Die KVF-N hat den Bericht des Bundesrates über die Verkehrsverlagerung Juli 2023 – Juni 2025 behandelt (26.019). Dieser hält fest, dass das Verlagerungsziel von 650’00 alpenquerenden Lastwagenfahrten erneut nicht erreicht wurde (2024: 960'000 Fahrten). Die Kommission hat ihren Willen zur Verlagerung bekräftigt und unterstützt die Massnahmen des Bundesrates zu deren Stärkung.
Um die Verkehrsverlagerung weiter zu fördern und der Branche Planungssicherheit zu geben, möchte die Kommission die Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr über das Jahr 2030 hinaus garantieren. Hierfür hat sie mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Kommissionsmotion 26.3009 «Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr – Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden» eingereicht. Eine gleichlautende Motion hat ihre Schwesterkommission (26.3004 Mo. KVF-S) bereits vor einer Woche eingereicht. Eine Minderheit lehnt die erneute Fortführung der Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr ab, weil sie diese als nicht zielführend erachtet.
Beratung der LFG-Revision aufgenommen
Weiter hat die Kommission die Beratung der Änderung des Luftfahrtgesetzes (25.086) aufgenommen und eine Anhörung betroffener Akteure durchgeführt. Nach Kenntnisnahme der zahlreichen Hinweise der verschiedenen Interessenvertretungen, die den Themenumfang der Revision widerspiegeln, ist die Kommission ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Damit bekräftigt sie den gesetzlichen Revisionsbedarf, der nicht nur aufgrund der nationalen und internationalen Entwicklung in der Zivilluftfahrt, sondern vor allem auch aufgrund überwiesener Parlamentsvorstösse besteht. Aufgrund des Revisionsbedarfs hat die KVF-N einen Rückweisungsantrag mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit beantragt die Rückweisung an den Bundesrat, damit dieser die Vorlage auf die notwendigen technischen und organisatorischen Aspekte beschränkt. Die KVF-N wird die Behandlung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung vom 16. und 17. Februar 2026 fortsetzen.
Weitere Verkehrsthemen
Die KVF-N beantragt ihrem Rat mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Motion Chiesa «Einführung einer verkehrsabhängigen Durchfahrtsabgabe für den Transitverkehr von Grenze zu Grenze auf Schweizer Strassen gestützt auf Artikel 82 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 84 Absatz 1 der Bundesverfassung» (25.3744) anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit sieht beim Transitverkehr Handlungsbedarf und möchte die Spitzenbelastung auf dem Nationalstrassennetz durch eine verkehrsabhängige Durchfahrtsabgabe reduzieren. Einen Änderungsantrag, wonach die Einnahmen statt in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) fliessen sollen, hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit befürchtet Vollzugsprobleme sowie hohen administrativen Aufwand und beantragt die Ablehnung der Motion.
Überdies beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 14 zu 11 Stimmen, die Motion ihrer Schwesterkommission «Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo inklusive Erhalt eines Kernnetzes im kombinierten Güterverkehr» (25.4409) anzunehmen. Entsprechend soll der Bundesrat einen «Umsetzungsplan Entwicklung Kombinierter Verkehr (KV) Schweiz bis 2035» vorlegen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung, da sie die Motion als den falschen Ansatz erachtet, um in diesem Bereich Verbesserungen zu erreichen.
Die Kommission hat sich überdies mit verschiedensten Themen rund um die Sicherheit im Strassenverkehr befasst und mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Kommissionsmotion 26.3010«Helmpflicht und Führerausweis für E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge» eingereicht. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) so anzupassen, dass E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge mindestens in die Kategorie «schnelle Motorfahrräder» eingestuft werden. Damit sollen für diese Fahrzeuge dieselben Regeln gelten wie für schnelle E-Bikes und Mofas. Die Kommission erachtet dies als notwendig, da die heutigen Vorschriften den sicherheitsrelevanten Risiken leistungsstarker E-Roller nicht ausreichend Rechnung tragen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass der Bundesrat mit der geplanten Anpassung der Verordnung bereits auf das Anliegen eingeht, und lehnt die Motion ab.
Weiter hat die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen eine Kommissionsinitiative ergriffen, welche fordert, die vom Parlament beschlossene Umsetzung der Standesinitiative 17.304 «Sichere Strassen jetzt!» bzw. der vom Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossene neue Artikel 45a des Strassenverkehrsgesetzes zusammen mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen (26.402 pa. Iv. KVF-N. Inkraftsetzung von Artikel 45a des Strassenverkehrsgesetzes). Der Bundesrat hat am 2. April 2025 aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung des Artikels 45a sowie der fortgeschrittenen Modernisierung der Fahrzeuge beschlossen, auf die Inkraftsetzung zu verzichten. Die Kommission ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden.
Weitere Beschlüsse
Der KVF-N ist es ein grosses Anliegen, das Hosting von Kinderpornografie zu unterbinden. Sie beantragt ihrem Rat daher einstimmig, der Änderung des Ständerates zur Motion Bulliard «Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen» (24.4020) zuzustimmen. Entsprechend soll die Meldepflicht für Verdachtsfälle von kinderpornografischen Inhalten von Hosting- und Cloud-Anbieter auf Kommunikations- und Content-Sharing-Plattformen ausgeweitet werden. Die Kommission hält fest, dass damit keine systematische Überwachung eingeführt, sondern eine gezielte und verhältnismässige Überwachung des Hostings von Kinderpornografie erfolgen soll.
Mit 16 zu 6 Stimmen hat die Kommission der parlamentarischen Initiative Glarner (25.469 «Ordnungsbussen in die AHV!»), welche verlangt, dass der Ertrag aus sämtlichen Ordnungsbussen abzüglich der Administrativkosten direkt der AHV zufliesst, keine Folge gegeben. Die KVF-N anerkennt zwar das Anliegen, der AHV zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Erhebung von Ordnungsbussen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fällt und sie in diese Kompetenzen nicht eingreifen möchte.
Schliesslich hat die KFV-N die getroffenen Beschlüsse des Ständerates zum Entlastungspaket 2027 (25.063) zur Kenntnis genommen.