Im Rahmen ihrer Inspektion «Auswirkungen von Freihandelsabkommen» hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) am 1. März 2019 die Stellungnahmen des Bundesrates vom 22. September 2017 und vom 16. Mai 2018 zu ihrem Inspektionsbericht beraten. Die Kommission anerkennt, dass der Bundesrat in einigen Bereichen die Probleme erkannt und teilweise bereits Massnahmen ergriffen hat. Andererseits stellt die GPK-N fest, dass der Bundesrat insbesondere in Bezug auf die Durchführung von Nachhaltigkeitsstudien bislang zu wenig Bereitschaft zeigt, der Empfehlung der Kommission nachzukommen.

​Im heute veröffentlichten Kurzbericht vom 1. März 2019 nimmt die GPK-N eine Beurteilung der Stellungnahmen des Bundesrates vom 22. September 2017 und vom 16. Mai 2018 zu ihrem Inspektionsbericht vor. In ihrem Inspektionsbericht vom 6. Juli 2017, welcher auf einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) basiert, war die GPK-N zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat bzw. die zuständigen Einheiten der Bundesverwaltung im Rahmen des Entstehungsprozesses von Freihandelsabkommen (FHA) grundsätzlich zweckmässig vorgehen. Allerdings hatte die GPK-N auch Verbesserungspotenzial erkannt und deshalb fünf Empfehlungen formuliert. Die Kommission hält nun fest, dass der Bundesrat in einigen Bereichen die vorgenannten Probleme erkannt und teilweise bereits Massnahmen ergriffen oder eingeleitet hat.

Nach Ansicht der GPK-N sollte der Bundesrat für die Beurteilung der Frage, ob ein FHA abgeschlossen werden soll, über die bestmöglichen Informationsgrundlagen verfügen. Die GPK-N begrüsst, dass der Bundesrat künftig fallweise die Zweckmässigkeit einer Umweltverträglichkeitsstudie prüfen will. Der Bundesrat steht der Idee der Verwendung umfassende Auswirkungsstudien in der Schweiz (nach dem Vorbild der EU), kritisch gegenüber. Diese Haltung wird von der GPK-N teilweise geteilt. Allerdings ist die Kommission der Auffassung, dass der Bundesrat allfällige Alternativen nicht ausreichend geprüft hat. Nach Ansicht der von ihr angehörten Fachleute könnten auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Daten mehr oder weniger gezielte Studien durchgeführt werden, um potenziell problematische Sektoren zu eruieren. Solche Studien würden eine Zwischenlösung darstellen. Mit ihnen könnte beurteilt werden, inwieweit sich ein FHA auf spezifische Bevölkerungsgruppen auswirken würde. Die Studien würden auf bestimmte für das jeweilige FHA relevante Aspekte der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen fokussieren. Sollte der Bundesrat im Einzelfall zur Auffassung gelangen, dass die Durchführung einer Nachhaltigkeitsstudie nicht sinnvoll ist, ist diese Entscheidung in der Botschaft zum betreffenden FHA zu begründen.

Die GPK-N hat vor diesem Hintergrund das Postulat 19.3011 («Erarbeitung einer Methodik zur Beurteilung der Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung») eingereicht, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die methodischen Möglichkeiten zur Durchführung von Nachhaltigkeitsstudien vorzulegen, und ihn ersucht, die bestehenden Möglichkeiten für ein dynamisches und flexibles Analysemodell vorzustellen, welches an die Bedürfnisse der Schweiz angepasst ist.

Zur Umsetzung anderer Empfehlungen der GPK-N hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bzw. dem SECO den Auftrag erteilt, nach Möglichkeiten zu suchen, um mit Freihandelspartnern bestimmte Zolldaten auszutauschen und künftig die Aspekte zur beabsichtigten Beseitigung bzw. Reduktion von Diskriminierungen präziser und detaillierter zu erläutern. Zudem wird er sicherstellen, dass künftig ausführlicher über die Aktivitäten aller Gemischten Ausschüsse berichtet wird.

Abschluss der Nachkontrolle zur Qualität der Verbundpartnerschaft in der Berufsbildung

Die GPK-N veröffentlicht am heutigen 1. März 2019 ihren Kurzbericht über die Qualität der Verbundpartnerschaft in der Berufsbildung, welcher anknüpft an ihren auf der Grundlage einer Evaluation der PVK verfassten Bericht vom 22. März 2016. Nach der Einleitung der Nachkontrolle am 23. März 2018 hatte die GPK-N den Bundesrat ersucht, ihr über den Umsetzungsstand ihrer 2016 formulierten Empfehlungen Auskunft zu geben, was dieser mit seiner Stellungnahme vom 18. April 2018 tat.

Die Kommission ist insgesamt der Ansicht, dass die Verbundpartnerschaft in der Berufsbildung gut funktioniert, und ist mit der Umsetzung ihrer Empfehlungen zufrieden. Sie begrüsst die Verabschiedung des Leitbilds «Berufsbildung 2030» und die Fortschritte bei der Klärung des Begriffs «Organisationen der Arbeitswelt». Auch die Überlegungen zur Förderung und Kontrolle der Handlungsschwerpunkte bewertet sie positiv, ersucht den Bundesrat aber, eine echte Kontrolle und Förderung der am Spitzentreffen der Berufsbildung festgelegten Handlungsschwerpunkte einzuführen. Aufgrund dieser Feststellungen hat die GPK-N beschlossen, ihre Nachkontrolle abzuschliessen.

Die Kommission hat am 1. März 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Doris Fiala (FDP, ZH) in Bern getagt.