Zur Umsetzung der Standesinitiative Tessin. Sichere Strassen jetzt! (17.304) unterbreitet die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) ihrem Rat einen Gesetzesentwurf, welcher zum Ziel hat, die Verkehrssicherheit im alpenquerenden Transitverkehr zu erhöhen.

Die Tessiner Standesinitiative fordert Mindeststandards für die Sicherheitssysteme der Lastwagen, um die Sicherheit auf den Transitstrassen im Alpengebiet zu erhöhen. Die Kommission hat an ihrer Sitzung von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen. Mit 15 zu 10 Stimmen hat sie beschlossen, am Vorentwurf festzuhalten und dem Nationalrat einen Entwurf zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass für schwere Motorwagen auf den Transitstrassen im Alpengebiet eine Ausrüstungspflicht für unfallvermindernde Assistenzsysteme gelten soll. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung des Strassenverkehrsgesetzes das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs in den Alpen verringert und auf diese Weise der hohe Sicherheitsstandard auf den Schweizer Strassen weiter verbessert werden kann. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. In ihren Augen ist der gesetzliche Handlungsbedarf ungenügend begründet und die Nachrüstung von Fahrzeugen wäre für das Transportgewerbe aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum verhältnismässig.

Eine weitere Minderheit beantragt, die Möglichkeit einer längeren Frist für die Südschweiz und das Wallis aus der Vorlage zu streichen. Sie weist darauf hin, dass diese Ausnahmen die Wirksamkeit der Massnahmen reduzieren und der Rechtsgleichheit widersprechen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit entlastet die längere Frist die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen und stellt die Versorgung der Berggebiete sicher.

Die Vorlage wird frühestens in der Sommersession vom Nationalrat behandelt, bis dahin kann der Bundesrat zum Erlassentwurf Stellung nehmen.

Der Bericht zu den Vernehmlassungsergebnissen wird auf der Website der Parlamentsdienste und der Bundeskanzlei veröffentlicht.

Zudem hörte die Kommission zwei Vertreterinnen der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) an, um sich eine Auslegeordnung der biodiversitätsschädigenden Subventionen im Verkehrsbereich vorstellen zu lassen. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht zu dieser Auslegeordnung Stellung zu nehmen und die geplanten Massnahmen seitens Bund aufzuzeigen.

Nachdem am 16. Dezember 2020 der Ständerat der kantonalen Initiative Jura. Transparenz und Vorankündigungsfrist bei Schliessungen von Verkaufsstellen von Eisenbahnunternehmen (20.310) keine Folge gegeben hatte, beantragt auch die KVF-N ihrem Rat mit 15 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Ablehnung der Initiative. Die Kommission betonte die Wichtigkeit der Anliegen der Initianten, welche die Transportunternehmen rechtlich zu mehr Transparenz bei geplanten Schliessungen von bisherigen Verkaufsstellen verpflichten will. Da aber die Anzahl und damit auch die allfälligen Schliessungen von Verkaufsstellen im Rahmen des Bestellverfahrens in den kantonalen Zuständigkeitsbereich fällt, ist in diesem Fall keine Änderung des Bundesrechts nötig.