Die KVF-S hat sich zum Entwurf für eine Änderung der Radio und Fernsehverordnung (RTVV) konsultieren lassen. Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission ist sie damit einverstanden, dass die rechtlichen Grundlagen für die Ausstrahlung von zielgruppenspezifischer Werbung der SRG und der privaten Veranstalter mit einer Konzession geschaffen werden. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie es abgelehnt, dem Bundesrat zu empfehlen, die entsprechenden Bestimmungen aus dem Entwurf zu streichen. Sie ist insbesondere der Meinung, dass die neuen technischen Möglichkeiten auch für das lineare Fernsehen nutzbar gemacht werden sollen. Auch die Schaffung rechtlicher Grundlagen zur finanziellen Unterstützung der SDA wird von der KVF des Ständerates mit 9 zu 3 Stimmen klar befürwortet.
Ebenfalls breit unterstützt wird der Entwurf für eine neue
SRG-Konzession, zu welchem Mitte April die Vernehmlassung beendet wurde. Die Kommission begrüsst es insbesondere, dass mit der vorgeschlagenen Konzession, die bis 2022 gelten soll, die Anforderungen an den Service public der SRG erhöht und präzisiert werden sollen.
Die neue SRG-Konzession war auch ein Gesprächspunkt in der Aussprache mit dem Generaldirektor und weiteren Vertretern der
SRG. Weitere Diskussionspunkte waren insbesondere das angekündigte Effizienzsteigerungsprogramm der SRG und Kooperationen mit Privaten.
Ausserdem beschäftigte sich die Kommission erneut mit der Motion 17.3355 und der
parlamentarischen Initiative Hiltpold 16.422, die beide die
Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz zum Ziel haben. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit die Meinungs- und Angebotsvielfalt gestärkt werden können. Sie ist aber auch der Meinung, dass eine Revision im Rahmen des neuen Mediengesetzes und nicht – wie vom Nationalrat im Rahmen der Motion 17.3355 beschlossen – über eine separate Revision des RTVG erfolgen soll. Sie beantragt daher ihrem Rat ohne Gegenstimmen, die geänderte Motion abzulehnen. Sie ist auch nach wie vor der Ansicht, dass keine zusätzliche Gesetzgebung durch das Parlament angestossen werden soll und beantragt ihrem Rat, ebenfalls oppositionslos, der Initiative Hiltpold nicht zuzustimmen.
Mit 6 zu 4 Stimmen beantragt die KVF ihrem Rat, den vom Nationalrat genehmigten Punkten der Motion Nationalrat (Candinas). Befreiung von der Vergütungspflicht für die Verbreitung von Musik auf den Abgabenanteilen für die Berg- und Randregionen-Radios, inklusive Simulcast-Verfahren (16.3849) ebenfalls zuzustimmen. Die Mehrheit weist darauf hin, dass diese Punkte einen guten Kompromiss zwischen einem angemessenen Schutz des geistigen Eigentums und der Versorgung der Berggebiete und Randregionen mit qualitativ hochwertigen Radioangeboten darstellen. Eine Minderheit hingegen beantragt die Ablehnung der Motion. Sie ist insbesondere der Meinung, dass man es der Suisa und den privaten Radios überlassen sollte, sich über die Abgeltung für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken zu einigen.
Schliesslich führte die KVF eine Aussprache mit Vertretern der
Swisscom. Im Vordergrund dieses Gesprächs standen die Datensicherheit und die technischen Störungen vom Januar dieses Jahres.