden, wie die Inhaftierungen im Familienverbund registriert werden. Gemäss dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, welches auch die Schweiz rechtlich bindet, darf eine Administrativhaft gegen minderjährige Personen nur als letztes Mittel angeordnet werden. Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass Minderjährige unter 15 Jahren nicht inhaftiert und Alternativen für die Inhaftierung im Familienverbund gesucht werden. Bei Minderjährigen, die älter als 15 Jahre alt sind, soll die Administrativhaft nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Zudem wird der Bundesrat angehalten, für Minderjährige über 15 Jahren im Falle einer Inhaftierung geeignete Haftplätze zu schaffen.

Weiter hat die Evaluation der PVK gezeigt, dass die Datenverwaltung im Bereich des Wegweisungsvollzugs äusserst ineffizient ausgestaltet ist. Damit das SEM die Aufsicht tatsächlich wahrnehmen und ein Monitoring erstellen kann, ist es aber auf verlässliche, aussagekräftige Daten angewiesen. In diesem Sinne soll der Bundesrat einerseits sicherstellen, dass die Daten korrekt erfasst werden und andererseits eine effiziente Datenverwaltung einführen bzw. die bestehende anpassen. Des Weiteren wird der Bundesrat aufgefordert zusammen mit den Kantonen ein systematisches und effizientes Monitoring zu betreiben.

In ihrem heute veröffentlichten Bericht bittet die GPK-N den Bundesrat, bis am 28. September 2018 Stellung zu nehmen und ihr mitzuteilen, mit welchen Massnahmen die verschiedenen Empfehlungen umgesetzt werden sollen.

Die GPK-N hat am 26. Juni 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) in Bern getagt.