Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat sich mit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesverwaltung befasst. Gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle erkennt die Kommission in diesem Bereich keine grundsätzlichen Mängel. Sie ersucht den Bundesrat jedoch, mögliche Optimierungsmassnahmen in verschiedenen Bereichen der Informations- und Kommunikationstätigkeit der Bundesverwaltung zu prüfen, beispielsweise beim Einsatz von sozialen Medien oder der departementsübergreifenden Nutzung vorhandener Kompetenzen.

​Die GPK-N hat im Januar 2017 die Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) mit einer Evaluation der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes beauftragt. Die Evaluation erstreckte sich auf alle Departemente sowie die Bundeskanzlei und behandelte ebenfalls Fragen zu den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Rahmen nahm die PVK eine Dokumenten- und Kostenanalyse vor, führte Gespräche mit Kommunikationsverantwortlichen aus der Bundesverwaltung und beauftragte die Firma Evaluanda, eine Befragung der Bundeshauskorrespondentinnen und –korrespondenten durchzuführen. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Evaluation wie auch auf eigene Abklärungen hat die GPK-N an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2019 einen Bericht mit ihren Schlussfolgerungen verabschiedet.

Die GPK-N hat im Allgemeinen einen positiven Eindruck von der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesverwaltung erhalten. Sie stellte in diesem Bereich auch keine gröberen Mängel fest. Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes sowie die von ihm veröffentlichten Informationen sind grundsätzlich angemessen, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind insgesamt zweckmässig. Die von der Bundesverwaltung veröffentlichten Informationen sind kohärent und die Kommunikationsprodukte entsprechen weitgehend den Bedürfnissen der befragten Medienschaffenden. Nichtsdestotrotz wurden bei der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes gewisse Schwachpunkte festgestellt, die aus Sicht der GPK-N angegangen werden sollten.

Das grösste Optimierungspotenzial sieht die GPK-N bei der Nutzung vorhandener Fachkompetenzen. Sie stellt fest, dass es innerhalb der Bundesverwaltung Verwaltungseinheiten gibt – wie beispielsweise das Zentrum elektronische Medien, angesiedelt im VBS – welche über Kompetenzen verfügen, die transversal in anderen Departementen zum Einsatz kommen könnten. Diese sind aber wenig bekannt und werden selten von anderen Stellen ausserhalb des Departements genutzt. Die GPK-N ersucht den Bundesrat, Massnahmen zu treffen, um die depratementsübergreifende Nutzung von vorhandenen Kompetenzen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zwischen den Departementen zu fördern. Die Kommission lädt den Bundesrat ausserdem ein, zu prüfen, ob eine Zentralisierung gewisser Querschnittsaufgaben sinnvoll wäre.

Die sozialen Medien gehören zu den wichtigsten Kommunikationsmitteln der Gegenwart. Die GPK-N stellte auf der Grundlage der PVK-Evaluation fest, dass zwar alle Departemente und auch die meisten der untersuchten Verwaltungseinheiten mindestens einen der bekanntesten Kommunikationskanäle (Twitter, Facebook, YouTube oder Instagram) nutzen, dass aber grosse Unterschiede beim Auftritt auf diesen Plattformen erkennbar sind. Die GPK-N ist der Auffassung, dass eine Prüfung der Nutzung der sozialen Medien durch den Bund angezeigt wäre. Sie lädt den Bundesrat deshalb ein, Überlegungen zur strategischen Ausrichtung des Einsatzes dieser Kommunikationskanäle anzustellen und zu klären, welche Plattform für welche Art von Informationen verwendet werden sollte.

Die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit geben immer wieder Anlass zu Diskussionen und parlamentarischen Vorstössen. Die GPK-N begrüsst, dass der jährliche Gesamtaufwand für die Öffentlichkeitsarbeit seit 2010 stabil geblieben ist. Sie ist aber auch der Ansicht, dass bei der Kostenkontrolle und -transparenz besondere Sorgfalt geboten sein muss. Sie lädt den Bundesrat ein, Massnahmen zu ergreifen, um das Bewusstsein für die Kostenproblematik bei den Kommunikationsverantwortlichen innerhalb der Bundesverwaltung zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass in den Departementen eine regelmässige Kontrolle dieser Kosten erfolgt. Ausserdem ersucht sie den Bundesrat, zu prüfen, ob alle Kommunikationsaufgaben auch als solche in den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit ausgewiesen werden.

Die GPK-N empfiehlt dem Bundesrat des Weiteren, die Gefässe für den Austausch zwischen den Departementen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass alle Departemente über Mindestvorgaben für die Informations- und Kommunikationstätigkeit verfügen. Der Bundesrat wird weiter eingeladen, die Nutzung der periodisch erscheinenden Publikationen der Bundesverwaltung durch die Adressaten zu untersuchen sowie deren Digitalisierungspotenzial zu prüfen.

Die GPK-N ersucht den Bundesrat, bis am 29. Januar 2020 zu ihrem Bericht und den darin enthaltenen sieben Empfehlungen Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 15. Oktober 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Doris Fiala (FDP, ZH) in Bern getagt.