Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat beschlossen, in Zusammenhang mit der öffentlich bekannt gewordenen Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Firma Crypto AG und ausländischen Nachrichtendiensten, eine Inspektion durchzuführen.

​Diese Woche haben in- und ausländische Medien darüber informiert, wie ausländische Nachrichtendienste die Schweizer Firma Crypto AG über Jahrzehnte hinweg für die nachrichtendienstliche Aufklärung von Drittstaaten benutzt haben. Dieser Sachverhalt wird durch diverse Reaktionen in den dafür verantwortlichen Staaten grundsätzlich bestätigt.

Zur Rolle der Schweizer Behörden hat der Bundesrat bisher noch nicht Stellung genommen. Hingegen wurde alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer für weitere, weitreichende Abklärungen engagiert. Wie die Reaktionen der Öffentlichkeit und der Politik zeigen, wird dies als ungenügend erachtet. Die GPDel hat an ihrer heutigen Sitzung beschlossen, umgehend eine formelle Inspektion an die Hand zu nehmen.

Als Oberaufsicht über die Nachrichtendienste und die Geheimbereiche des Bundes im Allgemeinen wird die GPDel insbesondere die Berührungspunkte von Bundesstellen mit den in dieser Angelegenheit relevanten ausländischen Nachrichtendiensten untersuchen. Sie wird ebenfalls abklären, ob und inwieweit der Bundesrat gegebenenfalls über die Sachlage bezüglich der Firma Crypto AG informiert war.

Die GPDel begrüsst die vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Untersuchungen und ermächtigt ihn gestützt auf Art. 154a ParlG, die Arbeiten von alt Bundesrichter Oberholzer weiterführen zu lassen. Darüber hinaus wird die GPDel den Bundesrat auffordern, dafür zu sorgen, dass Herr Oberholzer uneingeschränkten Zugang zu allen Archivbeständen erhält. Weiter wird die GPDel ihre Inspektion eng mit ihm koordinieren, hingegen macht die GPDel im Zusammenhang mit der Anhörung von heutigen oder früheren Personen im Dienst des Bundes ihren Vorrang geltend. Die Details werden dem Bundesrat und Herrn Oberholzer bekannt gegeben.

Die GPDel beginnt ihre ersten Anhörungen noch diesen Monat. Über die Resultate der Inspektion wird sie zum gegebenen Zeitpunkt die Öffentlichkeit informieren.