In der Herbstsession 2015 ist der Ständerat auf die Vorlage zur
Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) (15.023) eingetreten und hat sie an die KVF zurückgewiesen mit dem Auftrag, den Netzbeschluss 2012 in die Vorlage zu integrieren sowie dessen Finanzierung vertieft abzuklären und sicherzustellen. Im Januar 2016 führte die Kommission Anhörungen der Kantone und der interessierten Kreise durch und erteilte der Verwaltung den Auftrag, in Bezug auf die Finanzierung der Integration des Netzbeschlusses mögliche Varianten aufzuzeigen.
Diese Varianten hat die Kommission nun diskutiert und sie beantragt ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Netzbeschluss durch eine weitere Erhöhung der Zweckbindung der Mineralölsteuer zu finanzieren. Konkret soll die Zweckbindung zugunsten der Strasse mit dem Inkrafttreten der Vorlage um maximal 5% auf 55% erhöht werden. Die Kommission bestätigt damit ihren Entscheid vom 18. August 2015 und spricht sich für eine stärkere Beteiligung der Bundeskasse am NAF aus. Im Gegenzug soll der Mineralölsteuerzuschlag um lediglich 4 Rappen pro Liter (auf 34 Rappen) erhöht werden. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des NAF soll die Zweckbindung der Mineralölsteuer um weitere maximal 5% auf insgesamt 60% erhöht werden. Diese maximal 125 Mio. Franken dienen der Finanzierung des Netzbeschlusses, welcher auch in diesem zweiten Schritt in Kraft gesetzt werden soll. Ebenfalls in der zweiten Etappe erfolgt der Kompensationsbeitrag der Kantone im Umfang von 60 Mio. Franken. Somit stehen zwei Jahre nach Inkrafttreten des NAF insgesamt 185 Mio. Franken pro Jahr für die Finanzierung des Netzbeschlusses zur Verfügung. Dieses gestaffelte Vorgehen begründet die Kommission mit der momentan ungewissen Situation des Bundeshaushaltes, welche nach 2020 wieder etwas mehr Handlungsspielraum bieten sollte. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass durch die Integration des Netzbeschlusses ein kohärentes und regional ausgeglichenes Nationalstrassennetz geschaffen werden kann und dass die vorgeschlagene Finanzierungsvariante eine mehrheitsfähige und nachhaltige Lösung darstellt. Insgesamt kann mit diesem Konzept auch einem Teil der Anliegen der Milchkuh-Initiative entsprochen werden.
Eine Minderheit beantragt, auf die Zweckbindung der Automobilsteuer zu verzichten und stattdessen die Zweckbindung der Mineralölsteuer noch stärker zu erhöhen. Damit würde der NAF hauptsächlich durch die Mineralölsteuer alimentiert, was in den Augen der Minderheit die Finanzierungsstruktur vereinfachen würde. Konkret soll die Zweckbindung der Mineralölsteuer mit dem Inkrafttreten der Vorlage um 20% auf 70% erhöht werden. Dabei stellen 15% den Ersatz für die Zweckbindung der Automobilsteuer dar, welche ihrerseits – wie heute – in die Bundeskasse fliessen soll. Weitere 5% sind als zusätzliche Mittel für den NAF bestimmt. Zur Finanzierung des Netzbeschlusses soll nach Ansicht der Minderheit zwei Jahre nach Inkrafttreten des NAF der Mineralölsteuerzuschlag um weitere 2 Rappen (auf 36 Rappen) erhöht werden. Die Kommissionsmehrheit spricht sich gegen diese Lösung aus, weil ihrer Ansicht nach mit der Abstützung auf mehrere Einnahmequellen eine grössere Stabilität des Fonds erreicht werden kann.
Abgesehen von diesen Beschlüssen zur Finanzierungsstruktur ist die Kommission im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrates und den Anträgen der Kommission vom 18. August 2015 gefolgt. In einigen Artikeln hat sie allerdings ein stärkeres Gewicht auf die Anliegen der Kantone, sowie der Rand- und Bergregionen gelegt.
Ausserdem bekräftigt die Kommission den Wunsch, dass der Bundesrat bis Ende 2017 eine Vorlage zur E-Vignette vorlegt. Angesichts der Entscheide zum Netzbeschluss hat sie den Text der Motion angepasst und neu eingereicht (16.3009).
Weiter beantragt die Kommission oppositionslos, dem Beschluss des Nationalrates, der
pa.Iv. Müri. Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (13.440) Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Auch die
Motion. Fournier. National bedeutsame Strasseninfrastruktur. Gesamtschau der Erweiterung und Finanzierung (14.3152) beantragt sie zur Ablehnung. Das Anliegen beider Geschäfte – die Umsetzung des Netzbeschlusses 2012 – wurde im Rahmen der NAF-Vorlage bereits aufgenommen.
Die Kommission hat Kenntnis genommen vom bundesrätlichen
Bericht zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs, welchen der Bundesrat im Dezember 2015 verabschiedet hat. Die Kommission begrüsst die Massnahmen, die der Bundesrat zur Stärkung der Verlagerung vorsieht. Bezüglich weiterer Entwicklung hat sie die Verwaltung beauftragt, die im Bericht dargelegten vier Optionen weiter zu vertiefen und der Kommission bis zum Herbst 2016 zur erneuten Diskussion vorzulegen.
Schliesslich hat die Kommission zum Entwurf der Gütertransportverordnung Stellung genommen.
Bern, 19. Februar 2016 Parlamentsdienste