Die GPK-S hatte im August 2018 einen Bericht über die Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen im Bereich der Interessenbindungen durch den Bundesrat und die zuständigen Departemente veröffentlicht. Anhand des Beispiels des Mandats der Verwaltungsratspräsidentin der SBB, Monika Ribar, beim Unternehmen Capoinvest war die Kommission zum Schluss gekommen, dass diese Aufsicht verstärkt werden muss. Sie hatte vier Empfehlungen dazu formuliert. In einem heute veröffentlichten
Kurzbericht beurteilt die GPK-S den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlungen von 2018. Dabei berücksichtigt sie die Ergebnisse des vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Expertenberichts zur Corporate Governance sowie die vom Bundesrat auf dieser Grundlage ergriffenen Massnahmen.
Die GPK-S nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Bundesrat mit ihren Feststellungen weitgehend einverstanden ist. Er anerkennt, dass ihm in Bezug auf die Überwachung der Interessenbindungen in den bundesnahen Unternehmen eine subsidiäre Mitverantwortung zukommt, auch wenn die Hauptverantwortung bei den betroffenen Unternehmen liegt. Auf den Bericht der GPK-S hin haben der Bundesrat und die Bundesverwaltung verschiedene Massnahmen getroffen, um die Grundprinzipien im Umgang mit Interessenbindungen in den Unternehmen genauer zu definieren. Die Generalsekretariate des UVEK und des VBS sowie die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) haben in einem Schreiben von Ende 2018 an die betroffenen Unternehmen die Erwartungen des Bundes im Bereich der Interessenbindungen präzisiert. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, seinen Corporate-Governance-Bericht von 2006 zu ergänzen, was die Rolle des Verwaltungsrates in diesem Bereich betrifft. Angesichts der unternommenen Schritte betrachtet die Kommission ihre Empfehlungen zur Deklaration von Mandaten (Empfehlung 1), zu den Ausschüssen zur Überwachung der Interessenbindungen (Empfehlung 2) und zu den unterjährigen Mandatsänderungen (Empfehlung 3) als weitgehend umgesetzt.
Dennoch hält es die Kommission für äusserst wichtig, dass der Bundesrat nicht nur die Vorschriften zu Interessenkonflikten formuliert, sondern auch sicherstellt, dass die Unternehmen die entsprechenden Grundsätze in die Praxis umsetzen und ihre einschlägigen internen Reglemente auch tatsächlich anwenden. Der Bundesrat hat mitgeteilt, seine Aufsicht in diesem Bereich verstärken zu wollen. Die Kommission kann jedoch nicht klar erkennen, welche konkreten Massnahmen zu dieser Verstärkung beitragen sollen, und ist der Meinung, dass diesbezüglich noch mehrere Punkte zu präzisieren sind. In ihren Augen sollte der Bundesrat trotz der Vorbehalte, welche die Departemente diesbezüglich geäussert haben, noch einmal gründlich prüfen, ob nicht eine Vereinheitlichung der Wahlverfahren in den verschiedenen Unternehmen sinnvoll wäre. Zudem ist die GPK-S der Auffassung, dass die Rolle der EFV im Bereich der Überwachung der Interessenbindungen geklärt werden muss. Zu guter Letzt fragt sich die GPK-S, ob es nicht angemessen wäre, wenn der Bundesrat eine Liste mit Sanktionen erstellen würde, die der Eigner bei inkorrekten Deklarationen von Interessenbindungen aussprechen könnte.
Die Kommission ist generell der Ansicht, dass der Bundesrat alle Leitsätze zur Corporate Governance des Bundes – nach dem Vorbild des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance – in einem regelmässig zu aktualisierenden Referenzdokument festhalten sollte. Ein solches Dokument würde eine klare und kontinuierlich aktualisierte Grundlage für die Eignerpolitik des Bundes bieten und die Transparenz gegenüber der Bevölkerung, dem Parlament und anderen Beteiligten erhöhen. Die Kommission ersucht den Bundesrat, im Rahmen seiner Arbeiten zum Postulat Abate 18.4274 «Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbstständigten Einheiten des Bundes» ein solches Referenzdokument zu verfassen.
Die Kommission schliesst ihre Inspektion ab, wird sich aber spätestens in zwei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle über den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlungen von 2018 und ihrer Forderungen in diesem Kurzbericht informieren.
Die GPK-S hat am 12. November 2019 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.