Im Nachgang zu ihren Arbeiten zur Covid-19-Pandemie haben die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) den Entwurf der neuen Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) geprüft. Die GPK begrüssen grundsätzlich die vom Bundesrat vorgeschlagene Reorganisation. Sie sind aber der Auffassung, dass es weiterer Präzisierungen bedarf, namentlich zur Einsetzung der Krisenorganisation, zu den Rollen und zur Führung der verschiedenen Organe sowie zum Einbezug der Kantone.

Im Rahmen ihrer Inspektionen zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie haben die beiden GPK mehrere Empfehlungen zur Krisenorganisation des Bundes formuliert. Im Nachgang dazu haben sie sich nun mit dem Entwurf der neuen KOBV befasst. An ihrer jeweiligen Plenarsitzung vom 12. bzw. 19. November 2024 haben sie im Hinblick auf die baldige Verabschiedung der KOBV durch den Bundesrat eine gemeinsame Stellungnahme zum Verordnungsentwurf verabschiedet.

Die GPK kommen zum Schluss, dass die in der KOBV angedachte Struktur angemessen ist. Diese sollte es dem Bund ermöglichen, auf künftige Krisen flexibel zu reagieren und gleichzeitig die bestehenden Kompetenzen in der Bundesverwaltung bestmöglich zu nutzen. Zudem trägt die Verordnung zu einer ausgewogeneren Vertretung der Departemente und zum Einbezug der Wissenschaft in das Krisenmanagement bei. Angesichts der Erfahrungen aus der Pandemie sind die GPK jedoch der Auffassung, dass mehrere Punkte der Verordnung präzisiert werden müssen, um zu gewährleisten, dass die vorgesehene Struktur ihren Zweck im Krisenfall auch tatsächlich erfüllt.

Klärung der Aktivierung der Krisenorganisation und des Einbezugs der Kantone

Aus Sicht der GPK müssen in der KOBV Präzisierungen in Bezug auf den richtigen Zeitpunkt für die Auslösung der Krisenorganisation, die Reihenfolge der Aktivierung der Krisenorgane und die Kriterien für die Bestimmungen des federführenden Departementes vorgenommen werden. Auch die Aufgaben der in der KOBV vorgesehenen Krisenorgane müssen klar von denjenigen anderer Krisen- und Sicherheitsorgane des Bundes, die bereits bestehen wie beispielsweise des Nationalen Terrorausschusses) abgegrenzt werden.

Zudem halten es die GPK für unerlässlich, dass die Kantone systematisch in den Stäben des Bundes vertreten sind, sobald sie von einer Krise betroffen sind. Die Kommissionen laden den Bundesrat ein, dies in der Verordnung expliziter festzuhalten.

Klarere Definition der Rolle und der Funktionsweise der Krisenorgane

Aus Sicht der GPK müssen auch die Aufgaben und die Funktionsweise der in der KOBV vorgesehenen Organe sowie die Rolle der in diesen Organen involvierten Einheiten geklärt werden. Dies gilt insbesondere für die neue Querschnittsstelle «Basisorganisation Krisenmanagement» (BOK), welche die Bundesverwaltung bei der Vorbereitung auf Krisen und bei deren Bewältigung unterstützen soll.

Für die GPK ist es zentral, dass in den Verwaltungseinheiten Krisen frühzeitig erkannt werden, weshalb diesem Punkt in der Verordnung mehr Gewicht beigemessen werden sollte. Ferner halten es die GPK für wichtig, dass die Krisenorganisation den jüngsten sicherheitspolitischen Entwicklungen (bewaffnete Konflikte, Desinformation usw.) Rechnung trägt. Zudem sollte die KOBV vorsehen, dass die Praxistauglichkeit der Krisenorganisation regelmässig anhand von Übungen überprüft wird.

Zu guter Letzt wünschen die GPK, dass allgemeine Leitlinien für die Funktionsweise und die Zuständigkeiten der Fachkrisenstäbe der Bundeseinheiten (wie z.B. die Covid-19-Taskforce des BAG) erarbeitet werden, da diese Aspekte nicht in der Verordnung geregelt sind.

Nachverfolgung der Umsetzung

Die GPK werden sich im Laufe der kommenden Monate und Jahre über die Umsetzung der neuen Krisenorganisation informieren. In diesem Rahmen werden sie verschiedene weitere Aspekte thematisieren, auf die sie in ihren Empfehlungen hingewiesen haben (z. B. das Personalmanagement im Krisenfall).

Die GPK-N hat am 12. November 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich Hess (SVP, BE) in Bern getagt. Die GPK-S hat am 19. November 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Charles Juillard (Die Mitte, JU) in Bern getagt.