Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidg. Räte haben an ihrer heutigen Sitzung beschlossen, im Rahmen einer Inspektion zu den Hochseeschifffahrts-Bürgschaften insbesondere Fragen zur departementalen Aufsicht und zum Risikomanagement zu klären.

Aufgrund der Problematik bezüglich der Bürgschaften des Bundes für die Hochseeschifffahrt, welche im Frühling 2017 einen Nachtragkredit von CHF 215 Mio. notwendig machte, hatten die GPK am 4. Juli 2017 beschlossen, erste Abklärungen zur Problematik bezüglich der Bürgschaften des Bundes für die Hochseeschifffahrt einzuleiten, um auf dieser Basis zu prüfen, ob Handlungsbedarf für die Oberaufsicht besteht. Die GPK haben für die Inspektion eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich aus je fünf Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (Yvonne Feri, Präsidentin der Arbeitsgruppe; Martin Candinas; Thomas de Courten; Louis Schelbert; Erich von Siebenthal) und des Ständerats (Andrea Caroni; Joachim Eder; Géraldine Savary; Hans Stöckli; Beat Vonlanthen) zusammensetzt.
Die Arbeitsgruppe hat in der Folge erste Anhörungen durchgeführt und insbesondere den Bericht der Administrativuntersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Gewährung und Begleitung der Bürgschaften für die Schweizer Hochseeflotte durch das zuständige Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) behandelt.
Auf der Basis dieser Abklärungen haben die GPK am 25. September 2017 entschieden, eine Inspektion einzuleiten. Sie fokussieren dabei auf die folgenden Aspekte, welche nicht Gegenstand der Administrativuntersuchung waren, welche die EFK im Auftrag des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) durchgeführt hat:

  1. Aufsicht des WBF über das BWL; Aufsicht / Information Gesamtbundesrat;
  2. Aufsicht des EDA über das Eidg. Seeschifffahrtsamt (SSA);
  3. Rolle der EFK aufgrund ihrer Prüfungen von 2010 und 2014 betr. das BWL;
  4. Lehren aus der Angelegenheit für weitere Bürgschaften des Bundes und für das Risikomanagement des Bundes.

Hingegen werden die GPK darauf verzichten, den Verkaufsprozess der Schiffe sowie das Zusammenspiel zwischen Seeschifffahrtsamt und BWL näher zu prüfen, da in diesen Bereichen die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) bereits begleitend tätig ist. Ferner ersuchen sie die FinDel, im Rahmen ihrer laufenden Befassung mit dem Verkaufsprozess auch verschiedenen Vorwürfen zur Abwicklung und zum Zeitpunkt des Verkaufs nachzugehen, welche durch Ratsmitglieder und in den Medien aufgeworfen wurden.

Die GPK haben am 25. September 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Stöckli (SP, BE) und Nationalrat Alfred Heer (SVP, ZH) in Bern getagt.