Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Postgesetzes. Mit dieser Revision soll die indirekte Presseförderung für sieben Jahre befristet ausgebaut werden, damit die kleineren Verlage finanziellen Handlungsspielraum erlangen, den sie für Herausforderungen wie die digitale Transformation nutzen können.

Nach Ansicht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) erfüllen unabhängige, vielfältige Medien eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Allerdings verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation der Medien zunehmend. So steht auch die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse vor finanziellen Herausforderungen. Die Pressevielfalt ist in der Folge auf lokaler und regionaler Ebene gefährdet. Den befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung erachtet die Kommission als eine geeignete mittelfristige Übergangslösung für den Erhalt der Medienvielfalt. Sie schlägt deshalb vor, mit einer Änderung des Postgesetzes (PG) die indirekte Presseförderung auf sieben Jahre befristet auszubauen und setzt damit die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen» (22.423) um.

Mit der Vorlage sollen nach Ansicht der Kommissionsmehrheit zum einen die jährlichen Beiträge aus allgemeinen Bundesmitteln für die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften der Regional- und Lokalpresse von heute 30 auf 45 Millionen beziehungsweise für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse von heute 20 auf 30 Millionen Franken erhöht werden. Dank dieser Massnahme sollen die Verlage finanziell entlastet werden, um den Umbruch als Folge der Digitalisierung abzufedern. Eine Minderheit möchte die jährliche Unterstützung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse hingegen nicht erhöhen. Ihres Erachtens würde dieser Ausbau hinsichtlich der Stärkung der Kommunikation der Vereine und Organisationen mit ihren Mitgliedern kaum Wirkung entfalten.

Zum anderen soll neu auch die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse unter der Woche gefördert werden. Dafür soll der Bund vorübergehend jährlich 30 Millionen Franken aus allgemeinen Mitteln zur Verfügung stellen. Die Vorlage sieht vor, diese Massnahmen auf sieben Jahre zu befristen. Nach der Übergangsphase sollen die Massnahmen wieder aufgehoben und die indirekte Presseförderung im heute geltenden Umfang weitergeführt werden.

An ihrer Sitzung vom 14. November 2023 verabschiedete die Kommission den Vorentwurf mit 14 zu 10 Stimmen. Sie gibt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis am 1. März 2024 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:

https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-kvf/berichte-vernehmlassungen-kvf

https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#Parl.

Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis zum 1. März 2024 an folgende Email-Adresse zu senden: pg@bakom.admin.ch