In Kalenderwoche 37 wird eine ausserordentliche Session stattfinden, an welcher National- und Ständerat je drei gleichlautende Motionen behandeln werden. Dies haben die beiden Ratsbüros heute festgelegt, nachdem 64 Mitglieder des Nationalrats eine derartige Session verlangt haben.

​Gemäss Artikel 2, Absatz 3 des Parlamentsgesetzes kann ein Viertel der Mitglieder eines Rates eine ausserordentliche Session beider Räte verlangen, um in beiden Räten eingereichte, gleichlautende Motionen zu behandeln. Von diesem Recht haben 64 Mitglieder des Nationalrats Gebrauch gemacht und die Behandlung der Motionen 20.3466 , 20.3467 , 20.3701 im Nationalrat sowie 20.3756 , 20.3762 , 20.3761 im Ständerat verlangt.
Der Zeitpunkt einer ausserordentlichen Session wird durch die beiden Ratsbüros festgelegt, gemäss Gesetz muss sie in beiden Räten in der Regel in der gleichen Kalenderwoche stattfinden. Die Büros haben heute beschlossen die ausserordentliche Session in der Kalenderwoche 37 durchzuführen.

Der Bundesrat hat die Büros darüber informiert, dass die entsprechenden Motionen an der Sitzung vom 1. Juli beantwortet werden.