Unabhängige, vielfältige Medien erfüllen eine wichtige demokratiepolitische Funktion. Die wirtschaftliche Situation der Medien verschlechtert sich aber zunehmend: Die Werbeeinnahmen gehen stetig zurück, was die Medienorganisationen zu immer weiteren Sparmassnahmen zwingt. Diese Entwicklung trifft nicht nur die Medien selbst, sondern auch die vorgelagerten Institutionen, die den Medien Dienstleistungen anbieten.
Mit dem im Rahmen der parlamentarischen Initiativen 22.407 und 22.417 ausgearbeiteten Vorentwurf der KVF-S soll das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen geändert werden. Die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter sollen erhöht werden können. Zudem sollen die bestehenden allgemeinen Massnahmen zur Medienförderung ausgebaut werden. Dabei geht es namentlich um die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen. Diese Massnahmen sollen der Qualität der Schweizer Medien dienen, wobei der gesamte Mediensektor unabhängig vom Geschäftsmodell profitieren soll. Die Finanzierung erfolgt über die Abgabe für Radio und Fernsehen.
Die Kommission hat den Vorentwurf an ihrer Sitzung vom 21. Juni 2024 mit 10 zu 2 Stimmen angenommen. Die Minderheit beantragt Nichteintreten und weist dabei insbesondere darauf hin, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Massnahmen im Massnahmenpaket zugunsten der Medien, das 2022 in der Volksabstimmung abgelehnt wurde, enthalten waren. In den Augen der Minderheit ist es hinsichtlich des Respekts vor dem Stimmvolk problematisch, diese Massnahmen nun erneut vorzuschlagen.
Die KVF-S schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis zum 28. Oktober 2024 in die Vernehmlassung.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf folgenden Seiten abrufbar:
Die Stellungnahmen zum Vorentwurf sind bis zum 28. Oktober 2024 – möglichst auf elektronischem Weg über die neue Plattform «Consultations» (www.gate.bag.admin.ch/consultations) – einzureichen.