Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) gibt grünes Licht für die Finanzierung der Anpassungen bei den Ausbauschritten 2025 und 2035. Sie geht dabei über den Antrag des Bundesrates hinaus und stimmt den Ergänzungen des Ständerates zu.

Nachdem die Kommission Anfang Januar oppositionslos auf die Botschaft zum Stand und zu Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 (23.055) eingetreten war, hat sie nun die Detailberatung vorgenommen. Sie hat sich dabei nicht nur für die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen ausgesprochen, sondern unterstützt auch die vom Ständerat beschlossenen Krediterhöhungen.

Für die Kommission stand die Wichtigkeit der einzelnen Massnahmen für die Entwicklung der betroffenen Regionen im Zentrum. Da die Finanzierung der Massnahmen über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) erfolgt, sprechen aus Sicht der Kommissionsmehrheit auch keine finanzpolitischen Argumente gegen die Realisierung der Massnahmen. Einzig bei der Aufnahme weiterer Projekte in der Westschweiz (zur Behebung negativer Auswirkungen des Fahrplans 2025 in der Westschweiz; Krediterhöhung von 100 Mio. Franken) war sich die Kommission vor allem aus finanzpolitischen und inhaltlichen Gründen nicht einig. So beantragt sie ihrem Rat mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Krediterhöhung zuzustimmen, während eine Minderheit dies ablehnt.

Die Kommission hat alle vier Bundesbeschlüsse in der Gesamtabstimmung je einstimmig angenommen.

Weiter hat sich die Kommission zum EU-Verhandlungsmandat bezüglich internationalem Schienenverkehr konsultieren lassen. Nach Vorstellung durch den Bundesrat und die Verwaltung und Anhörung der betroffenen Kreise hat die Kommission eingehend über die Verhandlungsleitlinien im Bereich Landverkehr diskutiert. Sie unterstützt den Grundsatz, wonach auf Schweizer Boden weiterhin Schweizer Recht gelten soll. Ausserdem ist es ihr ein Anliegen, dass die Qualität und die Errungenschaften des Schweizer Schienenverkehrs nicht gefährdet werden. Weiter hält die Kommission fest, dass sie die verabschiedeten Verhandlungsleitlinien des Bundesrates im Bereich internationaler Schienenverkehr (Tarifintegration, Taktfahrplan, Sozialstandards) als zentral erachtet. Auch der Praxis der Trassenpreisen und -vergaben sowie der Möglichkeit von Kooperationen für den internationalen Personenverkehr misst die Kommission einen hohen Stellenwert bei.

Zudem hat sich die Kommission über die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) informieren lassen, welche momentan in der Vernehmlassung ist. Sie wird die Diskussion über diese Thematik nach Beendigung der Vernehmlassung an einer nächsten Sitzung fortsetzen.

Schliesslich hat die Kommission nach Zusatzinformationen durch die Verwaltung die Beratung der pa. Iv. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstellen (22.498) fortgesetzt. Sie beantragt ihrem Rat mit 12 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die heutigen Bestimmungen über die Finanzaufsicht der SRG keine erkennbaren Lücken aufweisen und dass die Regelungen des RTVG die verfassungsrechtlich gebotenen Schutzmechanismen enthalten, um die SRG vor staatlicher Einflussnahme auf die Programmgestaltung via staatliche Finanzaufsicht zu schützen. Eine Minderheit weist hingegen darauf hin, dass auch andere Organisationen, denen der Bund die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen hat, der Finanzaufsicht durch die EFK unterstellt sind. Angesichts ihrer finanziellen Bedeutung und der umfangreichen Tätigkeiten sollte dies in ihren Augen auch für die SRG gelten.