Die KVF des Ständerates beantragt ihrem Rat bei acht von zehn Differenzen dem Nationalrat zuzustimmen. In zwei Punkten – der Zweckbindung der Mineralölsteuer zugunsten des NAF und dem Teuerungsausgleich auf den Mineralölsteuertarifen – beantragt sie am Beschluss des Ständerates festzuhalten.

​Nachdem der Nationalrat die Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) (15.023) in der Sommersession als Zweitrat behandelt hatte, befasste sich die KVF-S nun mit den verbliebenen Differenzen. Was die Zweckbindung der Mineralölsteuer betrifft, beantragt die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen (Art. 86 Abs. 2 Bst. g BV) respektive 9 zu 4 Stimmen (Art. 196 Ziff. 3 Abs. 2ter BV), bei der Version des Ständerates zu bleiben und am Begriff „maximal“ festzuhalten. Die Mehrheit der Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass es finanzpolitisch sinnvoll sei, eine minimale Flexibilität beizubehalten. Damit soll verhindert werden, dass andere Bereiche überproportional von Sparmassnahmen des Bundes betroffen sind. Sie weist ausserdem darauf hin, dass es in der Entscheidkompetenz des Parlaments liege, inwieweit dieser Spielraum ausgenutzt wird. In den Augen der Mehrheit genügt es jedoch, diese Flexibilität an einem Ort in die Vorlage einzubauen und sie erachtet es nicht als notwendig, zusätzlich eine Möglichkeit zur Umverteilung der Automobilsteuer im Rahmen von Sparmassnahmen zu schaffen. Sie beantragt daher mit 8 zu 5 Stimmen diese Bestimmung (Art. 86 Abs. 6 BV) aus dem Entwurf zu streichen und damit dem Nationalrat zu folgen. Betreffend den Teuerungsausgleich auf den Mineralölsteuertarifen (Art. 12d MinöStG) will die Kommission einstimmig am Beschluss des Ständerates und damit am Entwurf des Bundesrates festhalten. Sie ist der Meinung, dass mit dieser Bestimmung den infolge der Teuerung real sinkenden Einnahmen begegnet werden und überdies verhindert werden kann, dass aufgrund der Teuerungsentwicklung jedes Mal eine Gesetzesrevision notwendig wird. Bei allen weiteren Differenzen beantragt die KVF dem Nationalrat zu folgen. So spricht sie sich einstimmig dafür aus, dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, gewisse Projekte vorzufinanzieren. Weiter ist sie damit einverstanden, dass der Bund Rahmenbedingungen für die Abgabe von alternativen Treibstoffen auf Rastplätzen und Nebenanlagen schafft. Die Differenzen sollen nach Möglichkeit während der Herbstsession bereinigt werden.

13.2 Milliarden Franken zur Finanzierung der schweizerischen Bahninfrastruktur für die Jahre 2017-2020 (16.040) beantragt der Bundesrat dem Parlament. Pro Jahr sollen gegenüber der laufenden Vergleichsperiode (2013-2016) bis zu 700 Millionen Franken mehr für den Substanzerhalt und die Finanzierung des Betriebes zur Verfügung stehen. Etwas mehr als die Hälfte ist für die SBB bestimmt (7.6 Milliarden), etwas mehr als ein Drittel für die sogenannten Privatbahnen (4.9 Milliarden). Erstmals wird gesamte Summe aus dem neu geschaffenen Bahninfrastrukturfonds finanziert.
Die Kommission hat Vertreter der Kantone (KöV) und der Bahnunternehmen (VöV) zu diesem eindrücklichen Zahlungsrahmen angehört. Wie bereits in der Vernehmlassung haben alle Akteure den Vorschlag des Bundesrates mit geringfügigen Nuancen unterstützt. Auch die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss Bundesrat anzunehmen. Die Kommission ermahnt indessen die Bahnunternehmen zu einem sorgsamen Umgang mit den enormen Bundesmitteln und erwartet, dass damit die Sicherheit, die Leistungsfähigkeit des Netzes und der Substanzerhalt auf einem sehr hohen Niveau garantiert werden können.

Im Übrigen hat sich die Kommission erneut mit der Frage des Transportes von grossen Mengen von Chlor befasst (15.304 Stopp den Chlortransporten zum Schutz der Bevölkerung und zum Bau von Wohnungen). Die KVF hat Kenntnis genommen von der gemeinsamen Erklärung II zwischen Vertretern der Industrie, der SBB und zwei betroffenen Bundesämtern, die voraussichtlich im September 2016 unterzeichnet wird. Die Erklärung beinhaltet Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit beim Transport von gefährlichen Gütern. Die Kommission möchte vor einem definitiven Entscheid zur Standesinitiative noch die Unterzeichnung der Erklärung abwarten und hat daher entschieden, das Geschäft im Spätherbst dieses Jahres wiederaufzunehmen.

Am 17. Juni 2016 hat der Bundesrat seinen Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien verabschiedet. Die KVF hat zu diesem Bericht eine umfangreiche Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Organisationen und Verbänden durchgeführt: SRG, Verband Schweizer Medien, Telesuisse, Verband Schweizer Privatradios, EMEK, Schweizer Werbeauftraggeberverband, European Broadcasting Union. Die Anhörung ermöglichte den interessierten Kreisen ihre zum Teil unterschiedlichen Ansichten darzulegen und die Kommissionsmitglieder konnten sich einen Überblick über die Thematik verschaffen. Die anschliessende Diskussion in der Kommission zeigte, dass die KVF mehrheitlich mit dem Bundesrat darin einig geht, dass sich das bestehende Modell bewährt hat und einen Service public in hoher Qualität gewährleistet. Dieser muss sich jedoch auch weiterhin den sich ändernden digitalen Verhältnissen anpassen. Die Kommission wird die Thematik an ihrer nächsten Sitzung Anfang September wieder aufnehmen und zudem beantragen, den Bericht im Ständerat zu traktandieren, so dass die Diskussion auch in einem breiteren Kontext geführt werden kann.