Die GPK-S zieht in einem heute veröffentlichten Bericht eine insgesamt positive Bilanz der Umsetzung der vier Empfehlungen, die sie 2018 zum Umgang mit Interessenbindungen in bundesnahen Unternehmen (Post, SBB, Swisscom, Skyguide, RUAG-Gruppe) abgab. Sie hat deshalb beschlossen, ihre Arbeiten in diesem Dossier abzuschliessen.
Klare Fortschritte bei Regeln, Verfahren und Transparenz
Die GPK-S begrüsst, dass die Unternehmen ihre Regeln für die Meldung von Interessenbindungen ergänzt haben. Mit diesen Regeln kann künftig eine konsequente Handhabung dieses Aspektes sichergestellt werden. Die Kommission hebt in diesem Zusammenhang die positiven Auswirkungen des 2019 verabschiedeten neuen Corporate-Governance-Leitsatzes Nr. 6 und des 2023 in Kraft getretenen neuen Artikels 717a des Obligationenrechts hervor. Positiv beurteilt sie zudem die Massnahmen der Unternehmen zur Sensibilisierung ihrer obersten Kader für dieses Thema.
Die bundesnahen Unternehmen haben ausserdem Fortschritte bei den Verfahren für die Meldung und Kontrolle der Interessenbindungen, aber auch bei ihrer Transparenz in diesem Bereich erzielt. Die Verwaltungsräte befassen sich neu mindestens einmal jährlich mit den Interessenbindungen und die Geschäftsberichte enthalten inzwischen detailliertere Informationen zu diesem Thema. Bei einigen Unternehmen sieht die GPK-S allerdings noch Verbesserungsbedarf bei der Information in den Geschäftsberichten.
Verbesserungspotenzial bei der Aufsicht des Bundes
Die Bilanz der Kommission bezüglich der Aufsicht im Bereich der Interessenbindungen durch Bundesbehörden, denen eine Eignerrolle zukommt – d. h. EFD, UVEK und VBS – fällt durchzogener aus.
Positiv beurteilt die GPK-S, dass diese Bundesbehörden grundsätzlich über die erforderlichen Instrumente zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben verfügen. So können sie dieses Thema insbesondere an den Quartalsgesprächen mit den Unternehmen besprechen. Ausserdem verfügt der Bundesrat über eine Liste möglicher Sanktionen für Versäumnisse. Auch haben das Eidgenössische Personalamt und die Eidgenössische Finanzverwaltung eine Vorlage für die Departementsanträge an den Bundesrat zur Wahl neuer Verwaltungsratsmitglieder erstellt, in welcher ausdrücklich darauf hingewiesen wird, wie wichtig die Überprüfung der Interessenbindungen durch die Departemente ist.
Die GPK-S ist allerdings der Auffassung, dass die praktische Umsetzung der Aufsicht durch die Bundesbehörden in mancher Hinsicht noch verbessert werden könnte. Sie hält insbesondere fest, dass das Thema der Interessenbindungen in den vergangenen Jahren nicht Gegenstand der periodischen Gespräche mit den Unternehmen war. Zudem bestehen nach wie vor gewisse Unterschiede in der Art und Weise, wie die Departemente die Anträge an den Bundesrat zur Wahl neuer Verwaltungsratsmitglieder behandeln. Die Kommission ersucht den Bundesrat deshalb, dafür zu sorgen, dass die zuständigen Verwaltungseinheiten dieses Thema proaktiver angehen und diesbezüglich einen regelmässigen Dialog mit den Unternehmen führen.
Die GPK-S hat am 5. Juli 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Charles Juillard (Die Mitte, JU) in Bern getagt.