Drei Jahre nach der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe für die Haushalte hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates Bilanz gezogen über die Adressierungsprobleme, zu denen es nach der Einführung der Abgabe kam. Sie stellt zufrieden fest, dass sich die Qualität der Adressdaten deutlich verbessert hat, bedauert jedoch, dass es bisher nicht möglich war, einen digitalisierten Prozess für die Adresskorrekturen einzuführen. Ausserdem hat sie Kenntnis genommen vom Beschluss des Bundes, die Erhebungsstelle Serafe AG für den Mehraufwand, der über ihr Pflichtenheft hinausgeht, zu entschädigen. Die GPK-S erachtet diesen Beschluss grundsätzlich als angemessen. Auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen hat die Kommission beschlossen, ihre Arbeiten in diesem Dossier abzuschliessen.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat an ihrer Sitzung vom 23. Mai 2022 die Umsetzung der Empfehlungen bilanziert, die sie im Oktober 2020 aufgrund der Adressierungsprobleme im Zusammenhang mit der neuen Radio- und Fernsehabgabe für die Haushalte formuliert hatte. Diese Empfehlungen betrafen die Qualität der Haushaltsdaten und die zusätzlichen Kosten der Adressierungsprobleme.

Verbesserung der Qualität der Daten, die als Grundlage für die Rechnungsstellung dienen

Die GPK-S stellt zufrieden fest, dass sich die Qualität der Daten, die als Grundlage für die Rechnungsstellung dienen, deutlich verbessert hat. Die Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden, Erhebungsstelle (Serafe AG) sowie Kantonen und Gemeinden bei der Korrektur fehlerhafter Adressen scheint zufriedenstellend zu funktionieren. Die Fehlerquote bei der Adressierung liegt mittlerweile unter 1 Prozent und somit klar unter dem gesetzlich tolerierten Grenzwert. Aus Sicht der Kommission lassen sich bestimmte punktuelle Fehler nicht vermeiden. Dennoch ist sie der Auffassung, dass die Verbesserung der Datenqualität ein stetiges Ziel bleiben muss.

Die Kommission nimmt davon Kenntnis, dass die zuständigen Behörden nach gemeinsamer Diskussion beschlossen haben, auf eine stärkere Digitalisierung des Prozesses zur Korrektur der Haushaltsdaten zu verzichten, da ein solches Vorgehen als zu aufwändig und technisch zu anspruchsvoll erachtet wird. Die GPK-S kann die Argumente nachvollziehen, ersucht den Bundesrat aber, sicherzustellen, dass die Digitalisierung ein mittelfristiges Ziel bleibt.

Zusätzliche Kosten der Adressierungsprobleme

Die GPK-S ersuchte den Bundesrat ausserdem, die Zusatzkosten zu ermitteln, welche der Serafe AG sowie den Kantonen und Gemeinden aufgrund der Adressierungsprobleme entstanden sind, und zu klären, ob der Bund für diese Zusatzkosten aufkommen muss.

Sie teilt die Meinung des Bundesrates, wonach eine Entschädigung der Kantone und Gemeinden für die Verbesserung der Einwohnerregister gesetzlich nicht vorgesehen ist, fällt diese Aufgabe doch in deren Zuständigkeitsbereich. Bisher sind keinerlei Entschädigungsgesuche von Kantonen oder Gemeinden eingegangen.

Die Kommission ist darüber informiert worden, dass die Serafe AG beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Frühjahr 2021 eine Liste des Mehraufwands einreichte für die Aufgaben, die sie in den Jahren 2018 bis 2020 über ihr Pflichtenheft hinaus wahrgenommen hatte, und dass das Bundesamt nach einer detaillierten Prüfung beschloss, dem Unternehmen für diesen Zeitraum zusätzlich eine Entschädigung von 3,1 Millionen Franken zuzusprechen. Dem BAKOM zufolge ist dieser Mehraufwand in erster Linie darauf zurückzuführen, dass «die Datenlieferungen der Kantone teilweise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen» und es daher notwendig war, die Serafe AG mit zusätzlichen Aufgaben zu betrauen, die insbesondere den Ausbau ihres Callcenters und die Einführung eines Prozesses zur Meldung von Fehlern bedingten. Aus Sicht der GPK-S ist die Argumentation des BAKOM überzeugend und sie erachtet es grundsätzlich als angemessen, die Serafe AG für diese zusätzlichen Aufgaben zu entschädigen.

Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass die Serafe AG in den kommenden Jahren mit weiterem Mehraufwand rechnet, der aber stetig abnehmen dürfte. Sie begrüsst, dass dieser Aspekt in der Zwischenzeit mit einem Ergänzungsvertrag, der am 1. Januar 2022 in Kraft trat, proaktiv geregelt wurde. Die GPK-S erwartet vom Bundesrat, dass er im Hinblick auf die nächste Erhebungsperiode erneut prüft, ob das Pflichtenheft der Serafe AG aufgrund der gemachten Erfahrungen überarbeitet werden muss.

Insgesamt stellt die GPK-S fest, dass das Abgabenerhebungssystem gut zu funktionieren scheint, die Kernaufgaben der Erhebungsstelle bewältigt werden und die durch die Adressierungsfehler bedingten Startschwierigkeiten weitgehend behoben sind. Vor diesem Hintergrund schliesst die Kommission ihre Arbeiten in diesem Dossier ab. Sie hat dem Bundesrat ihre abschliessende Beurteilung zukommen lassen und wird den Umsetzungsstand ihrer Empfehlungen vor Ende 2024 im Rahmen einer Nachkontrolle prüfen.

Die GPK-S hat am 23. Mai 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) in Bern getagt.