Die KVF-S beantragt verschiedene Optimierungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur in den Ausbauschritten 2025 und 2035. Dank der Berücksichtigung von Massnahmen in verschiedenen Regionen soll der öffentliche Verkehr schweizweit Verbesserungen erfahren.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Detailberatung der Botschaft zum Stand und zu Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 (23.055) fortgesetzt. Die darin enthaltene, langfristige Strategie «Perspektive Bahn 2050» wie auch die vorgesehenen Anpassungen der Ausbauschritte 2025 und 2035 unterstützt die Kommission zwar im Grundsatz. Mit Blick auf eine über alle Regionen ausgewogene Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs beantragt sie allerdings verschiedene Anpassungen der Ausbauschritte und die entsprechende Erhöhung der Verpflichtungskredite.

So beantragt die Kommission ihrem Rat zum einen die Fortsetzung der Planung für die Entflechtung Pratteln im Rahmen des Ausbauschritts 2025 (Krediterhöhung von 25 Mio. Franken).

Zum anderen beantragt die KVF-S auch verschiedene Anpassungen des Ausbauschritts 2035. Demnach soll der Ausbau des Bahnhofs Ebikon explizit als Massnahme in den Ausbauschritt 2035 aufgenommen werden (Krediterhöhung von 100 Mio. Franken). Des Weiteren hat sich die Kommission auch für die Realisierung des Morgartenrings ausgesprochen (Krediterhöhung von 15 Mio. Franken). Ebenso beantragt die KVF-S, die Projektierung des Doppelspurausbaus Tiefenwinkel sowie Studien zur Westschweiz im Rahmen des Ausbauschritts 2035 vorzunehmen (Krediterhöhung von 10 Mio. Franken). Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie zudem, weitere Projekte in der Westschweiz aufzunehmen, damit diese keine weiteren Fahrplan-Verschlechterungen in Kauf nehmen muss (Krediterhöhung von 100 Mio. Franken). Schliesslich hat die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag auf Vorinvestitionen für die Realisierung des Meilibachtunnels abgelehnt (Krediterhöhung von 100 Mio. Franken), da sie keine Verzögerungen beim Bau des Zimmerbergtunnels II riskieren möchte. Eine Minderheit möchte durch diese Vorinvestition genau die befürchteten Verzögerungen in der langfristigen Perspektive verhindern und damit auch Angebotseinschränkungen vermeiden.

In der Gesamtabstimmung hat die KVF-S alle vier Bundesbeschlüsse je mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Weiter hat die KVF-S die Änderung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) (23.021) beraten, welche den fairen Wettbewerb im Strassenverkehr stärken und die Kriterien für die Zulassung als Strassentransportunternehmen mit den EU-Vorschriften in Einklang bringen soll. Die Kommission ist einstimmig auf den Entwurf eingetreten, hat aber Änderungen an der Vorlage beschlossen. So möchte die KVF-S eine Präzisierung vornehmen, welche klarstellt, dass keine Unternehmen unter die neue Zulassungspflicht fallen, welche die Güter ausschliesslich zur Erbringung der von ihnen angebotenen Dienstleistung befördern (Art. 3 Abs. 1ter Bst. abis). Damit soll Klarheit für die betroffene Branche geschaffen werden. Zusätzlich beantragt die Kommission einstimmig, dass beim Register der Strassentransportunternehmen zwei Erhebungsvorgaben – namentlich die Anzahl der beschäftigten Personen und die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge – gestrichen werden sollen (Art. 9 Abs. 3 Bst. f und g). In der Gesamtabstimmung hat die KVF-S die Vorlage einstimmig angenommen. Der Ständerat wird diese Vorlage anlässlich der Wintersession 2023 behandeln.

Die Kommission hat sich des Weiteren erneut mit der parlamentarischen Initiative zur Präzisierung des Anwendungsbereichs des Postgesetzes (21.505) befasst. Um über die Frage des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs befinden zu können, hörte die Kommission sowohl Vertretungen der Liefer- und Kurierdienste wie auch der Schweizerischen Post AG an. Sie wird im nächsten Quartal über die Zustimmung zum Beschluss ihrer Schwesterkommission, der Initiative Folge zu geben, entscheiden.

Schliesslich hat die KVF-S über das weitere Vorgehen betreffend die beiden parlamentarischen Initiativen über die Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe (22.407) und die Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (22.417) beraten, nachdem auch ihre Schwesterkommission die Initiativen befürwortet hatte. Die Kommission möchte im ersten Quartal 2024 die Eckwerte der beiden parlamentarischen Initiativen definieren und einen Vorentwurf in die Vernehmlassung schicken. Somit könnte in der zweiten Jahreshälfte eine Vorlage von den Räten behandelt und verabschiedet werden.