Die Kommission will fundierte Informationen über die Definition der Marktbeherrschung in Zusammenhang mit der Regulierung des Netzzugangs und zu weiteren Themen der laufenden FMG-Revision einholen.

​Die Kommission hat sich erneut mit der Revision des Fernmeldegesetzes (17.058) befasst und für die anstehende Detailberatung von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt. Ausserdem wird sie im April Anhörungen zu den Themen Zugangsregulierung, Einführung der 5G-Technologie und Netzsperren durchführen. Die Detailberatung wird sie im Juli aufnehmen.

Die Entwicklung des Poststellennetzes und die Vorkommnisse bei Postauto Schweiz haben in den letzten Monaten die Bevölkerung und diverse Behörden stark beschäftigt. Die KVF als Fernmeldekommission hat deshalb mit Blick auf eine allfällige zukünftige gesetzliche Regelung an ihrer Sitzung vom 19. März verschiedene Aussprachen geführt. Die Vorsteherin des UVEK, Bundesrätin Doris Leuthard, und der Vorsteher der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Serge Gaillard, wurden als Vertreter des Eigners angehört, der Präsident der Postcom, Hans Hollenstein als Hüter der Grundversorgung, Peter Füglistaler, der Direktor des BAV als Vertreter der Aufsichtsbehörde im regionalen Personenverkehr. Ebenfalls Aussprachen führte die Kommission mit der Konzernleitung der Schweizerischen Post durch, namentlich mit dem Verwaltungsratspräsidenten Urs Schwaller, der Konzernchefin Susanne Ruoff und dem Finanzchef Alex Glanzmann.

Die Kommission hält fest, dass einzelne Fragen offen sind oder nicht abschliessend geklärt werden konnten, sie will und kann aber den verschiedenen laufenden Verfahren nicht vorgreifen. Sie wird deshalb den Ausgang der Untersuchungen im Bereich Postauto und die Resultate des Runden Tisches zur künftigen Entwicklung des Poststellennetzes abwarten und dann voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres ihre Entscheide zum politischen Handlungsbedarf fällen. Bereits jetzt wünscht die Kommission, dass die Schweizerische Post bezüglich der Bilanzzahlen ihrer Tochtergesellschaften grössere Transparenz gegenüber dem Parlament schafft.
Ebenfalls in der zweiten Hälfte des Jahres werden die Beratungen zur Standesinitiative des Kantons Tessin 16.320 s Kt.Iv. TI. Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter und zur gleichlautenden Initiative des Kantons Wallis (17.302) aufgenommen.

Die Kommission hat sich ausserdem mit der von ihr anfangs 2017 eingereichten Kommissionsmotion 17.3012 n Mo. Nationalrat (KVF-NR). Postgesetzgebung befasst und die vom Ständerat beschlossene Änderung mit 20 zu 1 Stimmen angenommen. In Anbetracht der neuen Möglichkeit der Bevölkerung, direkt bei den Postboten Zahlungen zu tätigen, ist sie wie der Ständerat der Ansicht, dass Postagenturen nicht dazu verpflichtet werden sollten, Bareinzahlungen entgegenzunehmen. Es ist der Kommission ein Anliegen, dass dieser Hausservice auch in Zukunft gewährleistet wird.

Schliesslich hat die Kommission den Bericht des Bakom zu den Auswirkungen von Werbebeschränkungen bei der SRG zur Kenntnis genommen.