Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat Kenntnis genommen von den jüngsten Enthüllungen über die nicht gesetzeskonforme Buchungspraxis bei der PostAuto Schweiz AG. Sie hat beschlossen, sich zunächst beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über den Sachverhalt, die ergriffenen Massnahmen und die eingeleiteten Schritte zu erkundigen.

​Die GPK-S hat an ihrer Sitzung vom 23. Februar 2018 Kenntnis genommen von den Informationen, die in der Angelegenheit PostAuto Schweiz AG derzeit vorliegen, sowie von den verschiedenen Vorkehrungen, die von den beteiligten Akteuren bereits getroffen worden sind. Sie wünscht in einem ersten Schritt zusätzliche Informationen vom UVEK, um sich einen besseren Überblick über die Angelegenheit verschaffen zu können. Auf der Grundlage dieser Informationen wird die GPK-S dann im Rahmen ihrer Kompetenzen und unter Berücksichtigung der Kompetenzen der verschiedenen parlamentarischen Aufsichts- und Oberaufsichtsorgane (zum Beispiel Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte) über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

Die Subkommission EDI/UVEK der GPK-S hat in diesem Zusammenhang ein Schreiben mit mehreren Fragen zur aktuellen Situation, zu den eingeleiteten Schritten und zum vorgesehenen Zeitplan an die Vorsteherin des UVEK gerichtet.

Die Angelegenheit PostAuto Schweiz AG wird auch in den Anhörungen der Vorsteherin des UVEK und der Konzernleitung der Schweizerischen Post AG im April zur Sprache kommen, wenn sich die Subkommissionen EDI/UVEK der GPK beider Räte wie jedes Jahr mit dem Jahresbericht des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele durch die Schweizerische Post AG sowie mit dem Geschäftsbericht des Unternehmens befassen. Diese Anhörungen finden im Beisein von Mitgliedern der Finanzkommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen statt.

Die GPK-S hat am 23. Februar 2018 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.