Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) beauftragen die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) im Januar 2018 mit einer Evaluation zu Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung. Die PVK prüfte in der Folge sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die Durchführung solcher Untersuchungen in der Praxis. Ein von der PVK in Auftrag gegebenes
Rechtsgutachten kam dabei zum Schluss, dass die rechtlichen Vorgaben für Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen grundsätzlich klar sind. Die PVK stellte im Rahmen ihrer
Evaluation zwar bei verschiedenen der vertieft geprüften Untersuchungen Schwächen fest; sie kam aber insgesamt zum Schluss, dass die Untersuchungen in der Praxis mehrheitlich angemessen angeordnet, durchgeführt und abgeschlossen.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) begrüsst in ihrem
Bericht diese relativ positive Bilanz, welche aufgrund der festgestellten Mängel und offenen Fragen aus früheren Untersuchungen der GPK nicht unbedingt zu erwarten war. Ungeachtet dessen ergeben sich aus der Evaluation und aus der Inspektion der GPK zu den Hochseeschifffahrts-Bürgschaften zwei Problemkreise, welche aus Sicht der Kommission angegangen werden sollten. Diese betreffen einerseits die Zweckmässigkeit der bestehenden, unterschiedlichen Verfahrensarten und andererseits die Verbesserung der Wissensgrundlage.
Zweckmässigkeit der bestehenden Verfahrensarten
Die Abgrenzung der verschiedenen Verfahren bzw. die Wahl der angemessenen Verfahrensart ist nicht nur rechtlich schwierig, sondern auch in der Praxis. Der Entscheid für eine bestimmte Verfahrensart – d.h. für eine Administrativuntersuchung, eine Disziplinaruntersuchung oder ein formloses Verfahren – hat aber wesentliche Folgen für die Durchführung der Untersuchung, insbesondere für die Mitwirkungsrechte der betroffenen Personen und die Massnahmen, welche im Anschluss an die Untersuchungen möglich sind. Vor diesem Hintergrund und da einige Kantone die Unterscheidung der Verfahren in dieser Form oder einzelne Verfahren gar nicht kennen, stellt sich für die GPK-N die Fragen nach der Zweckmässigkeit der unterschiedlichen Verfahrensarten. Sie empfiehlt dem Bundesrat daher, zu prüfen, ob die heutigen Verfahrensarten noch zeitgemäss sind, ob auf bestimmte Untersuchungsverfahren verzichtet oder ob Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in einem Instrument zusammengeführt werden könnten.
Verbesserung der Wissensgrundlage
Unabhängig von den Schlüssen, welche der Bundesrat aus der geforderten Überprüfung der Verfahrensarten zieht, ist die GPK-N der Ansicht, dass die rechtlichen Regelungen alleine nicht genügen, um systematisch eine korrekte Durchführung der Verfahren zu gewährleisten. Die Rechtsgrundlagen müssen dazu durch praxisbezogene Hilfsmittel ergänzt werden. Zudem sollten die Vorgaben und wesentlichen Aspekte der Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen auch im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Führungspersonen vertieft werden. Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, entsprechende Massnahmen zu treffen.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der vorliegenden Untersuchung sowie aus der Inspektion zu den Hochseeschifffahrts-Bürgschaften reicht sie zudem eine Motion ein. Diese beauftragt den Bundesrat, das Wissensmanagement in diesem Bereich einer bestehenden Dienststelle zuzuweisen. Ebenso soll er dafür sorgen, dass sich die Stellen, welche eine Disziplinar- oder Administrativuntersuchung anordnen oder durchführen, bei Verfahrensfragen jeweils systematisch an die Anlaufstelle wenden.
Der Bundesrat wird aufgefordert, bis am 20. Februar 2020 Stellung zu den Ergebnissen und den beiden Empfehlungen der GPK-N zu nehmen.
Die GPK-N hat am 19. November 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Doris Fiala (FDP, ZH) in Bern getagt.