Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat richteten im Rahmen ihrer Inspektionen über den Umgang der Bundesbehörden mit der Covid-19-Pandemie 59 Empfehlungen an den Bundesrat und reichten 7 parlamentarische Vorstösse ein. Einige dieser Empfehlungen und Vorstösse forderten Anpassungen und Ergänzungen des EpG.
Vor diesem Hintergrund haben die beiden GPK geprüft, inwieweit der Entwurf des Bundesrates zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (25.069) ihre damaligen Empfehlungen und Vorstösse umsetzt. Da die GPK teilweise Präzisierungs- und Verbesserungsbedarf sehen, haben sie beschlossen, im Hinblick auf die Detailberatung des Entwurfs bei der zuständigen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) einen Mitbericht mit Anträgen einzureichen.
Erforderliche Abklärungen oder Ergänzungen
Die GPK sind der Auffassung, dass der Bundesrat ihre Feststellungen und Empfehlungen in seinem Revisionsentwurf teilweise nicht angemessen berücksichtigt hat. Aus ihrer Sicht sind ins EpG Bestimmungen zu zentralen Aspekten der Pandemiebewältigung wie dem Einbezug der Wissenschaft oder der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes aufzunehmen.
Im Weiteren ersuchen die GPK die SGK-S, zu prüfen, ob gewisse Bestimmungen des Entwurfs, beispielsweise über die Verteilung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen für Pandemiemassnahmen, in einer künftigen Krise tatsächlich umsetzbar sind. Ferner ersuchen sie die SGK-S abzuklären, ob im Gesetz präzisiert werden sollte, wie gewisse Bestimmungen umzusetzen sind.
Mehrere Empfehlungen umgesetzt – Nachkontrollen geplant
Insgesamt haben die GPK bei ihrer Prüfung keine Aspekte erkannt, die aus Sicht der Oberaufsicht eine Ablehnung des Entwurfs rechtfertigen würden. Vielmehr begrüssen sie die gewählte Stossrichtung. So werden im Revisionsentwurf mehrere ihrer Empfehlungen umgesetzt, zum Beispiel durch Präzisierungen betreffend die Feststellung der besonderen Lage. Die Kommissionen begrüssen zudem die Schaffung einer formellen gesetzlichen Grundlage für das Gesundheitszertifikat und den Aufbau eines nationalen Contact-Tracing-Systems.
Über die gesetzgeberischen Aspekte der EpG-Revision hinaus werden die GPK in den kommenden Monaten und Jahren verschiedene Aspekte des Krisenmanagements der Bundesverwaltung (vor allem in Gesundheitskrisen) vertiefen. Sie werden sich insbesondere mit der neuen Krisenorganisation des Bundes, mit der Verhütung und Bewältigung von Pandemien durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die anderen zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes sowie mit der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich befassen.
Die GPK-S hat am 11. November 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Charles Juillard (Die Mitte, JU) in Bern und die GPK-N hat am 18. November 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich Hess (SVP, BE) ebenfalls in Bern getagt.